Euro-Zeichen in den Augen – Erbschaft

EuroEuro-Zeichen in den Augen? Kurioser Erbschaftsfall bei Leistungsberechtigtem

Euro-, oder besser gesagt Dollarzeichen hatte wohl ein Leistungsberechtigter in den Augen, als er als langjähriger Leistungsbezieher eine Erbschaft machte. Dafür wurde er nun vom LSG Niedersachsen-Bremen indirekt doppelt zur Rechenschaft gezogen. Denn das LSG sieht u.a. bei einer Teilverwendung der Erlöse (Kauf von 277 Blue-Ray-Filmen für 5.800 Euro) aus dieser Erbschaft die Wahrscheinlichkeit eines Schadensersatzanspruches für das JobCenter nach § 34 SGB II (Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten) gegeben.

Das ist eine neue Entwicklung wohl auch im Hinblick und Vorgriff auf die anstehenden Rechtsverschärfungen im SGB II. Denn bisher war der § 34 SGB II so schwammig formuliert, dass es kaum möglich war, Ansprüche aus ihm heraus durchzusetzen. Eine Präzisierung (Verschärfung) des § 34 SGB II hat aber im Rahmen der anstehenden Änderungen des SGB II bei allen Beteiligten einen breiten Konsens gefunden. Daher ist davon auszugehen, dass diese auch umgesetzt wird.

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Gelsenkirchen – Das Spielchen mit der KdU

GelsenkirchenGelsenkirchen und das Spielchen der Stadt

Gelsenkirchen treibt mit den Leistungsberechtigten ein wirklich übles Spielchen. Nachdem man seitens der Stadtverwaltung die Firma „empirica AG“ mit der Erstellung eines schlüssigen Konzepts beauftragt hatte, wird dieses nun angewendet. Wie zu erwarten war, ergeben sich dadurch Kürzungen bei den anerkannten Kosten der Unterkunft. Um am falschen Ende Geld zu sparen, legt es die Stadt Gelsenkirchen offenbar bewusst darauf an, sich auf einen jahrelangen Gang durch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit einzulassen.

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Sozialbetrug – Urteil des Amtsgerichts Mühldorf

SozialbetrugSozialbetrug – AG Mühldorf verurteilt Leistungsberechtigte zu 2.400 € Geldstrafe

Einen krassen Fall des Sozialbetrugs hat aktuell das Amtsgericht Mühldorf abgeurteilt. Eine 41-jährige Leistungsberechtigte hatte eine Arbeitstätigkeit aufgenommen. Diese aber dem JobCenter gegenüber verschwiegen. Und dadurch zu Unrecht fast 2.000 € an Grundsicherungsleistungen erhalten. Durch einen automatischen Datenabgleich flog dann dieser Fall des Sozialbetrugs auf.

So etwas ist mal wieder ein klassischer Fall des Sozialbetrugs. Der der Allgemeinheit der Leistungsberechtigten schadet. Denn dadurch werden noch mehr Stereotypen und Vorurteile aufgebaut.

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Beratungshilfe – Antragsformular und Unterlagen

BeratungBeratungshilfe ist ein konfliktträchtiges Kapitel. Das erleben wir im Rahmen unserer Beratungstätigkeit nahezu tagtäglich. Besonders negativ fällt dabei hier in Essen immer wieder das Amtsgericht Steele auf. Dort wird Hilfesuchenden öfters mit fadenscheinigen Argumenten die Beratungshilfe  verweigert. Aber nicht nur das AG Steele ist davon betroffen. Eigentlich wird diese Praxis so von allen drei Essener Amtsgerichten gehandhabt.

Den Brief des zu Recht entnervten Rechtsanwalts aus unserem vorherigen Artikel nehmen wir zum Anlass, etwas weiter vertiefend auf das stolpersteingespickte Thema Beratungshilfe einzugehen.

Wie umständlich es seit 2014 für Ratsuchende tatsächlich ist, Beratungshilfe zu erlangen, verdeutlicht ein Leitfaden der Sozialberatung Kiel, den wir im Folgenden übernommen haben.

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Rechtspfleger/innen – Kritik an ihnen durch offenen Brief

RechtspflegerRechtspfleger/innen – Offener, engagierter Brief

Rechtspfleger und -pflegerinnen in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte dienen in erster Linie dem Staat und nicht dem Bürger. Das ist schon lange hinlänglich bekannt. Dazu kommt das erklärte Ziel unseres sogenannten „Rechtsstaates“, Einkommensschwachen ihr Recht auf Recht zu nehmen, wie zahlreiche „Maßnahmen“ in der jüngsten Vergangenheit bewiesen haben.

Einem Rechtsanwalt aus Hagen ist nun der Kragen geplatzt und er hat einen offenen Brief verfasst, zu dessen Verbreitung wir beitragen wollen. Denn er skizziert vortrefflich die skandalösen Zustände in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte quer durch die Republik.

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Augsburg – Die Stadt und das Sozialticket

AugsburgAugsburg – Niederlage der Stadt vor dem VG und die zögerliche Umsetzung

Die Stadt Augsburg hatte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg eine Schlappe kassiert. Wie noch vielleicht aus der spärlichen bundesweiten Berichterstattung in Erinnerung ist, war die Stadt Augsburg beim Sozialticket einen SGB II-Leistungsberechtigte diskriminierenden Weg gegangen. Denn das Sozialticket in Augsburg galt seit seiner Einführung im Sommer 2014 nur für Leistungsberechtigte nach dem SGX XII (Grundsicherung im Alter), sowie dem Asylbewerberleistungs- und Wohngeldgesetz. Dem hatte das Verwaltungsgericht Augsburg im Oktober 2014 ein Ende gesetzt und die Stadt Augsburg dazu verdonnert, diese diskriminierende Vorgehensweise zu „überdenken“.

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Wechsel der örtlichen Zuständigkeit – Umzug

WechselWechsel der örtlichen Zuständigkeit

Häufig gibt es beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit durch Umzug für SGB II-Leistungsberechtigte Probleme mit den involvierten JobCentern. Es gibt da so einiges abzustimmen und zu klären, was immer wieder zu Missverständnissen und Irritationen, ob gewollt oder nicht, führt.

Im Zusammenhang damit wollen wir als Hilfestellung und Argumentationshilfe auf einen Beschluss des SG Freiburg hinweisen, der zwar schon etwas älter ist, dennoch aber wichtige Grundaussagen enthält, die anderenorts nicht mal so eben vom Tisch gewischt werden können. Er verdeutlicht nämlich die gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des „bisherigen“, bzw. ursprünglichen Trägers.

Zwar betraf dieser Beschluss zum Wechsel der örtlichen Zuständigkeit einen Fall aus dem Rechtskreis des SGB XII, da es aber mehr oder weniger gleichlautend zum SGB II ist, kann dieser Beschluss auch bei ähnlich gelagerten Fällen im Rechtskreis des SGB II vorgebracht werden.

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