Lichtblick am Horizont – Beschluss eines LAG

LichtblickLichtblick am Horizont – Aktueller Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat am 07. Januar unter dem AZ 3 Ta 200/14 einen Beschluss vom 11.11.2014 zu der Gewährung von Prozesskostenhilfe für SGB II-Leistungsberechtigte veröffentlicht, der im wahrsten Sinne des Wortes ein Lichtblick am Horizont ist. Denn nachdem es noch gar nicht so lange her ist, dass die Regelungen der PKH verschärft wurden, wird hier durch ein ordentliches deutsches Gericht quasi amtlich festgestellt, dass es noch so etwas wie ein Recht auf Recht gibt.

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Nachhilfe für Schüler – wegweisender Beschluss

NachhilfeNachhilfe für Schüler – aktueller Beschluss dazu

Am 18. Dezember 2014 veröffentlichte das Sächsische Landessozialgericht unter dem AZ L 2 AS 1285/14 B ER einen sehr interessanten und wegweisenden Beschluss zum Thema Nachhilfe bei BuT-Mitteln. Diesen wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten, da wir wissen, dass es auch hier in Essen genug Betroffene gibt. Und das JobCenter Essen nur zu gerne Leistungen aus den BuT-Mitteln; insbesondere auch für Nachhilfe von Schülern; verweigert. Da die Stadt Essen das dafür vom Bund stammende Geld lieber in die kommunale Haushaltssanierung „investiert“. Und dabei vergisst, dass die BuT-Mittel eine Investition in die Zukunft sind.

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Obrigkeit in Deutschland – Sie lässt grüssen!

ObrigkeitObrigkeit – Auch ein deutsches Sozialgericht ist ihr wohl unterworfen

Es ist ja hinlänglich bekannt, dass im Süden Deutschlands die Uhren etwas anders gehen. Insbesondere zu der Bedeutung des Wortes Obrigkeit und das Denken dazu. Das scheint auch die Spruchkörper der Sozialgerichte zu betreffen. Denn heuer wollen wir mal wieder ein paar kurze Anmerkungen zu einem Beschluss aus Heilbronn, also erneut Baden-Württemberg, machen. Um es vorweg kurz zu fassen, die mit dem SGB II mitimplementierte Erziehungsfunktion Erwachsener im guten Deutschen Geiste schlägt hier wieder einmal voll zu.

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Kritisch zu betrachtender SG-Beschluss aus Konstanz

kritischWieder einmal muss ein Beschluss vom SG Konstanz kritisch beurteilt werden

Das SG Konstanz scheint sich in der letzten Zeit als ein Sozialgericht herauszukristallisieren, dass es Leistungsberechtigten im wahrsten Sinne des Wortes sehr schwer zu machen scheint. Aus diesem Anlaß wollen wir uns erneut mit einem Beschluss dieses Gerichts kritisch beschäftigen. Leider ist dieser Beschluss wieder auch einmal nicht in den frei zugänglichen juristischen Datenbanken zu finden, weshalb wir auf die Presseerklärung des SG Konstanz dazu zurückgreifen müssen.

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Niederschmetternd – Ein Beschluss des SG Konstanz

Niederschmetternd - Die blinde JustitiaKurz vor Jahresende erreicht uns der Bericht über einen Beschluss des SG Konstanz, den man nur als niederschmetternd bezeichnen kann

Am 29.12.2014 wurde auf dem Internet-Portal kostenlose-urteile.de ein für SGB II-Leistungsberechtigte unter dem AZ – S 9 AS 1111/13 niederschmetternder Beschluss des Sozialgerichtes Konstanz aus dem letzten Jahr einer breiteren Öffentlichkeit endlich publik gemacht. Er bezieht auf die Weigerung eines einbestellten SGB II-Leistungsberechtigten im Rahmen einer Meldeaufforderung beim zuständigen „persönlichen Ansprechpartner (PAP)“ mit diesem zu reden.

Das Gericht wertete das als Nichterscheinen und bestätigte damit eine Sanktion. Dies ist unserer Ansicht nach niederschmetternd und stellt eine Verletzung der Grundrechte dar.

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Rechtsbruch – Massive Verschärfungen im SGB II geplant

RechtsbruchRechtsbruch – Bund-/Länderarbeitskreis plant massive Verschärfungen im Rechtskreis SGB II

Eine Clique politischer Entscheidungs-, Funktions- und Mandatsträger plant unter dem Deckmantel einer vorgegebenen Vereinfachung massive Verschärfungen innerhalb dieses Gesetzbuches.

Sollten diese umgesetzt werden, käme das einer nahezu völligen Entrechtung aller SGB II-Leistungsberechtigten gleich.

Hier ist jeder aufgerufen, so aktiv wie möglich dagegen anzugehen. Insbesondere auch die Sozialverbände, die Kirchen, alle Erwerbsloseninitiativen, alle Gewerkschaften, anders orientierte Parteien und die Vereinigungen der Anwälte.

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Psyche krank = ALG II-Leistungsbezug

PsychePsyche krank? Dann steckt man wohl im ALG II-Leistungsbezug!

Auf diese Formel kann man es zumindest bringen, wenn man sich die Berichterstattung eines etablierten Regenbogenpresseblattes zu der Veröffentlichung einer Studie zu diesem Thema ansieht.

Es ist wieder einmal mehr als bedauerlich, wie sehr ohnehin schon genug Abgestrafte in der Öffentlichkeit medial durchs Dorf getrieben werden. Eine kranke Psyche ist genauso behandlungsbedürftig wie jede andere körperliche Erkrankung. Das scheint dieses Mainstreammedium schlichtweg zu vergessen.

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