Kirchensteuer – Sinn oder Unsinn?

KirchensteuerKirchensteuer – muss sie wirklich sein ?!?

Aufgrund der aktuellen Debatte über das Verhalten gewisser Bischöfe in Deutschland folgt hier unser Beitrag zur Diskussion über die Kirchensteuer.

Dazu haben wir uns entschlossen, den Beitrag Die Kirchensteuer in Deutschland – gottgegeben oder handmade? von Ralf Michalowsky (LAG Laizismus) vom Linksletter NRW der Partei DIE LINKE zu übernehmen. Denn er bringt Fakten zur Kirchensteuer auf den Tisch, die erstaunlich sind. Diese werden so von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Hier nun der Beitrag im Original:

Die Kirchensteuer in Deutschland – gottgegeben oder handmade?

Eines vorweg: von mir aus können sich alle Bischöfe die Schneidezähne mit Brillies besetzen lassen! Das hat nur diejenigen zu interessieren, die das dafür nötige Geld per Kirchensteuer abdrücken. Allerdings zahlt der Staat (über die Länderhaushalte) auch 486 Mio. Euro pro Jahr für die Bischofsgehälter und ich denke mal, dass die Bischöfe auch Beihilfe zum Zahnersatz bekommen… Den Rest kann sich jeder ausmalen. Ein Beitrag von Ralf Michalowsky (LAG Laizismus).

Aber Scherz beiseite, das Thema ist viel zu ernst. Die Fakten:

Die christlichen Kirchen lassen vom Staat ihre Mitgliedsbeiträge einziehen. Das ist möglich, weil es das Rechtskonstrukt der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ gibt. Wer diesen Status erreicht, kann mit einzigartigen Sonderrechten rechnen.

Der Staat treibt die sog. Kirchensteuer ein und lässt sich das mit einem 2 – 3%igen Anteil vergüten. Weil dieser Mitgliedsbeitrag den Status einer Steuer hat, gelten hier auch die Steuergesetze. Wer nicht zahlt, kann, wie bei jeder anderen Steuer auch, mit Pfändungen rechnen.

Auf diesem Weg kommen pro Jahr ca. 10 Mrd. Euro für die Kirchen zusammen. Die Summe steigt stetig – auch, weil die Kirchen und die subalterne Politik sich ständig neue „Tatbestände“ einfallen lassen. „Konfessionsloser Mann arbeitet und zahlt keine Kirchensteuer, seine evangelische Ehefrau arbeitet nicht, hat kein Einkommen und zahlt keine Steuern. Durch Beschluss der rot-grünen Landesregierung wurde 2001 in NRW auf Wunsch der evangelischen Kirche das besondere Kirchgeld eingeführt. Der konfessionslose Ehemann zahlt seit dem für seine Frau mindestens 96 und max. 3.600 Euro pro Jahr.

Quelle: www.kirchenfinanzen.de

Aber schwarz-gelb ist auch nicht besser. 2006 führte diese Landesregierung in NRW die Kirchenaustrittsgebühr ein. Während man durch Taufe Mitglied der Kirche wird, muss man für den Austritt zum Amtsgericht und 30 Euro Gebühr bezahlen. Das sind bewusst so gestaltete Hürden um die Schäfchen beisammen zu halten.

Quelle: www.kirchensteuer.de

Aber warum zahlen zig Millionen Menschen in Deutschland „freiwillig“ Kirchensteuern? Ihnen wird das Gefühl vermittelt, dass sie damit Gutes tun, denn die Kirchen betreiben ja Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten, Schulen etc. Viele Glauben an diese Mär und damit an die „Caritaslüge“. Letztere besagt, dass unser Sozialsystem zusammenbrechen würde, wenn die Kirchen diese Einrichtungen nicht bezahlen und betreiben würden. Krankenhäuser werden zum Beispiel zu 100% fremdfinanziert. Die Kirchen zahlen nicht, können aber das Personal nach Belieben auswählen und entlassen.

Mit dieser „Caritaslüge“ wollen wir doch einmal aufräumen. Von den 10 Mrd. Euro Kirchensteuereinnahmen geben die Kirchen nach eigenen Angaben gerade mal 10% für soziale Zwecke aus. Das sind 1.000 Mio. Euro. Würde der Staat die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuererklärung streichen, gäbe das Mehreinnahmen von 3,2 Mrd. Euro. Wenn der Staat nun alle kirchlichen Einrichtungen selbst betreibt, bleibt immer noch ein dickes Plus von 2,2 Mrd. Euro. Die braucht er auch, weil in staatlichen Einrichtungen Tariflöhne gelten – für alle Beschäftigten. Wer wirklich für soziale Zwecke spenden will, sollte aus der Kirche austreten und den bisher bezahlten Betrag direkt an eine Einrichtung seiner Wahl geben. Dann geht alles in die gute Sache und eine Spendenquittung gibt es obendrauf.

Über die Jahrhunderte hat es sich so ergeben, dass der Staat inzwischen 19 Mrd. Euro an die Kirchen zahlt bzw. auf Einnahmen verzichtet. Grundsteuerbefreiungen, Gerichtskostenbefreiungen, Gebührenbefreiungen, Zahlungen für Restaurationen kirchlicher Gebäude, Gehälter der Bischöfe, theologische Fakultäten an den Unis, Militärseelsorge usw. Die Kirchen haben dazu ein Netzwerk in der Politik und in Verwaltungen aufgebaut, dessen Intensität sich kaum jemand vorstellen kann. Wenn Versicherungs- und Hotelverbände so etwas machen, dann nennt man das Lobbyismus, doch die Wirtschaftsunternehmen sind, verglichen mit den Kirchen, Waisenknaben. Im Düsseldorfer Landtag sind fast täglich Kirchenvertreter zu Gast um auch noch die letzten Abgeordneten für ihre Zwecke einzuspannen. Ich war noch keine Woche als Parlamentarischer Geschäftsführer unserer Landtagsfraktion im Amt, da erreichte mich eine Anfrage der evangelischen Kirche. Man wollte wissen, welchen Konfessionen unsere Abgeordneten angehörten.

Im Bundestagswahlprogramm 2013 der LINKEN steht dazu: „Die Kirchensteuer gehört abgeschafft. Für die Erhebung und Eintreibung von Mitgliedsbeiträgen und damit verbunden auch für die Mitgliederverwaltung an sich sollen ausschließlich die Religionsgemeinschaften selbst zuständig sein. Eine Erhebung der Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit durch die Meldeämter wird dadurch überflüssig und kann wegfallen.“

Quelle: Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 – Bekenntnisfreiheit verwirklichen, Religionsgemeinschaften gleichbehandeln, Staat und Kirche institutionell trennen (DIE LINKE)

Kirchensteuer – Was sie so alles möglich macht!

Wenn man sich einmal die im Beitrag genannten Fakten genauer betrachtet, drängt sich einem die Frage auf, wie so etwas aus der Sicht eines SGB II-Leistungsberechtigten einzuschätzen ist. Dazu wollen wir aber nicht Stellung nehmen. Hierzu mag sich jeder selber so seine Gedanken machen.

Tagged .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.