TISA – Ein verbrecherisches Geheimabkommen

TISATISA – Der Untergang der Staatsfürsorge

Viele unserer Leser haben vielleicht schon von TTIP gehört, dem geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen. Das alle Regeln und Errungenschaften der Demokratie auf dem Altar der multinationalen Konzerne opfern wird.

Allerdings gibt es da noch TISA, dass alles bisher Dagewesene in den Schatten stellt. TISA ist ein geplantes, internationales Freihandelsabkommen zwischen 50 Staaten, dass schlichtweg ein Verbrechen an der Menschlichkeit ist und sich im Schatten von TTIP versteckt. Was hat es damit auf sich?

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Trittbrettfahrer – Das SG Leipzig mutiert dazu

TrittbrettfahrerTrittbrettfahrer – Das erste SG wird aktiv

Wie es zu erwarten war, kommen nun die ersten Trittbrettfahrer aus der Sozialgerichtsbarkeit. Nach dem Urteil des BGH zu Mietschulden von Sozialleistungsbeziehern bei unangemessen großer Wohnung (wir berichteten) schwingt sich nun anscheinend das SG Leipzig auf diesen Zug auf. Im Hinblick auf ein öffentliches Kesseltreiben auf SBG II-Leistungsberechtigte, konnte es es sich wohl nicht verkneifen, einen immerhin knapp fünf Monaten alten Beschluss in die einschlägigen Rechtsportale gelangen zu lassen.

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LSG NRW und seine Selbstsicht über seine Arbeit

LSGLSG NRW nutzt 10 Jahre SGB II zur Selbstdarstellung

Anläßlich des zehnjährigen „Jubiläums“ der Einführung des SGB II kann das LSG NRW wohl der Versuchung nicht widerstehen; humorvoll mit mildtätiger Nachsicht betrachtet; Selbstbeweihräucherung zu betreiben.

Es sah sich genötigt, hierzu eine Presseerklärung herauszugeben, die eine Selbstdarstellung bietet, die absolut nichts mit der tatsächlich geübten prozessualen Realität zu tun.

Keinesfalls soll in Abrede gestellt werden, dass die einzelnen SozialrichterInnen in NRW eine abnorme Arbeitsbelastung haben und oftmals doch zu Gunsten von Leistungsberechtigten entscheiden. Weiterführend geht es ausschließlich um eine Stellungnahme zu den Aussagen des LSG in seiner Pressemitteilung.

Wer als Leistungsberechtigter nach dem SGB II über eine gesunde Portion Humor verfügt, bzw. meint, leidensfähig genug zu sein, kann dem Weiteren gerne folgen.

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Spionage durch die Bundesagentur für Arbeit

SpionageSpionage durch die BA

Die Bundesagentur für Arbeit wird ein neuer Spionage- und Schnüffeldienst des vorgeblichen Rechtsstaates namens BRD.

Wie unlängst bekannt wurde, will die BA entgegen allen Regeln und unserer Einschätzung nach ohne jegliche rechtliche oder gesetzliche Grundlage eine Spionagesoftware ordern, mit deren Hilfe sie gedenkt, SGB II-Leistungsberechtigte in den sozialen Netzwerken und bei Online-Auktionen zu überwachen. Den Aussagen der BA nach soll dadurch Leistungsmißbrauch aufdeckt werden, womit aber gleichzeitig alle Leistungsberechtigten unter Generalverdacht gestellt werden. Wobei aber eine Spionage in den sozialen Netzwerken helfen soll, kann mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollzogen werden. So etwas macht nur Sinn, wenn man Leistungsberechtigte einschüchtern und mundtot machen möchte. Und genau das ist die Intention der BA.

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CDU und der fortgesetzte Verfassungsbruch

CDUCDU nimmt Stellung zu DGB-Forderung

Wie manchem unserer Leser vielleicht aufgefallen ist, hat der Deutsche Gewerkschaftbund (DGB) eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht, nach der der Eckregelsatz um bis zu 45,– € zu niedrig ausfällt. Hierzu hat die CDU nunmehr durch ihren „sozialpolitischen Sprecher“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stellung nehmen lassen. Wie zu erwarten war, verteidigt dieser den latenten Verfassungsbruch der CDU, deren verächtliche innere Haltung gegenüber Leistungsberechtigten nach dem SGB II nur zu gut bekannt und berüchtigt ist. Die CDU hat ja die Vorliebe, aus Opfern Täter zu machen. Jeder Erwerbslose ist ihrer Meinung nach ja selber Schuld an seiner Erwerbslosigkeit.

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Desaster für Leistungsberechtigte – BGH-Urteil

DesasterDesaster für Leistungsberechtigte – Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs

Am heutigen Mittwoch, den 04. Februar hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem AZ VIII ZR 175/14 ein für SGB II-Leistungsberechtigte vernichtendes Urteil gefällt, das tatsächlich ein Desaster für den Sozialstaat ist. Denn durch dieses Urteil wird der staatlichen Willkür der Sozialleistungsträger (JobCenter) ein weiteres Tor geöffnet.

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Stadt muss Zwangsvollstreckung einstellen

Bei Gericht ist das Vorgehen der Stadt Essen bei der Zwangsvollstreckung von Rückforderungen von Arbeitslosengeld 2 für rechtswidrig erklärt worden: Gegenwehr lohnt sich!

ZwangsvollstreckungDie Stadt Essen hat im Rahmen der Optionskommune die Arge Jobcenter beerbt und hierbei eine Vielzahl dubioser und ungeklärter Rückforderungen gegen Leistungsberechtigte übernommen, die Arbeitslosengeld 2 erhalten hatten. Auf die hierzu ergangene Anfrage nach dem Umgang mit dem Einzug dieser Forderungen im Rat der Stadt Essen reagierte die Verwaltung nach dem Motto: Augen zu und durch.
In mehreren Verfahren beim zuständigen Sozialgericht hat die Stadt nun Schiffbruch hiermit erlitten. Weiterlesen