Mit einem Beistand zum Gespräch ins JobCenter

Egal aus welchem Grund Sie ihr JobCenter aufsuchen, einen Beistand mitzunehmen ist immer empfehlenswert.

Aus aktuellem Anlass der Hinweis, möglichst NICHT ALLEINE zum JobCenter zu gehen. Jedermann (und jede Frau) hat das Recht, eine Begleitung mitzunehmen. Empfehlenswert ist die Lektüre von Keine Angst vorm Amt, einer Broschüre, die über Rechte und Pflichten im Umgang  mit dem JobCenter informiert. Ein Auszug aus der Broschüre, die Erwerbsloseninitiativen vom Niederrhein 2011 herausgegeben haben:

Zu zweit „aufs Amt“ gehen

Sie können eine Person Ihres Vertrauens mit zum Jobcenter nehmen – einen so genannten Beistand. Das ist Ihr gutes Recht. Sagen Sie Ihrem Sachbearbeiter zu Beginn des Gesprächs, dass Sie Herrn oder Frau „Hilfreich“ als Beistand mitgebracht haben. Ein Beistand kann ratsam sein, wenn ein schwieriges Gespräch bevorsteht.

Oftmals hilft es schon und stärkt Ihnen den Rücken, wenn der Beistand nur als „stummer Zeuge“ beim Gespräch dabei ist. Der Beistand kann aber auch für Sie sprechen, also stellvertretend für Sie ein Anliegen vorbringen. Dann wird alles, was der Beistand sagt, so gewertet, als hätten Sie es selbst gesagt – es sei denn, Sie widersprechen ausdrücklich. Es empfiehlt sich, jemand aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis als Beistand mitzunehmen, nicht den Ehepartner oder Verwandte. Denn im Streitfall sind verwandte oder verschwägerte Personen als Zeugen nicht geeignet, da sie als wenig glaubwürdig angesehen werden. In einigen Orten (so z.B. in Krefeld, Viersen und Aachen) gibt es Erwerbsloseninitiativen oder Beratungsstellen, die eine Begleitung zum Amt anbieten. Beratungsstellen finden Sie auf Seite 30.

§ 13 Abs. 4 SGB X Beistand und Bevollmächtigter

Die Broschüre der Erwerbsloseninitiativen vom Niederrhein können Sie hier einsehen: Keine Angst vorm Amt

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2 Antworten zu Mit einem Beistand zum Gespräch ins JobCenter

  1. chris sagt:

    Hallo,

    Finde keinen Beistand für das JC Essen / Nord.
    Trotz intensiver suche.
    Privat (kein SGB wissen)
    Internet (für DU , KR , aber keiner für E )

    Wenn das BG45 noch hinbekommt, eine Beistands-Gruppe zu gründen, wäre das perfekt.
    Schriftliche unterstützung gibt es bei den Beratungsgesprächen , geistige / körperliche unterstützung in Form von Beiständen zu den Terminen.

    Trotz allem, schöne Feiertage und einen guten Rutsch