Telefax hat Beweiskraft für Zugang des Widerspruchs

Das Sozialgericht Duisburg hat am 03.12.10 entschieden, dass der Beweis des Zugangs eines Widerspruchs, der per Telefax versendet wurde, durch einen Sendebericht möglich ist (S 38 AS 676/10 [nicht rechtskräftig]). Die Kläger hatten in dem zu entscheidenden Fall durch ihren bevollmächtigten Rechtsanwalt Widerspruch per Fax eingelegt. Als hierüber nicht entschieden wurde, wurde die beklagte Arge Essen zunächst erinnert und sodann eine Untätigkeitsklage bei Gericht eingereicht, um das JobCenter zu einer Entscheidung über den Widerspruch zu zwingen. Die Arge bestritt jedoch, einen Widerspruch erhalten zu haben. Sie war der Meinung auch der Sendebericht würde keine Beweiskraft dafür haben, dass ein Widerspruch eingelegt worden sei. Weiterlesen

Neue Präsidentin des Landessozialgerichts

Am 26.11.2010 wurde Frau Dr. Ricarda Brandts, die zuvor Richterin am Bundessozialgericht (BSG) gewesen ist, vom Landesjustizminister zur neuen Präsidentin des Landessozialgerichts (LSG) ernannt. Dieser Posten war seit Mai 2010 unbesetzt, nachdem der vorherige Präsident Dr. Jürgen Brand sein Ruhestandsalter erreicht hatte. Weiterlesen

Pressemitteilung der Diakonie RWL

Hartz IV am Ende – Kahlschlag bei Arbeitslosen

Diakonie RWL hält Reformen am Arbeitsmarkt für unerträglich.

Die aktuelle Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung zementiert die Ausgrenzung von Millionen von Arbeitslosen. Zum einen erfüllt die Anpassung der Regelsätze nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Zum anderen werden durch massive Kürzungen im Bereich der Arbeitslosenförderung Millionen von Langzeitarbeitslosen dauerhaft abgeschrieben. Fordern und Fördern fällt aus. Weiterlesen

Notwendiger Umzug in teurere Wohnung zulässig

Urteil zu Hartz IV: Notwendiger Umzug in teurere Wohnung auch ohne behördliche Genehmigung zulässig

Das Sozialgericht Dortmund hat die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitssuchender in Bochum (ARGE) zur Gewährung höherer Kosten der Unterkunft nach einem notwendigen Umzug ohne vorherige Zustimmung der Behörde verurteilt. Dabei hat das Gericht klargestellt, dass entgegenstehende Richtlinien der Stadt Bochum nicht rechtsverbindlich sind.

Zu Grunde lag ein Fall zu den Kosten der Unterkunft einer Bochumer Hartz IV-Bezieherin und ihrer 6-jährigen Tochter. Die Klägerinnen zogen in eine neue, teurere Wohnung um, weil in der alten Wohnung Schimmel aufgetreten war. Die ARGE wollte weiterhin nur die niedrigere Miete in der alten Wohnung übernehmen. Denn nach den Richtlinien der Stadt Bochum könnten höhere Unterkunftskosten nur nach vorheriger Zustimmung der Grundsicherungsbehörde zum Umzug getragen werden. Weiterlesen

Die Würde des Menschen ist unantastbar

In Verbindung mit Artikel 1, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, und Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes hat das Bundessozialgericht eine „atypische Bedarfslage“ anerkannt. Diese ist im SGB II nicht vorgesehen (BSG Az.: B 14 AS 13/10 R). Ein an HIV erkranktem Mann im Hartz4-Bezug ist ein Mehrbedarf zugestanden worden, hier ging es um erhöhte Kosten der Hygiene. Ist „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ nach § 73 SGB XII anerkannt worden, greift § 21, Absatz 6 im SGB II.

Geht doch…