Durch die Änderung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe gerät die Waffengleichheit vor Gericht in Gefahr
Von der Öffentlichkeit kaum beachtet, haben sich bei der Beratungshilfe Änderungen ergeben. Auf den wichtigsten Punkt wollen wir hiermit hinweisen, nämlich daß sich die sogenannte Eigenbeteiligung von 10,00 € auf 15,00 € erhöht hat. Wer also einen Beratungshilfeschein beantragt, sollte darauf gefasst sein.

