Bescheid vom JC – Aufforderung zur Prostitution?

BescheidBescheid vom JC – Unglaublicher Fall

Als Leistungsberechtigter einen Bescheid vom JobCenter zu erhalten, ist ja eigentlich der Normalfall. Worüber aber die Erwerbsloseninitiative Hartz IV Betroffene e.V. aus Potsdam in Form einer Pressemitteilung berichtet, ist schier unglaublich. Ein JobCenter hat diverse Bescheide erlassen, mit denen eine Leistungsberechtigte allem Anschein nach unterschwellig zur weiteren Ausübung der Prostitution aufgefordert wurde. Wenn man die Pressemitteilung aufmerksam liest, kommt man tatsächlich zu dem Ergebnis, dass die vom JobCenter erlassenen Bescheide einen mehr als bitteren Beigeschmack haben und der Vorwurf von Hartz IV Betroffene e.V. vermutlich zutreffend ist.

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Euro-Zeichen in den Augen – Erbschaft

EuroEuro-Zeichen in den Augen? Kurioser Erbschaftsfall bei Leistungsberechtigtem

Euro-, oder besser gesagt Dollarzeichen hatte wohl ein Leistungsberechtigter in den Augen, als er als langjähriger Leistungsbezieher eine Erbschaft machte. Dafür wurde er nun vom LSG Niedersachsen-Bremen indirekt doppelt zur Rechenschaft gezogen. Denn das LSG sieht u.a. bei einer Teilverwendung der Erlöse (Kauf von 277 Blue-Ray-Filmen für 5.800 Euro) aus dieser Erbschaft die Wahrscheinlichkeit eines Schadensersatzanspruches für das JobCenter nach § 34 SGB II (Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten) gegeben.

Das ist eine neue Entwicklung wohl auch im Hinblick und Vorgriff auf die anstehenden Rechtsverschärfungen im SGB II. Denn bisher war der § 34 SGB II so schwammig formuliert, dass es kaum möglich war, Ansprüche aus ihm heraus durchzusetzen. Eine Präzisierung (Verschärfung) des § 34 SGB II hat aber im Rahmen der anstehenden Änderungen des SGB II bei allen Beteiligten einen breiten Konsens gefunden. Daher ist davon auszugehen, dass diese auch umgesetzt wird.

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SCHUFA-Androhung beim Forderungseinzug – Urteil

SchufaSCHUFA-Androhung – Wichtiges BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum Thema SCHUFA-Androhung beim Forderungseinzug ein wegweisendes Urteil gefällt.

Firmen und insbesondere Inkassobüros drohen beim „Eintreiben“ von Forderungen gerne mit Einträgen bei der SCHUFA. Dem schiebt der Bundesgerichtshof nun endgültig einen Riegel vor. Erwähnen Mahnschreiben die SCHUFA, muss dem Kunden künftig auch immer deutlich gesagt werden, dass er die Forderung lediglich bestreiten muss und danach keine Meldung mehr an die Schufa ergehen darf.

Die Firma Vodafone hatte es sich nicht nehmen lassen, die Sache bis vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Vodafone hatte seine Mahnschreiben mit folgender Formulierung aufgepeppt: „Die Vodafone D2 GmbH ist verpflichtet, die unbestrittene Forderung der Schufa mitzuteilen (…). Ein SCHUFA-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten erheblich behindern.“

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Gelsenkirchen – Das Spielchen mit der KdU

GelsenkirchenGelsenkirchen und das Spielchen der Stadt

Gelsenkirchen treibt mit den Leistungsberechtigten ein wirklich übles Spielchen. Nachdem man seitens der Stadtverwaltung die Firma „empirica AG“ mit der Erstellung eines schlüssigen Konzepts beauftragt hatte, wird dieses nun angewendet. Wie zu erwarten war, ergeben sich dadurch Kürzungen bei den anerkannten Kosten der Unterkunft. Um am falschen Ende Geld zu sparen, legt es die Stadt Gelsenkirchen offenbar bewusst darauf an, sich auf einen jahrelangen Gang durch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit einzulassen.

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Beratungshilfe – Antragsformular und Unterlagen

BeratungBeratungshilfe ist ein konfliktträchtiges Kapitel. Das erleben wir im Rahmen unserer Beratungstätigkeit nahezu tagtäglich. Besonders negativ fällt dabei hier in Essen immer wieder das Amtsgericht Steele auf. Dort wird Hilfesuchenden öfters mit fadenscheinigen Argumenten die Beratungshilfe  verweigert. Aber nicht nur das AG Steele ist davon betroffen. Eigentlich wird diese Praxis so von allen drei Essener Amtsgerichten gehandhabt.

Den Brief des zu Recht entnervten Rechtsanwalts aus unserem vorherigen Artikel nehmen wir zum Anlass, etwas weiter vertiefend auf das stolpersteingespickte Thema Beratungshilfe einzugehen.

Wie umständlich es seit 2014 für Ratsuchende tatsächlich ist, Beratungshilfe zu erlangen, verdeutlicht ein Leitfaden der Sozialberatung Kiel, den wir im Folgenden übernommen haben.

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Rechtspfleger/innen – Kritik an ihnen durch offenen Brief

RechtspflegerRechtspfleger/innen – Offener, engagierter Brief

Rechtspfleger und -pflegerinnen in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte dienen in erster Linie dem Staat und nicht dem Bürger. Das ist schon lange hinlänglich bekannt. Dazu kommt das erklärte Ziel unseres sogenannten „Rechtsstaates“, Einkommensschwachen ihr Recht auf Recht zu nehmen, wie zahlreiche „Maßnahmen“ in der jüngsten Vergangenheit bewiesen haben.

Einem Rechtsanwalt aus Hagen ist nun der Kragen geplatzt und er hat einen offenen Brief verfasst, zu dessen Verbreitung wir beitragen wollen. Denn er skizziert vortrefflich die skandalösen Zustände in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte quer durch die Republik.

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Augsburg – Die Stadt und das Sozialticket

AugsburgAugsburg – Niederlage der Stadt vor dem VG und die zögerliche Umsetzung

Die Stadt Augsburg hatte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg eine Schlappe kassiert. Wie noch vielleicht aus der spärlichen bundesweiten Berichterstattung in Erinnerung ist, war die Stadt Augsburg beim Sozialticket einen SGB II-Leistungsberechtigte diskriminierenden Weg gegangen. Denn das Sozialticket in Augsburg galt seit seiner Einführung im Sommer 2014 nur für Leistungsberechtigte nach dem SGX XII (Grundsicherung im Alter), sowie dem Asylbewerberleistungs- und Wohngeldgesetz. Dem hatte das Verwaltungsgericht Augsburg im Oktober 2014 ein Ende gesetzt und die Stadt Augsburg dazu verdonnert, diese diskriminierende Vorgehensweise zu „überdenken“.

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