Die Einladungen des JobCenters

Bahnt sich bzgl. der Einladungen der JobCenter ein neuer Skandal an?

Bedauerlicherweise mehren sich durch unsere Beratungstätigkeit die Indizien, dass das Fallmanagement des JobCenters Essen im Hinblick auf Vorladungen beim Fallmanager seit der Umstellung auf die Optionskommune eine neue Strategie zu fahren scheint. (Einladungen zu einem Termin gem. § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III beim  Fallmanagement.)

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Neuer Aufgabenbereich für Leistungsberechtigte

Essener Jobcenter wälzt eigene Aufgaben auf Leistungsberechtigte ab

Zum Hintergrund:

Bevor ein Hartz 4-Leistungsberechtigter in eine andere Stadt umzieht, sollte er eine Zusicherung beim bisher zuständigen Jobcenter einholen, damit er sicher ist, dass auch die Miete in der neuen Wohnung voll übernommen wird und Umzugskosten und Mietkaution getragen werden. Für diese Zusicherung ist nach § 22 Abs. 4 SGB II eindeutig der bisher örtlich zuständige Träger zuständig; Also im Fall des Wegzugs von Essen, das Jobcenter Essen. Da die Jobcenter häufig nicht wissen, was in einer anderen Stadt angemessen ist, also für welche Wohnungen eine Zusicherung zu erteilen ist, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass das Jobcenter am Ort der künftigen Wohnung zu beteiligen sei. Weiterlesen

Essener Jobcenter möchte mit Mietervereinen kooperieren

Die Kooperation mit Mietervereinen ist eine grundsätzlich gute Idee, die bereits in Dortmund und neuerdings auch Köln praktiziert wird. Diese will die Stadt Essen nun aufgreifen. Wenn es bei Leistungsberechtigten zu Problemen mit ihrem Vermieter kommt, will das Jobcenter künftig die Mitgliedsbeiträge beim Mieterverein tragen, damit von dort geholfen werden kann. Zur Anwendung kommen könnte dieses nach meiner Erfahrung in zwei Fallkonstellationen: Weiterlesen

Hartz4 – Dienstanweisungen in Essen

Regeln muss es für alle geben. Auch für diejenigen, die in Essen über die Zahlungen an Leistungsberechtigte nach SGB II – Hartz4-Bezieher – entscheiden.

Intern dienen solche Dienstanweisungen den Sachbearbeitern des JobCenters der Stadt Essen zur Entscheidungsfindung und sorgen dafür, dass vergleichbare Fälle auch einheitlich gehandhabt werden. Intern sollen solche Regelungen nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch nicht bleiben, deshalb hat jeder Bürger das Recht, nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Veröffentlichung geeigneter Informationen von der Verwaltung zu verlangen. Hierzu hat die Verwaltung dann in der Regel einen Monat Zeit. Weiterlesen

Übernahme von Umzugskosten nach Räumungsklage

Die Frage, ob das JobCenter die Umzugskosten als Bedarf anzuerkennen hat, kann in unterschiedlichen Varianten auftreten

Eine Variante ist die der Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf. Nach § 573 Absatz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches darf der Vermieter die Wohnung ordentlich kündigen, wenn er die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige des Haushaltes benötigt; räumen Sie die Wohnung nicht, kommt es zu einem Gerichtsverfahren und das Gericht verpflichtet Sie dann, wenn es die Voraussetzungen für erfüllt hält, die Wohnung zu räumen. So weit, so gut; oder so schlecht. Gestritten wird jetzt in der Regel mit dem JobCenter, ob und wenn ja, in welcher Höhe die Kosten des Umzuges und der Wohnungsbeschaffung als Bedarf anerkannt werden. Weiterlesen

Wer möchte sich das „Unsozialticket“ besorgen?

Ticket 1000 im Abo für € 29,90 Preisstufe A2, nur gültig im Essener Stadtgebiet ab dem 1.November 2011. Hartz4-Berechtigte wenden sich an das zuständige JobCenter, weil es einen Berechtigungsausweis geben muss. Mit dem Personalausweis und der BG-Nummer sollte es klappen mit dem Berechtigungsausweis. Damit geht es dann zum Kundencenter der EVAG oder zum Ticket-Automaten. Weiterlesen

Jobcenter Essen verweigert Mitwirkung bei Gerichtsverfahren

Das Jobcenter Essen ignoriert Anfragen des Sozialgerichts und verweigert seine Mitwirkung bei Gerichtsverfahren

Jedem, der häufiger mit dem Jobcenter in Essen zu tun hat, ist bekannt, dass es dort häufig zu schleppender Bearbeitung oder schlichtweg Nichtbeachtung von Anträgen und Nachfragen kommt. Eine neue Blüte treibt dieses Verwaltungshandeln jetzt im Umgang mit dem zuständigen Sozialgericht in Duisburg. Auch dort sind die Richter mittlerweile daran gewöhnt, dass gerichtlich gesetzte Fristen nicht eingehalten werden und das Gericht an seine Verfügungen erinnern muss, bevor sie befolgt werden. Doch das Jobcenter handelt offenbar nach dem Motto: „Bei Hartz 4 ist nichts so schlecht, dass es sich nicht noch verschlechtern ließe.“ Weiterlesen