Gelsenkirchen – Das Spielchen mit der KdU

GelsenkirchenGelsenkirchen und das Spielchen der Stadt

Gelsenkirchen treibt mit den Leistungsberechtigten ein wirklich übles Spielchen. Nachdem man seitens der Stadtverwaltung die Firma „empirica AG“ mit der Erstellung eines schlüssigen Konzepts beauftragt hatte, wird dieses nun angewendet. Wie zu erwarten war, ergeben sich dadurch Kürzungen bei den anerkannten Kosten der Unterkunft. Um am falschen Ende Geld zu sparen, legt es die Stadt Gelsenkirchen offenbar bewusst darauf an, sich auf einen jahrelangen Gang durch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit einzulassen.

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Rechtspfleger/innen – Kritik an ihnen durch offenen Brief

RechtspflegerRechtspfleger/innen – Offener, engagierter Brief

Rechtspfleger und -pflegerinnen in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte dienen in erster Linie dem Staat und nicht dem Bürger. Das ist schon lange hinlänglich bekannt. Dazu kommt das erklärte Ziel unseres sogenannten „Rechtsstaates“, Einkommensschwachen ihr Recht auf Recht zu nehmen, wie zahlreiche „Maßnahmen“ in der jüngsten Vergangenheit bewiesen haben.

Einem Rechtsanwalt aus Hagen ist nun der Kragen geplatzt und er hat einen offenen Brief verfasst, zu dessen Verbreitung wir beitragen wollen. Denn er skizziert vortrefflich die skandalösen Zustände in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte quer durch die Republik.

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Augsburg – Die Stadt und das Sozialticket

AugsburgAugsburg – Niederlage der Stadt vor dem VG und die zögerliche Umsetzung

Die Stadt Augsburg hatte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg eine Schlappe kassiert. Wie noch vielleicht aus der spärlichen bundesweiten Berichterstattung in Erinnerung ist, war die Stadt Augsburg beim Sozialticket einen SGB II-Leistungsberechtigte diskriminierenden Weg gegangen. Denn das Sozialticket in Augsburg galt seit seiner Einführung im Sommer 2014 nur für Leistungsberechtigte nach dem SGX XII (Grundsicherung im Alter), sowie dem Asylbewerberleistungs- und Wohngeldgesetz. Dem hatte das Verwaltungsgericht Augsburg im Oktober 2014 ein Ende gesetzt und die Stadt Augsburg dazu verdonnert, diese diskriminierende Vorgehensweise zu „überdenken“.

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Wechsel der örtlichen Zuständigkeit – Umzug

WechselWechsel der örtlichen Zuständigkeit

Häufig gibt es beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit durch Umzug für SGB II-Leistungsberechtigte Probleme mit den involvierten JobCentern. Es gibt da so einiges abzustimmen und zu klären, was immer wieder zu Missverständnissen und Irritationen, ob gewollt oder nicht, führt.

Im Zusammenhang damit wollen wir als Hilfestellung und Argumentationshilfe auf einen Beschluss des SG Freiburg hinweisen, der zwar schon etwas älter ist, dennoch aber wichtige Grundaussagen enthält, die anderenorts nicht mal so eben vom Tisch gewischt werden können. Er verdeutlicht nämlich die gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des „bisherigen“, bzw. ursprünglichen Trägers.

Zwar betraf dieser Beschluss zum Wechsel der örtlichen Zuständigkeit einen Fall aus dem Rechtskreis des SGB XII, da es aber mehr oder weniger gleichlautend zum SGB II ist, kann dieser Beschluss auch bei ähnlich gelagerten Fällen im Rechtskreis des SGB II vorgebracht werden.

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Leipzig – SG bestätigt neue MOG als rechtmäßig

LeipzigLeipziger Sozialgericht bestätigt neue MOG der Stadt Leipzig

In Leipzig haben Leistungsberechtigte bei der „berüchtigten“ Frage der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) einen herben Rückschlag erlitten. Denn in zwei ER-Verfahren hat das Sozialgericht Leipzig die zum 01. Januar 2015 eingeführten neuen Mietobergrenzen für Alleinstehende der Stadt Leipzig als rechtmäßig bestätigt.

Und das unter Bezugnahme auf eine vom Sächsischen LSG entwickelte Rechtsauslegung, die höflich formuliert, abenteuerlich ist. Durch diese zeichnet sich eine Tendenz in der sächsischen Sozialrechtsprechung im Bereich des SGB II (Hartz IV) ab, die hoffentlich baldmöglichst durch das Bundessozialgericht gestoppt wird.

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Kinderarmut – Erste Reaktionen auf die Studie

KinderarmutReaktionen auf Studie zur Kinderarmut

Das die ersten Reaktionen auf die Bertelsmannstudie zur Kinderarmut in Deutschland nicht von der Politik kommen, war eigentlich logisch und plausibel. Dafür kontern zuerst die Sozialverbände und fordern weitreichende Konsequenzen aus dieser Studie zur Kinderarmut. Aber es sind auch vernünftige Stimmen aus der Mainstreampresse zu vernehmen. Anscheinend reizt das Thema die Gemüter. Nur leider reicht reizen nicht aus, um diese katastrophalen und skandalösen Zustände zu bekämpfen. Hier ist neben der Politik auch die gesamte deutsche Gesellschaft aufgerufen, für Abhilfe zu sorgen, denn Kinder sind unsere Zukunft.

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Pflege Zuhause durch SGB II-Leistungsberechtigte – IAB-Studie

PflegePflege Zuhause durch Leistungsberechtigte – Studie des IAB

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat gestern eine neue Studie zum Thema Pflege Zuhause durch SGB II-Leistungsberechtigte (Hartz IV-Bezieher) vorgestellt. Der Anteil der Leistungsberechtigten, die die Pflege von Angehörigen selber organisieren, ist deutlich höher, als im Vergleich zu Personen, die nicht im Leistungsbezug stehen. Die wichtigsten Ergebnisse hat das IAB in einer Pressemitteilung zusammengefasst. Weiter unten haben wir diese im Volltext angeführt.

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