Psyche krank? Dann steckt man wohl im ALG II-Leistungsbezug!
Auf diese Formel kann man es zumindest bringen, wenn man sich die Berichterstattung eines etablierten Regenbogenpresseblattes zu der Veröffentlichung einer Studie zu diesem Thema ansieht.
Es ist wieder einmal mehr als bedauerlich, wie sehr ohnehin schon genug Abgestrafte in der Öffentlichkeit medial durchs Dorf getrieben werden. Eine kranke Psyche ist genauso behandlungsbedürftig wie jede andere körperliche Erkrankung. Das scheint dieses Mainstreammedium schlichtweg zu vergessen.