Die Wahl ist gelaufen, aber wurde auch jede Stimme gezählt?

Ging es bei der Wahl in Essen zum neuen Bundestag wirklich mit rechten Dingen zu und ist ihre Stimme mit dabei?

Es häufen sich die Presseberichte über Pannen bei der vergangenen Wahl zum neuen Bundestag in Essen derart, dass das einiges Kopfzerbrechen verursacht. Denn so wie sich die Lage momentan abzeichnet, könnte es sein, dass nicht alle Ergebnisse aus den Wahlkreisen korrekt sind.

Besonders peinlich für die Stadt Essen, ist die Tatsache, dass bereits am Montag 26 Säcke mit Stimmzetteln in einem Aufzug der Universität Duisburg-Essen gefunden wurden. Angeblich handelte es sich nach den Aussagen der Stadtverwaltung um bereits ausgezählte Stimmzettel, die lediglich nicht ins Wahlamt gebracht wurden. Auch die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass für strafrechtliche Ermittlungen. Dabei ist es besonders pikant, dass es sich bei den aufgefunden Stimmzetteln anscheinend um Briefwahlstimmen handelt.

Dennoch ist die Frage berechtigt, wie es zu solch einem Vorfall kommen kann. Auch interessant ist es zu wissen, was mit den Säcken passierte, nachdem sie dann endgültig ins Wahlamt verbracht wurden. Im vergangenen Wochenende wurde eine Neuauszählung der Stimmen im Wahlbezirk 120 durchgeführt. Im Vorfeld konnte man nirgendwo in der Mainstreampresse entnehmen, ob in diesen Säcken auch Briefwahlstimmen aus dem betroffen Wahlkreis enthalten waren. Zudem gibt es keinerlei Informationen darüber, wie viele Stimmzettel sich nun tatsächlich in den 26 Säcken befunden haben.

Darüber hinaus öffnete das Wahllokal in der Adelkampschule eine knappe halbe Stunde zu spät. Dabei soll es zu tumultartigen Szenen gekommen sein, bei denen einige verärgerte Wähler ihre Stimmzettel vor lauter Wut zerrissen haben. Jetzt kann man der Meinung sein, dass sie selber schuld daran sind. Nur nachvollziehbar ist diese Handlungsweise alle Male.

Jedenfalls ist der Bundeswahlleiter über diese Vorgänge informiert. Im Zweifelsfall wäre er berechtigt, für diesen Wahlbezirk eine Neuwahl anzuordnen. Es ist bei unserer Spezialdemokratie aber nicht davon auszugehen, dass das der Fall sein wird. Darüber hinaus gibt es Anzeichen dafür, dass in Essen nicht alle berechtigten Wähler überhaupt Wahlbenachrichtigungen bekamen. Unserer Redaktion sind drei Fälle bekannt geworden. Das ist an sich schon Skandal genug, dass Wahlberechtigte erst im Wahllokal ihr demokratisches Grundrecht einfordern müssen.

Aber solche Zustände sind vielen Betroffenen des SGB II-Leistungsbezuges ja vom Stadtamt 56 (JobCenter) her nur zu gut bekannt.

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