Hartz IV-Bildungspaket – 108 EUR pro Kind sichern
Hartz IV-Berechtigte mit Kindern, die Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylleistungsbewerbergesetz oder den Kinderzuschlag beziehen, sollten noch in diesem Monat Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Nur so kommt jedes Kind in den Genuss, 108 EUR rückwirkend vom 1. Januar 2011 zu erhalten. Darauf weist das Erwerbslosen Forum Deutschland hin. Allerdings läuft die Frist nur bis zum 30. April 2011. Wer bis dahin keinen Antrag gestellt hat, geht leer aus.