Weiterhin dramatisch hohe Kinderarmut!

Trotz des Rückgangs der Arbeitslosenzahlen kommt der vermeintliche Aufschwung bei den Kindern als schwächstem Glied der Kette kaum an

Die neuesten Kinderarmutszahlen zu Unter-15-Jährigen, die in NRW von Sozialgeld bzw. in „Hartz-IV-Haushalten“ leben, sind weiterhin dramatisch hoch. Dies belegt eine Kurzmitteilung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), für die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet wurden. Demnach lebten im Juni dieses Jahres in Nordrhein-Westfalen 464.000 Kinder bis 14 Jahre von Sozialgeld. Vergleicht man die letzten zwei Jahre, stieg diese Kinderarmutsquote von 17,4 Prozent (468.000 Kinder) im Juni 2006 auf 18,1 Prozent (475.000) im Juni 2007, um danach wieder geringfügig auf 17,8 Prozent zu sinken.

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Kindergelderhöhung: Hartz IV-Familien werden »verschaukelt«

Die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) verschaukle Eltern und Kinder mit Hartz IV-Bezug oder Sozialhilfe, erwiderte das Erwerbslosen Forum Deutschland auf das heutige Statement der Bundesfamilienministerin Ursula. In einer Pressemitteilung hatte sie erklärt: „Kindergelderhöhung zum 1. Januar ist gut angelegtes Geld“.

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Besichtigung der Wohnung muss nicht geduldet werden

Wir haben hier immer die Auffassung vertreten, dass die so genannten „Hausbesuche“ durch Arbeitsagentur oder die KdU-Stelle des Landkreises rechtlich höchst problematisch sind. Das Landessozialgericht NRW hat in einer Entscheidung (L 7 B 284/07 AS ER) unsere Sicht bestätigt und darauf hingewiesen, dass ein ALG II Hilfeempfänger die Besichtigung seiner Wohnung nicht dulden muss, „denn das Gewähren des Wohnungszutritts bzw. das Dulden eines Hausbesuchs wird von § 60 Abs. 1 SGB I nicht erfasst“.

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LSG: ALG II erst ab Antragstellung

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen hatte über den Fall einer Klägerin zu entscheiden, die auf Zahlung von Leistungen des Arbeitslosengeldes II für den Zeitraum zwischen Auslaufen der Bewilligung und Stellung des Verlängerungsantrags klagte.

Die Klägerin bezog bis Ende Januar Arbeitslosengeld II, stellte den Folgeantrag jedoch erst Ende Februar rückwirkend zum 1. Februar. Die zuständige ARGE argumentierte, dass der Antragstellerin Leistungen erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zustünden. Diese seien auch bewilligt und geleistet worden.

Ebenfalls erfolglos blieb der Einwand der Klägerin, sie hätte den Folgeantrag bereite zum Ende des Vorjahres auf dem Postweg an die ARGE gesandt. Das Gericht stellte fest, dass dies im Streitfall vom Antragsteller zu beweisen sei. Er habe sorge dafür zu tragen, dass der Antrag die zuständigen Stellen tatsächlich erreiche.

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NRW will Zahl der Ein-Euro-Jobs halbieren

Düsseldorf. Staatlich subventionierte Kombi-Löhne sollen bis 2011 etwa 20 000 Stellen für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose in Nordrhein-Westfalen bringen. Das kündigte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann an, der sich im Juni über weniger Arbeitslose in NRW freuen kann.

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Regierung plant mehr Kontrolle bei Hartz IV

In der letzten Woche sorgte eine Hartz-IV-Studie von Forschern der Technischen Universität Chemnitz für Aufsehen

Danach genügen 132 Euro für die allernötigsten Bedürfnisse, maximal 278 Euro, der gegenwärtige Satz liegt bei ca. 350 Euro. Die Aufregung war groß: Kritiker warfen den Wissenschaftlern Zynismus vor und warnten vor einer Hartz-IV-Kürzung. Die Forscher weisen die Kritik zurück. Jetzt schaltete sich Bundeskanzlerin Merkel in die Debatte ein und erteilte einer Kürzung des Hartz-IV Regelsatzes eine deutliche Absage. Doch die Regierung will den Missbrauch von Hartz IV künftig mit schärferen Kontrollen unterbinden.

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