Unfallversicherungsschutz bei Unfall nach von BA verordnetem Bewerbungsgespräch
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch bei einem Verkehrsunfall nach einem von der BA „verordneten“ Vorstellungsgespräch.
Zu diesem Schluß kam das SG Konstanz bereits im Dezember des vergangenen Jahres. Laut Pressemitteilung vom 18.12.2014 war es zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Über den Fortgang des Verfahrens beim LSG Baden-Württemberg stehen uns leider keinerlei Informationen zur Verfügung. Dennoch ist das Urteil unserer Auffassung nach als richtungsweisend einzustufen, da es in Übertragungsdeutung auch für SGB II-Leistungsberechtigte als Argumentationshilfe anwendbar sein dürfte.