Sanktionen und die deutsche Gründlichkeit
Das leidige Thema der Sanktionen im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) kocht wie all die Jahre wieder hoch. Grund dafür ist die Veröffentlichung der Statistik zu den verhängten Sanktionen im letzten Jahr.
Auch im Jahr 2014 wurde wieder einmal die Millionengrenze bei der Gesamtzahl an verhängten Sanktionen überschritten. Hieran zeigt sich wieder einmal die mit dem SGB II mitimplementierte Erziehungsfunktion Erwachsener im Sinne der deutschen Gründlichkeit. Der alte Bismarck lässt grüßen!
Allerdings bestätigt sich auch ein anderer Negativtrend. Er betrifft die durchschnittliche geldwerte Höhe der Sanktionen. Wie in den Jahren zuvor lag der Durchschnitt einer einzelnen Sanktion bei 107,– €. Anders betrachtet bedeutet das, dass anscheinend eine Minderung um 30% der Eckregelleistung bereits beim ersten „Verstoß“ eher die Regel denn die Ausnahme zu sein scheint.