Die Wandfarbe einer Wohnung kann von Bedeutung sein
Wie der Bundesgerichtshof kürzlich unter dem AZ VIII ZR 416/12 entschieden hat, müssen Mieter bei Auszug aus einer Wohnung die Wände mit einer hellen, neutralen Wandfarbe hinterlassen.
Kommen sie dem nicht nach, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung in den geforderten Zustand (zurück) zu versetzen. Die anfallenden Kosten kann er von den Mietern zurückfordern. D.h. diese sind in so einem Fall schadenersatzpflichtig.





