Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

EntschädigungEntschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

Das BSG hat in einem aktuellen Terminbericht in drei Verfahren Grundsatzentscheidungen zu der gesetzlichen Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer gem. § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG bekanntgegeben, die für alle SGB II-Leistungsberechtigten von imminenter Bedeutung sind. Denn seit Dezember 2012 besteht die Möglichkeit, Sozialgerichte, die zu langsam arbeiten, in Regress dafür zu nehmen.

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Stromkosten bei SGB II-Leistungen

StromkostenStromkostenunterdeckung – Chronisch bei SGB II-Leistungen

Das Vergleichsportal check24.de hat heute eine neue Studie veröffentlicht, nach der die Unterdeckung im Bereich Stromkosten für SGB II-Leistungsberechtigte im Bundesdurchschnitt bei monatlich rund 10,– € liegt. Somit haben wir wieder einmal mehr einen schlagkräftigen Beweis dafür, wie sehr der sog. Gesetzgeber bei der Berechnung der Eckregelsätze die Leistungsberechtigten bewusst vorgeführt hat. Und trotz Ermahnung des Bundesverfassungsgerichtes nicht im Geringsten daran denkt, Abhilfe zu schaffen.

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Testfall für die Bundesrepublik im JC Hannover?

TestfallTestfall für die BRD – JC Hannover prescht vor

Nachdem die leidige Praxis und Diskussion um die Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II (1-Euro-Job) eigentlich durch das BSG-Urteil beendet schien, trifft das JobCenter Hannover wohl die Vorbereitungen für einen bundesweiten Testfall. Nach einem Bericht der HAZ Online überprüft es die Einführung schärferer Regularien bei der Zuweisung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Damit einhergehen wird wohl ein härterer Sanktionsgebrauch. Und obendrein noch mehr Sozialgerichtsverfahren.

Und da Hannover in diesem Testfall auch Essen heißen könnte, sollten sich unsere Leser hierüber informieren.

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Trittbrettfahrer – Das SG Leipzig mutiert dazu

TrittbrettfahrerTrittbrettfahrer – Das erste SG wird aktiv

Wie es zu erwarten war, kommen nun die ersten Trittbrettfahrer aus der Sozialgerichtsbarkeit. Nach dem Urteil des BGH zu Mietschulden von Sozialleistungsbeziehern bei unangemessen großer Wohnung (wir berichteten) schwingt sich nun anscheinend das SG Leipzig auf diesen Zug auf. Im Hinblick auf ein öffentliches Kesseltreiben auf SBG II-Leistungsberechtigte, konnte es es sich wohl nicht verkneifen, einen immerhin knapp fünf Monaten alten Beschluss in die einschlägigen Rechtsportale gelangen zu lassen.

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LSG NRW und seine Selbstsicht über seine Arbeit

LSGLSG NRW nutzt 10 Jahre SGB II zur Selbstdarstellung

Anläßlich des zehnjährigen „Jubiläums“ der Einführung des SGB II kann das LSG NRW wohl der Versuchung nicht widerstehen; humorvoll mit mildtätiger Nachsicht betrachtet; Selbstbeweihräucherung zu betreiben.

Es sah sich genötigt, hierzu eine Presseerklärung herauszugeben, die eine Selbstdarstellung bietet, die absolut nichts mit der tatsächlich geübten prozessualen Realität zu tun.

Keinesfalls soll in Abrede gestellt werden, dass die einzelnen SozialrichterInnen in NRW eine abnorme Arbeitsbelastung haben und oftmals doch zu Gunsten von Leistungsberechtigten entscheiden. Weiterführend geht es ausschließlich um eine Stellungnahme zu den Aussagen des LSG in seiner Pressemitteilung.

Wer als Leistungsberechtigter nach dem SGB II über eine gesunde Portion Humor verfügt, bzw. meint, leidensfähig genug zu sein, kann dem Weiteren gerne folgen.

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Spionage durch die Bundesagentur für Arbeit

SpionageSpionage durch die BA

Die Bundesagentur für Arbeit wird ein neuer Spionage- und Schnüffeldienst des vorgeblichen Rechtsstaates namens BRD.

Wie unlängst bekannt wurde, will die BA entgegen allen Regeln und unserer Einschätzung nach ohne jegliche rechtliche oder gesetzliche Grundlage eine Spionagesoftware ordern, mit deren Hilfe sie gedenkt, SGB II-Leistungsberechtigte in den sozialen Netzwerken und bei Online-Auktionen zu überwachen. Den Aussagen der BA nach soll dadurch Leistungsmißbrauch aufdeckt werden, womit aber gleichzeitig alle Leistungsberechtigten unter Generalverdacht gestellt werden. Wobei aber eine Spionage in den sozialen Netzwerken helfen soll, kann mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollzogen werden. So etwas macht nur Sinn, wenn man Leistungsberechtigte einschüchtern und mundtot machen möchte. Und genau das ist die Intention der BA.

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CDU und der fortgesetzte Verfassungsbruch

CDUCDU nimmt Stellung zu DGB-Forderung

Wie manchem unserer Leser vielleicht aufgefallen ist, hat der Deutsche Gewerkschaftbund (DGB) eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht, nach der der Eckregelsatz um bis zu 45,– € zu niedrig ausfällt. Hierzu hat die CDU nunmehr durch ihren „sozialpolitischen Sprecher“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stellung nehmen lassen. Wie zu erwarten war, verteidigt dieser den latenten Verfassungsbruch der CDU, deren verächtliche innere Haltung gegenüber Leistungsberechtigten nach dem SGB II nur zu gut bekannt und berüchtigt ist. Die CDU hat ja die Vorliebe, aus Opfern Täter zu machen. Jeder Erwerbslose ist ihrer Meinung nach ja selber Schuld an seiner Erwerbslosigkeit.

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