Änderungen bei der Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Durch die Änderung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe gerät die Waffengleichheit vor Gericht in Gefahr

Von der Öffentlichkeit kaum beachtet, haben sich bei der Beratungshilfe Änderungen ergeben. Auf den wichtigsten Punkt wollen wir hiermit hinweisen, nämlich daß sich die sogenannte Eigenbeteiligung von 10,00 € auf 15,00 € erhöht hat. Wer also einen Beratungshilfeschein beantragt, sollte darauf gefasst sein.

Darüber hinaus ziehen auch die Sozialgerichte die Zügel an. Neuerdings verlangen sie zur Gewährung der Prozesskostenhilfe seitens der Antragssteller die Vorlage der Kontoauszüge der letzten zwei Monate. Begründet wird das mit dem § 115 der Zivilprozessordnung (Einsatz von Einkommen und Vermögen). Formaljuristisch ist das zwar möglich, hat jedoch einen gewissen bitteren Beigeschmack. Für die Sozialgerichtsbarkeit gilt eigentlich das Sozialgerichtsgesetz als Verfahrensgrundlage. Eine genaue Auflistung aller Änderungen der Prozesskostenhilfe findet sich hier: Änderungen im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht

Hintergrund dieser Vorgehensweise ist es wohl, daß man darauf spekuliert, daß die Antragsteller durch die Erhöhung der Messlatte abgeschreckt werden. Dadurch soll die Anzahl der Klageverfahren reduziert werden. Nach Angaben der Bundesregierung geben die 16 Länder insgesamt rund 500 Millionen Euro pro Jahr für die Prozesskostenhilfe aus. Diese Ausgaben sollen deutlich gesenkt werden.

Davon sollten sich aber Betroffene nicht abschrecken lassen, sondern nach dem Motto handeln: „Jetzt erst recht!“. Denn wir alle haben selbst in unserer mittlerweile diktatorischen Demokratie ein Recht auf Recht. Und das sollten wir uns nicht nehmen lassen.

Nur so kann es uns Betroffenen in der Gesamtheit gelingen, die Judikative an ihren verfassungsgemäßen Auftrag zu erinnern, bzw. diesem nachzukommen. Nämlich die Legislative (die gesetzgebende Gewalt) und Exekutive (die ausführende Gewalt) zu kontrollieren und sich schützend vor die Grund- und Menschenrechte des Einzeln zu stellen.

Es erheben sich kritische Stimmen

So spricht Wolfgang Neskovic, langjähriger Richter und fraktionslose Bundestagsabgeordneter, von einem „Anschlag auf den Sozialstaat“. Er warnt deutlich davor den Zugang zu den Gerichten vom Geldbeutel abhängig zu machen. Schließlich gehe es um ein „ein zentrales Gerechtigkeitsprinzip unserer Verfassung“, so Neskovic weiter.

Am Stärksten sind die Frauen von der Änderung bei der Prozesskostenhilfe betroffen. Die meisten Fälle, in denen diese Hilfe greift, betreffen Scheidungen und Unterhaltsklagen. Dies geht aus der Statistik zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe hervor, wie der Deutsche Juristinnenbund (djb) betont. Von daher, so der djb weiter, sind Frauen von der Änderung besonders betroffen.

Zur Verhältnismäßigkeit der Ausgabenpolitik der Regierung

Zudem wo bleibt da mal wieder die Verhältnismäßigkeit? Bei einem Gesamtbetrag von insgesamt rund 500 Millionen Euro entfallen auf jedes Bundesland anteilig etwas über 31 Millionen Euro für die Prozesskostenhilfe. Angesichts der Milliardenbeträge, die die Bankenrettung in Deutschland bereits gekostet hat und die sogenannte Eurorettung (was auch nur eine Bankenrettung ist) noch kosten wird, sind 500 Millionen Euro eine Summe die unser Land problemlos aufbringen kann. Und dies auch sollte! Schließlich geht es um die Gewährleistung, das jede und jeder in diesem Land ihr/sein gutes Recht in Anspruch nehmen kann.

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