OLG Hamm fällt auch für Leistungsberechtigte beachtenswerten Beschluss
Das OLG Hamm hat 02. Februar 2015 einen auch für Leistungsberechtigte wichtigen Beschluss zum Thema Begleitung (Beistand) bei einer ärztlichen Untersuchung gefasst. Da es ja die gängige Praxis der JobCenter ist, vermeintliche Querulanten zu einem psychologischen Untersuchungstermin „vorführen“ zu lassen, haben diese nun die rechtliche Handhabe, zumindest eine Begleitung (einen Beistand) zu so einem Untersuchungstermin mit zu nehmen. Denn der Beschluss ist in Übertragungsdeutung auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Hartz IV) zutreffend.