LSG NRW und seine Selbstsicht über seine Arbeit

LSGLSG NRW nutzt 10 Jahre SGB II zur Selbstdarstellung

Anläßlich des zehnjährigen „Jubiläums“ der Einführung des SGB II kann das LSG NRW wohl der Versuchung nicht widerstehen; humorvoll mit mildtätiger Nachsicht betrachtet; Selbstbeweihräucherung zu betreiben.

Es sah sich genötigt, hierzu eine Presseerklärung herauszugeben, die eine Selbstdarstellung bietet, die absolut nichts mit der tatsächlich geübten prozessualen Realität zu tun.

Keinesfalls soll in Abrede gestellt werden, dass die einzelnen SozialrichterInnen in NRW eine abnorme Arbeitsbelastung haben und oftmals doch zu Gunsten von Leistungsberechtigten entscheiden. Weiterführend geht es ausschließlich um eine Stellungnahme zu den Aussagen des LSG in seiner Pressemitteilung.

Wer als Leistungsberechtigter nach dem SGB II über eine gesunde Portion Humor verfügt, bzw. meint, leidensfähig genug zu sein, kann dem Weiteren gerne folgen.

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Spionage durch die Bundesagentur für Arbeit

SpionageSpionage durch die BA

Die Bundesagentur für Arbeit wird ein neuer Spionage- und Schnüffeldienst des vorgeblichen Rechtsstaates namens BRD.

Wie unlängst bekannt wurde, will die BA entgegen allen Regeln und unserer Einschätzung nach ohne jegliche rechtliche oder gesetzliche Grundlage eine Spionagesoftware ordern, mit deren Hilfe sie gedenkt, SGB II-Leistungsberechtigte in den sozialen Netzwerken und bei Online-Auktionen zu überwachen. Den Aussagen der BA nach soll dadurch Leistungsmißbrauch aufdeckt werden, womit aber gleichzeitig alle Leistungsberechtigten unter Generalverdacht gestellt werden. Wobei aber eine Spionage in den sozialen Netzwerken helfen soll, kann mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollzogen werden. So etwas macht nur Sinn, wenn man Leistungsberechtigte einschüchtern und mundtot machen möchte. Und genau das ist die Intention der BA.

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CDU und der fortgesetzte Verfassungsbruch

CDUCDU nimmt Stellung zu DGB-Forderung

Wie manchem unserer Leser vielleicht aufgefallen ist, hat der Deutsche Gewerkschaftbund (DGB) eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht, nach der der Eckregelsatz um bis zu 45,– € zu niedrig ausfällt. Hierzu hat die CDU nunmehr durch ihren „sozialpolitischen Sprecher“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stellung nehmen lassen. Wie zu erwarten war, verteidigt dieser den latenten Verfassungsbruch der CDU, deren verächtliche innere Haltung gegenüber Leistungsberechtigten nach dem SGB II nur zu gut bekannt und berüchtigt ist. Die CDU hat ja die Vorliebe, aus Opfern Täter zu machen. Jeder Erwerbslose ist ihrer Meinung nach ja selber Schuld an seiner Erwerbslosigkeit.

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Desaster für Leistungsberechtigte – BGH-Urteil

DesasterDesaster für Leistungsberechtigte – Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs

Am heutigen Mittwoch, den 04. Februar hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem AZ VIII ZR 175/14 ein für SGB II-Leistungsberechtigte vernichtendes Urteil gefällt, das tatsächlich ein Desaster für den Sozialstaat ist. Denn durch dieses Urteil wird der staatlichen Willkür der Sozialleistungsträger (JobCenter) ein weiteres Tor geöffnet.

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Miete bei Beginn des Leistungsbezuges

MieteMiete bei Leistungsbeginn

Aus gegebenem Anlass müssen wir uns leider dem Thema Miete und deren Übernahme durch die JobCenter bei Leistungsbeginn widmen. Denn anscheinend hat es sich bei den JobCentern noch nicht herumgesprochen, dass hierzu bereits seit dem Jahr 2009 ein Grundsatzurteil des BSG existiert. Warum es dort immer wieder missachtet und ignoriert wird, bleibt unverständlich.

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Sozialgerichtsbarkeit und die Krux mit ihr

SozialgerichtDie Krux mit der deutschen Sozialgerichtsbarkeit

Leider müssen wir uns heute einem wenig erfreulichen Thema widmen. Es betrifft die deutsche Sozialgerichtsbarkeit. Immer wieder ist zu lesen, dass die Klageflut vor den deutschen Sozialgerichten nicht abreißt. Aber im Gegensatz dazu ist die Zahl der durch Leistungsberechtigte gewonnen Klagen relativ gering. Warum bloß wohl?

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Waschmaschine gehört zur Erstausstattung

WaschmaschineWaschmaschine gehört zur Erstausstattung

Bereits am 10.10.2014 traf des Sozialgericht Dresden einen Beschluss unter dem AZ S 20 AS 5639/14 ER, nach welchem eine Waschmaschine zur Erstausstattung einer Wohnung gehört. Ein SGB II-Leistungsberechtigter muss sich nicht durch ein JobCenter auf einen öffentlichen Waschsalon verweisen lassen. Denn die Kosten für diese Art des Wäschewaschens sind laut der Feststellung der spruchfällenden Kammer des SG nicht im Regelsatz enthalten.

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