Sonderumlage für Netznutzung sinkt 2014

Sonderumlage
2014 sinkt die Sonderumlage für die Netznutzung

Die Sonderumlage für Netznutzung ist eine zusätzliche Sonderabgabe. Diese wurde im Jahr 2011 auf der Rechtsgrundlage des § 19 Abs. 2 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) eingeführt.

Mit ihr zahlen alle privaten Verbraucher und kleineren Unternehmen die Zeche dafür, damit Unternehmen mit hohem Stromverbrauch subventioniert werden können. Denn solche Unternehmen können sich bisher auf Antrag vom Netznutzungsentgelt generell befreien lassen. Und hierbei herrscht rege Nachfrage, aber dazu später mehr.

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Stromsperre – Ein alltägliches Problem

StromsperreStromsperre – Ein alltägliches Problem für viele SGB II-Leistungsberechtigte

Wer kennt die Situation nicht, dass die Stromjahresrechnung fällig ist und man plötzlich dadurch finanziell ins Rudern kommt. Insbesondere Wohnungen, die mit Nachtspeicherstrom beheizt werden verursachen regelmäßig astronomisch hohe Jahresabrechnungen. Wenn diese dann zwecks Kostenübernahme beim JobCenter eingereicht werden, passiert es leider oft genug, dass sich die Bearbeitung durch das JobCenter hinzieht. Und schon ist man im Mahnverfahren bei seinem Stromversorger und es droht die Stromsperre.

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Strompreissteigerung um bis zu 7% für 2014 erwartet

StrompreissteigerungStrompreissteigerung – All die Jahre wieder…

Anscheinend ist das mittlerweile der Normalzustand. All die Jahre wieder erwarten uns im Herbst die Prognosen zu den zu erwartenden Strompreissteigerungen des kommenden Jahres.

Auch dieses Jahr kann es einem mal wieder in die Magengrube fahren, wenn man die Zahlen vernimmt. Insbesondere alle Einkommensschwachen treffen diese Mehrbelastungen so richtig hart. Und nicht immer kann ein Stromanbieterwechsel das ausgleichen. Insbesondere nicht bei den Haushalten, die auf Nachtspeicherstrom angewiesen sind. Hier bieten meist nur die Grundversorger Tarife an.

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Monatsbericht BA Oktober 2013 vorgestellt

MonatsberichtMonatsbericht Oktober 2013 über den Arbeitsmarkt durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgestellt

All die Monate wieder stellt uns die BA ihren sogenannten Arbeitsmarktbericht vor. In welchem sie meistens gute Worte für eine schlechte Botschaft findet. So auch diesmal, denn der Einleitungstext liest sich wie ein Lobgesang auf die aktuelle Wirtschaftspolitik. Die tatsächlichen Zahlen werden wie üblich verschleiert. Offiziell waren letzten Monat 2.801.000 Personen als arbeitslos gemeldet.

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Lauschangriff gegen deutsche Politiker

LauschangriffLauschangriff gegen deutsche Politiker und niemand wundert sich!

Es ist faszinierend festzustellen, wie plötzlich ein Aufschrei quer durch die gesamte etablierte deutsche Politikerkaste geht. Dieser erschallte nachdem herauskam, dass die NSA sich doch tatsächlich gewagt hat, die Mobiltelefone unserer Bundeskanzlerin und anderer Spitzenpolitiker abzuhören.

Was für eine Dreistigkeit, so einen Lauschangriff durchzuführen. Und ganz besonders dann, wenn man bedenkt, dass wir als Bundesrepublik Deutschland immer noch unter Besatzungsrecht der USA stehen und mit diesem Staat noch keinen Friedensvertrag haben.

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Kein Mehrbedarf für stillende Mütter?

MehrbedarfStillende Mütter sind vom Mehrbedarf ausgeschlossen

Zum Thema Mehrbedarf und stillende Mütter hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) eine kuriose Entscheidung getroffen.

Eine stillende Mutter verwies in der der Entscheidung zugrunde liegenden Klage darauf, dass stillende Mütter in den ersten vier Monaten nach der Geburt des Kindes einen um 635 kcal erhöhten Energiebedarf hätten. Und begehrte daher einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 2 bis 6 SGB II. Ihre Klage begründete die Frau damit, dass eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung dahingehend vorliegen würde, dass zwar schwangeren Frauen ein gesetzlich anerkannter Mehrbedarf zugestanden würde, aber stillenden Müttern eben nicht. Zuvor hatte das JobCenter Wiesbaden ihren Antrag auf Mehrbedarf abgelehnt.

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Jugendbett gehört zur Erstausstattung

JugendbettEin Jugendbett gehört unter bestimmten Voraussetzungen zur Erstausstattung

Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem Grundsatzurteil am 23.05.2013 unter dem Az: B 4 AS 79/12 R.

Voraussetzung jedoch dafür ist, dass das Kinderbett zu klein geworden ist und durch ein Jugendbett ersetzt werden muss. Eine Neuanschaffung aus weiteren Gründen, so z.B. aus Geschmacklichen, fällt nicht unter dieses Urteil. Diese stellen eine sog. Ersatzbeschaffung dar, die aus dem Eckregelsatz zu bestreiten ist. Dafür sind aktuell aber nur 5,10 € monatlich anteilig im Regelsatz vorgesehen. So bleibt dann meistens nur der Weg, beim JobCenter ein Darlehen für die Ersatzbeschaffung eines Jugendbettes zu stellen.

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