Das Drama der Langzeitarbeitslosigkeit in Essen

DasDas alljährliche Ritual der Hiobsbotschaft

Eine neue wissenschaftlich fundierte Untersuchung des IAQ (Institut für Arbeit und Qualifikation) der Universität Duisburg-Essen hat erneut ans Licht gebracht, was für eine verfehlte Sozial-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik seitens der in Essen Verantwortlichen betrieben wird.

Denn Essen steht im Landesvergleich NRW bei der Anzahl der Leistungsberechtigten im SGB II-Bezug mit einer Verweildauer von über 4 Jahren erneut als das einsame Schusslicht da. Die konkrete Quote betrug im Jahr 2014 52,5%. Mit anderen Worten: Mehr als die Hälfte aller Essener SGB II-Leistungsberechtigten befand sich 4 Jahre oder länger in der Falle namens Hartz IV. Verstörend hoch ist aber auch der Bundesdurchschnitt, er lag im vergangenen Jahr gem. der Untersuchung bei 46,3%.

Die Zahlen, die mittlerweile ein Negativritual darstellen, sind ein Armutszeugnis sowohl für Politik als auch für die Wirtschaft. Die das System Hartz IV dadurch fördert, dass sie kaum Langzeiterwerbslose einstellt.

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Kontodaten – Und deren vermehrter Abruf

KontoKontodatenabruf – staatliche Schnüffelei

Laut übereinstimmenden Presseberichten riefen im vergangenen Jahr deutsche Behörden so viele Kontodaten ab wie nie zuvor. Hierzu hat das Bundeszentralamt für Steuern eine Statistik erstellt, die anscheinend exklusiv nur der Süddeutschen Zeitung vorzuliegen scheint.

Auch Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind davon betroffen. Leider können hierzu keinerlei weiteren Aussagen getroffen werden, denn den Presseberichten zu den Kontodatenabrufen ist nicht zu entnehmen, wie sich die Statistik im Einzelnen aufschlüsselt.

Allerdings ist den Presseberichten zu entnehmen, dass sich im vergangen Jahr die Zahl der Kontodatenabfragen durch Sozialleistungsträger und andere Nicht-Steuerbehörden mehr als verdoppelt hat.

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Temporäre Bedarfsgemeinschaft – Urteil SG Detmold

Temporäre BedarfsgemeinschaftTemporäre Bedarfsgemeinschaft – Brisantes Thema

Die sog. temporäre Bedarfsgemeinschaft ist eine tatsächlich konfliktträchtige Rechtsfrage. Die immer wieder in Auseinandersetzungen vor der Sozialgerichtsbarkeit mündet. So auch im ein Fall einer temporären Bedarfsgemeinschaft vor dem Sozialgericht Detmold. Dieser mittels Pressemitteilung veröffentlichte Beschluss stellt eine Verfestigung der Rechtsprechung des BSG zur temporären Bedarfsgemeinschaft dar. Wir weisen unsere Leser auf diesen Beschluss hin, da unseren Erfahrungen nach sich die Rechtsprechung des SG Detmold und des SG Duisburg, in dessen Zuständigkeitsbereich Essen fällt, vielfach ähnelt.

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Die neue Tarnung à la Heinrich Alt (BA)

DieDie neue Selbstlüge – Heinrich Alt versucht, die Tatsachen zu verdrehen

In einem Interview versucht Heinrich Alt, seines Zeichens Vorstandsmitglied der BA, wieder einmal die Tatsachen zu verdrehen. Denn er kündigt einen Abbau von rund 17.000 Stellen bis zum Jahr 2019 bei der BA an und begründet das mit dem angeblichen Fakt, dass die Arbeitslosigkeit im Allgemeinen gesunken sei. Und auch weiterhin beständig sinken werde. Was für eine fadenscheinige und vorgeschobene Begründung für einen Personalabbau, der vermutlich lediglich aus Kostenersparnisgründen erfolgt.

Wie sich dieser massive Stellenabbau für Leistungsberechtigte nach dem SGB III (ALG I) im Hinblick auf die Vermittlung und Betreuung durch die BA auswirken wird, konkretisiert er in dem Interview selbstverständlich nicht. Daneben trifft er so einige Aussagen, die als Schlag in die Magengrube eines jeden Leistungsberechtigten nach dem SGB II (im Volksmund Hartz IV) charakterisiert werden können.

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Sozialgericht Magdeburg – Urteil zu Erstaussattung

SozialgerichtIISozialgericht Magdeburg – Das wichtige Urteil

Das Sozialgericht Magdeburg ein wichtiges Urteil zum Thema Erstausstattung trotz Stipendium gefällt, das wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Nach diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat eine Leistungsberechtigte auch dann einen Anspruch auf eine Erstausstattung für ein Baby, wenn sie ein Stipendium erhalten hat.

Hierbei handelt es sich um eine durchaus leistungsberechtigtenfreundliche Rechtssprechung, die sich hoffentlich durchsetzt. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, denn das Sozialgericht Magdeburg hat die Berufung zum LSG wegen rechtlich grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Zudem haben bereits ein Verwaltungsgericht und ein anderes LSG ähnlich entschieden.

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Millionen bei JobCentern umgeschichtet

MillionenMillionen bei JobCentern umgeschichtet – Förderung bleibt auf der Strecke

Wie verschiebt man legal zig-Millionen Euro? Ganz einfach, man ist ein Teil der staatlichen Erwerbslosenverwaltung und schichtete im vergangenen Jahr mal eben fast 500 Millionen Euro in deren Haushalt um. Konkret heißt das, dass die genannte Summe, die eigentlich für die Qualifizierung von Erwerbslosen gedacht war, in die allgemeinen Verwaltungshaushalte der JobCenter gepumpt wurde. Aufgrund der fehlenden Millionen war es im letzten Jahr vielen Leistungsberechtigten nicht möglich, eine Umschulungs-, Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme zu erlangen. Aufgeflogen ist diese exorbitant hohe Summe durch eine Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag bei der Bundesregierung.

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Vermittlung – Leugnen um jeden Preis durch BA

VermittlungVermittlung – Politisches Nachspiel

Wie Günther Wallraff in seiner letzten Reportage einer breiteren Öffentlichkeit unmissverständlich aufzeigte, gibt es zahlreiche Probleme bei der Vermittlung von Erwerbslosen durch BA und JobCenter. Dieser Bericht über die teilweise mehr als schwachsinnigen „Vermittlungs- und Förderungsmethoden“ der entsprechenden Institutionen hatte nun ein politisches Nachspiel. Auf Antrag der Fraktion der Linken im Bundestag fand am 25. März eine Sitzung des Arbeits- und Sozialausschusses zum Thema Vermittlung durch BA und JobCenter statt, bei der auch Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der BA, quasi vors Inquisitionsgericht geführt wurde.

Wie immer erwies er sich dabei als treuer, loyaler und unterwürfiger Diener der Regierung und wand sich geschickt aus der Schlinge.

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