Unfallversicherungsschutz – Urteil SG Konstanz

UnfallversicherungsschutzUnfallversicherungsschutz bei Unfall nach von BA verordnetem Bewerbungsgespräch

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch bei einem Verkehrsunfall nach einem von der BA „verordneten“ Vorstellungsgespräch.

Zu diesem Schluß kam das SG Konstanz bereits im Dezember des vergangenen Jahres. Laut Pressemitteilung vom 18.12.2014 war es zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Über den Fortgang des Verfahrens beim LSG Baden-Württemberg stehen uns leider keinerlei Informationen zur Verfügung. Dennoch ist das Urteil unserer Auffassung nach als richtungsweisend einzustufen, da es in Übertragungsdeutung auch für SGB II-Leistungsberechtigte als Argumentationshilfe anwendbar sein dürfte.

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Arbeitshilfe der BA – vorrangige Leistungen

ArbeitshilfeArbeitshilfe der BA zu vorrangigen Leistungen

Es existiert eine bisher kaum bekannte Arbeitshilfe der BA zu den „vorrangigen Leistungen“. Hierauf macht Harald Thomé von Verein Tacheles e.V. in Wuppertal aufmerksam.

Für viele Leistungsberechtigte könnte sie durchaus von Interesse sein. Denn diese Arbeitshilfe gibt die Rechtsauffassung der BA zu den vorrangigen Leistungen wider. Und ist als interne Dienstanweisung anzusehen. In der Praxis heißt das, dass sowohl BA als auch die JobCenter diese als Entscheidungsgrundlage heranziehen werden.

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Klagewelle 2014 auf einem Allzeithoch?

KlagewelleKlagewelle gegen SGB II-Bescheide

Die Klagewelle gegen SGB II-Bescheide befand sich im Kalenderjahr 2014 allem Anschein nach wieder einmal mehr auf einem Allzeithoch. Besonders hoch ist nachwievor der Bestand an Altverfahren. Nahezu jedes Sozialgericht scheint davon betroffen zu sein.

Wen wundert´s, denn 2014 war im Jahresschnitt die Anzahl der SGB II-Leistungsberechtigten gestiegen. Zudem wurde seitens der JobCenter wieder einmal eine noch schärfere Sanktionspolitik gefahren. Exemplarisch haben wir die Pressemeldung des Sozialgerichts Leipzig zum Thema Klagewelle im Jahr 2014 aufgegriffen.

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Sozialstatistik mal anders – Reale Zahlen

SozialstatistikSozialstatistik mal anders und real gerechnet

Die Sozialstatistik ist ein wichtiger Indikator über den Zustand einer Volkswirtschaft und Gesellschaft. Deshalb wird seitens des Staates, der politischen Klasse und der Behörden nur allzu gerne alles dafür getan um die breite Öffentlichkeit über die tatsächlichen Zahlen der Sozialstatistik im Unklaren zu lassen. Hierbei gibt es willige Helfer, die etablierten, staatstreuen Medien (der sog. Mainstream). Dort tauchen die Zahlen zur Sozialstatistik nur „geschönt“ auf. Daher haben wir uns entschlossen, auch einmal auf alternative Medien aus dem freien Internet zu verweisen.

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Teilerfolg beim gesetzlichen Mindestlohn?

TeilerfolgErster Teilerfolg des gesetzlichen Mindestlohnes?

Heute tickert es durch die virtuelle Medienlandschaft. Die Bundesagentur für Arbeit vermeldet den ersten Teilerfolg des gesetzlichen Mindestlohns. Nach Angaben des BA-Vorstandsmitgliedes Heinrich Alt erwartet die BA aufgrund von vorläufigen Berechnungen für 2015 Minderausgaben bei alleinstehenden, vollzeitbeschäftigten Aufstockern zwischen 600 und 900 Mio. €.

Allerdings sollte man den durch die BA regelrecht bejubelten ersten Teilerfolg des gesetzlichen Mindestlohns nicht überbewerten und ihn gezielt hinterfragen.

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BMAS und der unfassbare Rechtsverstoß

BMASBMAS begeht einen in der deutschen Nachkriegsjustizgeschichte einmaligen Rechtsverstoß

Wie Harald Thomé von Verein Tacheles e.V. in Wuppertal aufmerksam macht, ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dabei, einen in der Nachkriegsgeschichte einmaligen Rechtsverstoß zu zementieren.

Hintergrund sind drei Urteile des Bundessozialgerichtes vom Juli 2014 AZ: B8 SO 14/13 R, B8 SO 12/13  R und B8 SO 31/12 R. Das BMAS untersagt per „Dekret“ den deutschen Sozialleistungsträgern die vorläufige Umsetzung dieser Urteile.

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Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung?

SelbsterkenntnisSelbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung!?

Selbsterkenntnis bei der BA. Wer hätte das gedacht? Nur leider kommt diese um Jahre zu spät! Und dann auch noch halbherzig.

Grund für diese Worte ist eine Pressemeldung der Nachrichtenagentur dpa-AFX, die heute durch diverse Internetnachrichtenportale geistert. Nach dieser sah sich BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt bemüßigt, anläßlich der ersten Dekade mit dem SGB II handwerkliche Fehler bei der Umsetzung der Reformen einzuräumen. Wie immer ist das aber keine Kritik an dem SGB II selber als staatliches Folterinstrument. Die Selbsterkenntnis des Herrn Alt reicht nur so weit, als dass er seine eigene Arbeitsleistung nicht diskreditieren möchte. Denn herrlich dabei ist der Zeitpunkt seiner Wortmeldung. Herr Alt ist seit Anfang 2015 im BA-Vorstand nicht mehr für Hartz IV zuständig. War es aber bis 2014.

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