Kooperation Mietergemeinschaft / JobCenter

Pressemeldung der Mietergemeinschaft Essen e.V. – Kooperation endlich perfekt

Seit dem 01.01.2013 läuft die Kooperation zwischen der Mietergemeinschaft Essen e.V. und dem JobCenter Essen. „Noch können wir keine Fälle nennen, bei denen wir mit Hilfe der Kooperation tatsächlich helfen konnten, meint Siw Mammitzsch, Geschäftsführerin der Mietergemeinschaft. „Das muss sich auch erst noch rumsprechen.“

Aber jetzt können auch Mieter die ALG-II-Leistungen beziehen und für die bislang eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein nicht in Frage kam, bestimmte Mieterrechte mit Hilfe des JobCenters durchsetzen. Einen Rechtsanspruch auf die Mitgliedschaft gibt allerdings nicht. Das Jobcenter entscheidet von Fall zu Fall.

„Zu uns kommen immer mehr Menschen mit hohen Nachzahlungsforderungen des Vermieters wegen einer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung, bestätigt Siw Mammitzsch. „Darunter viele ALG-II-Bezieher. Vor allem dann, wenn diese einen Teil der Nachforderung selber tragen sollen, brennt es unter den Nägeln“, so Siw Mammitzsch. Deshalb stellt die Mietergemeinschaft hier einmal vor, in welchen Fällen der Gang zum JobCenter lohnen könnte.

Konfrontiert werden die Mieter mit vielen Problemen, aber nicht alle deckt die Kooperation ab. Das JobCenter kann eine Mitgliedschaft für Leistungsbezieher z.B. dann übernehmen, wenn:
* Mieter eine Mieterhöhung nach dem Essener Mietspiegel erhalten haben,
* eine Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten deutlich zu hoch ausfällt,
* es eine Mieterhöhung nach einer Modernisierungsmaßnahme gibt,
* und wenn die bewohnte Wohnung deutliche Mängel aufweist, deren Beseitigung der Vermieter nicht bereit ist vorzunehmen. In diesen Fällen hat der Mieter evtl. die Möglichkeit zur Mietminderung (soweit die Mängel nicht selbst verschuldet sind), welche mit Hilfe der Mietergemeinschaft leichter durchgesetzt werden kann.
In allen Fällen empfiehlt die Mietergemeinschaft die Vereinbarung eines Termins beim JobCenter, bei dem der Sachverhalt dargelegt und eine Entscheidung über die Übernahme der Mitgliedsbeiträge für den Verein vom JobCenter getroffen werden muss. Siw Mammitzsch betont aber, „dass die Betroffenen sich trotzdem gerne bei uns melden und Mitglied werden können, auch wenn das JobCenter die Beiträge nicht übernimmt. Sich bei einer schlechten Wohnsituation Hilfe zu holen, ist allemal besser als sich damit abzufinden. Denn oft ist die Gesundheit davon negativ betroffen.“

http://www.mietergemeinschaft-essen.com/

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