Sanktionen – Und die deutsche Gründlichkeit

SanktionenSanktionen und die deutsche Gründlichkeit

Das leidige Thema der Sanktionen im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) kocht wie all die Jahre wieder hoch. Grund dafür ist die Veröffentlichung der Statistik zu den verhängten Sanktionen im letzten Jahr.

Auch im Jahr 2014 wurde wieder einmal die Millionengrenze bei der Gesamtzahl an verhängten Sanktionen überschritten. Hieran zeigt sich wieder einmal die mit dem SGB II mitimplementierte Erziehungsfunktion Erwachsener im Sinne der deutschen Gründlichkeit. Der alte Bismarck lässt grüßen!

Allerdings bestätigt sich auch ein anderer Negativtrend. Er betrifft die durchschnittliche geldwerte Höhe der Sanktionen. Wie in den Jahren zuvor lag der Durchschnitt einer einzelnen Sanktion bei 107,– €. Anders betrachtet bedeutet das, dass anscheinend eine Minderung um 30% der Eckregelleistung bereits beim ersten „Verstoß“ eher die Regel denn die Ausnahme zu sein scheint.

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Kontodaten – Und deren vermehrter Abruf

KontoKontodatenabruf – staatliche Schnüffelei

Laut übereinstimmenden Presseberichten riefen im vergangenen Jahr deutsche Behörden so viele Kontodaten ab wie nie zuvor. Hierzu hat das Bundeszentralamt für Steuern eine Statistik erstellt, die anscheinend exklusiv nur der Süddeutschen Zeitung vorzuliegen scheint.

Auch Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind davon betroffen. Leider können hierzu keinerlei weiteren Aussagen getroffen werden, denn den Presseberichten zu den Kontodatenabrufen ist nicht zu entnehmen, wie sich die Statistik im Einzelnen aufschlüsselt.

Allerdings ist den Presseberichten zu entnehmen, dass sich im vergangen Jahr die Zahl der Kontodatenabfragen durch Sozialleistungsträger und andere Nicht-Steuerbehörden mehr als verdoppelt hat.

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Temporäre Bedarfsgemeinschaft – Urteil SG Detmold

Temporäre BedarfsgemeinschaftTemporäre Bedarfsgemeinschaft – Brisantes Thema

Die sog. temporäre Bedarfsgemeinschaft ist eine tatsächlich konfliktträchtige Rechtsfrage. Die immer wieder in Auseinandersetzungen vor der Sozialgerichtsbarkeit mündet. So auch im ein Fall einer temporären Bedarfsgemeinschaft vor dem Sozialgericht Detmold. Dieser mittels Pressemitteilung veröffentlichte Beschluss stellt eine Verfestigung der Rechtsprechung des BSG zur temporären Bedarfsgemeinschaft dar. Wir weisen unsere Leser auf diesen Beschluss hin, da unseren Erfahrungen nach sich die Rechtsprechung des SG Detmold und des SG Duisburg, in dessen Zuständigkeitsbereich Essen fällt, vielfach ähnelt.

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Sozialgericht Magdeburg – Urteil zu Erstaussattung

SozialgerichtIISozialgericht Magdeburg – Das wichtige Urteil

Das Sozialgericht Magdeburg ein wichtiges Urteil zum Thema Erstausstattung trotz Stipendium gefällt, das wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Nach diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat eine Leistungsberechtigte auch dann einen Anspruch auf eine Erstausstattung für ein Baby, wenn sie ein Stipendium erhalten hat.

Hierbei handelt es sich um eine durchaus leistungsberechtigtenfreundliche Rechtssprechung, die sich hoffentlich durchsetzt. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, denn das Sozialgericht Magdeburg hat die Berufung zum LSG wegen rechtlich grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Zudem haben bereits ein Verwaltungsgericht und ein anderes LSG ähnlich entschieden.

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Studium – Wegweisendes Urteil aus Hessen

StudiumStudium – Urteil des Hessischen Landessozialgerichts

Gemäß der Rechtsauslegung der BA hatten Studierende bisher ab dem Beginn des Studiums keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Grund dafür war die gesetzliche Vermutung, dass Studierende durch das Studium dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber hatte angenommen, dass sie durch das Studium zeitlich nur in der Lage sind, einer geringfügigen, sozialversicherungsfreien Beschäftigung nachzugehen.

Diese gesetzliche Vermutung haben die Richter des LSG nun zumindest zeitlich eingeschränkt, bzw. näher präzisiert. Sie trafen die Feststellung, dass bei einem Leistungsausschluss nicht auf die Immatrikulation (Einschreibung) abzustellen sei, sondern auf den genauen Vorlesungsbeginn des Studiums.

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Vermittlung – Leugnen um jeden Preis durch BA

VermittlungVermittlung – Politisches Nachspiel

Wie Günther Wallraff in seiner letzten Reportage einer breiteren Öffentlichkeit unmissverständlich aufzeigte, gibt es zahlreiche Probleme bei der Vermittlung von Erwerbslosen durch BA und JobCenter. Dieser Bericht über die teilweise mehr als schwachsinnigen „Vermittlungs- und Förderungsmethoden“ der entsprechenden Institutionen hatte nun ein politisches Nachspiel. Auf Antrag der Fraktion der Linken im Bundestag fand am 25. März eine Sitzung des Arbeits- und Sozialausschusses zum Thema Vermittlung durch BA und JobCenter statt, bei der auch Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der BA, quasi vors Inquisitionsgericht geführt wurde.

Wie immer erwies er sich dabei als treuer, loyaler und unterwürfiger Diener der Regierung und wand sich geschickt aus der Schlinge.

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Nahles – Neue graue Eminenz der Regierungspolitik?

NahlesAndrea Nahles – die neue graue Eminenz Deutschlands?

Angesichts der Entwicklungen in der BMAS-Affäre beim Regelsatz für volljährige Menschen mit Handicap stellt sich die Frage, ob Sozialministerin Andrea Nahles die neue graue Eminenz der deutschen Regierungspolitik ist oder nicht. Denn bisher hatte sich Frau Nahles selbst dem öffentlichen Druck nicht gebeugt und konsequent an ihrer Linie festgehalten. Nunmehr ist sie aber doch „eingeknickt“ und will die Urteile des BSG zu dieser Rechtsfrage anerkennen und umsetzen. Allerdings in einer äußerst fragwürdigen Weise.

Was da im Hintergrund im politischen Berlin innerhalb der Großen Koalition so alles „gelaufen“ ist, vermögen wir nicht zu sagen. Allerdings drängt sich der Eindruck auf, dass Frau Nahles, die seit Bestehen der GroKo seitens der SPD als die neue graue Eminenz der deutschen Politik aufgebaut wurde, hier regelrecht zurückgepfiffen wurde.

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