Gelsenkirchen – Das Spielchen mit der KdU

GelsenkirchenGelsenkirchen und das Spielchen der Stadt

Gelsenkirchen treibt mit den Leistungsberechtigten ein wirklich übles Spielchen. Nachdem man seitens der Stadtverwaltung die Firma „empirica AG“ mit der Erstellung eines schlüssigen Konzepts beauftragt hatte, wird dieses nun angewendet. Wie zu erwarten war, ergeben sich dadurch Kürzungen bei den anerkannten Kosten der Unterkunft. Um am falschen Ende Geld zu sparen, legt es die Stadt Gelsenkirchen offenbar bewusst darauf an, sich auf einen jahrelangen Gang durch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit einzulassen.

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Beratungshilfe – Antragsformular und Unterlagen

BeratungBeratungshilfe ist ein konfliktträchtiges Kapitel. Das erleben wir im Rahmen unserer Beratungstätigkeit nahezu tagtäglich. Besonders negativ fällt dabei hier in Essen immer wieder das Amtsgericht Steele auf. Dort wird Hilfesuchenden öfters mit fadenscheinigen Argumenten die Beratungshilfe  verweigert. Aber nicht nur das AG Steele ist davon betroffen. Eigentlich wird diese Praxis so von allen drei Essener Amtsgerichten gehandhabt.

Den Brief des zu Recht entnervten Rechtsanwalts aus unserem vorherigen Artikel nehmen wir zum Anlass, etwas weiter vertiefend auf das stolpersteingespickte Thema Beratungshilfe einzugehen.

Wie umständlich es seit 2014 für Ratsuchende tatsächlich ist, Beratungshilfe zu erlangen, verdeutlicht ein Leitfaden der Sozialberatung Kiel, den wir im Folgenden übernommen haben.

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Rechtspfleger/innen – Kritik an ihnen durch offenen Brief

RechtspflegerRechtspfleger/innen – Offener, engagierter Brief

Rechtspfleger und -pflegerinnen in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte dienen in erster Linie dem Staat und nicht dem Bürger. Das ist schon lange hinlänglich bekannt. Dazu kommt das erklärte Ziel unseres sogenannten „Rechtsstaates“, Einkommensschwachen ihr Recht auf Recht zu nehmen, wie zahlreiche „Maßnahmen“ in der jüngsten Vergangenheit bewiesen haben.

Einem Rechtsanwalt aus Hagen ist nun der Kragen geplatzt und er hat einen offenen Brief verfasst, zu dessen Verbreitung wir beitragen wollen. Denn er skizziert vortrefflich die skandalösen Zustände in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte quer durch die Republik.

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Wechsel der örtlichen Zuständigkeit – Umzug

WechselWechsel der örtlichen Zuständigkeit

Häufig gibt es beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit durch Umzug für SGB II-Leistungsberechtigte Probleme mit den involvierten JobCentern. Es gibt da so einiges abzustimmen und zu klären, was immer wieder zu Missverständnissen und Irritationen, ob gewollt oder nicht, führt.

Im Zusammenhang damit wollen wir als Hilfestellung und Argumentationshilfe auf einen Beschluss des SG Freiburg hinweisen, der zwar schon etwas älter ist, dennoch aber wichtige Grundaussagen enthält, die anderenorts nicht mal so eben vom Tisch gewischt werden können. Er verdeutlicht nämlich die gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des „bisherigen“, bzw. ursprünglichen Trägers.

Zwar betraf dieser Beschluss zum Wechsel der örtlichen Zuständigkeit einen Fall aus dem Rechtskreis des SGB XII, da es aber mehr oder weniger gleichlautend zum SGB II ist, kann dieser Beschluss auch bei ähnlich gelagerten Fällen im Rechtskreis des SGB II vorgebracht werden.

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Leipzig – SG bestätigt neue MOG als rechtmäßig

LeipzigLeipziger Sozialgericht bestätigt neue MOG der Stadt Leipzig

In Leipzig haben Leistungsberechtigte bei der „berüchtigten“ Frage der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) einen herben Rückschlag erlitten. Denn in zwei ER-Verfahren hat das Sozialgericht Leipzig die zum 01. Januar 2015 eingeführten neuen Mietobergrenzen für Alleinstehende der Stadt Leipzig als rechtmäßig bestätigt.

Und das unter Bezugnahme auf eine vom Sächsischen LSG entwickelte Rechtsauslegung, die höflich formuliert, abenteuerlich ist. Durch diese zeichnet sich eine Tendenz in der sächsischen Sozialrechtsprechung im Bereich des SGB II (Hartz IV) ab, die hoffentlich baldmöglichst durch das Bundessozialgericht gestoppt wird.

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Kinderarmut – Erste Reaktionen auf die Studie

KinderarmutReaktionen auf Studie zur Kinderarmut

Das die ersten Reaktionen auf die Bertelsmannstudie zur Kinderarmut in Deutschland nicht von der Politik kommen, war eigentlich logisch und plausibel. Dafür kontern zuerst die Sozialverbände und fordern weitreichende Konsequenzen aus dieser Studie zur Kinderarmut. Aber es sind auch vernünftige Stimmen aus der Mainstreampresse zu vernehmen. Anscheinend reizt das Thema die Gemüter. Nur leider reicht reizen nicht aus, um diese katastrophalen und skandalösen Zustände zu bekämpfen. Hier ist neben der Politik auch die gesamte deutsche Gesellschaft aufgerufen, für Abhilfe zu sorgen, denn Kinder sind unsere Zukunft.

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Kinder in Armut – Erschreckende Zahlen

KinderKinder in Armut u.a. in Mülheim a.d. Ruhr und die Auswirkungen

Arme und unterentwickelte Kinder sind mittlerweile ein bundesweites Desaster und Armutszeugnis par excellence für die Politik. Dazu hat die Bertelsmannstiftung heute in Zusammenarbeit mit der Stadt Mülheim und der Uni Bochum eine Studie zu Thema Kinderarmut veröffentlicht. Diese Studie enthält Zahlen, die eigentlich als ein verzweifelter Weck- und Hilferuf an die gesamte deutschen Politik zu verstehen sind. Aber wie so oft, wird auch dieser garantiert ungehört verhallen.

Obwohl z.B. Mülheim eine der wohlhabendsten Städte im Revier ist, sind dort 28% aller unter sechsjährigen Kinder dieser Studie nach arm und unterentwickelt. Ein verstörendes Bild, was sich dort abzeichnet.

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