Handlungsempfehlung der Bundesagentur für Arbeit
Die bisherige standardisierte Rechtsfolgebelehrung SGB II hatte vor den Sozialgerichten keinen Bestand. Klagen der Bewerber wurden häufig statt gegeben bzw. Widersprüche sind pauschal abgelehnt worden.
Die Sozialgerichte haben daher ihre Individualisierung gefordert, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen. Diese Individualisierung betrifft alle Dokumente im Bereich Markt & Integration, bei denen eine Rechtsfolgebelehrung SGB II erstellt werden kann:
- Einladungen
- Vermittlungsvorschläge
- Eingliederungsvereinbarungen
Deswegen müssen alle Daten einer evtl. vorliegenden Sanktion in dieser hinterlegt werden. Bei der Erstellung von Einladungen, Vermittlungsvorschlägen und Eingliederungsvereinbarungen ist immer auf die richtige Auswahl der Rechtsfolgebelehrung für den etwaigen Eintritt von Sanktionen zu achten.