Presse Info 049 vom 04.06.2009
Zu der aktuellen Berichterstattung über Kontrollmaßnahmen gegenüber Leistungsempfängern erklären das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam:
Zu der aktuellen Berichterstattung über Kontrollmaßnahmen gegenüber Leistungsempfängern erklären das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam:
Neue Dienstanweisung läutet die nächste Runde gegen Hartz IV-Betroffene ein.
Zum Paragraphen 6 des SGB II erließ die BfA jetzt eine 25seitige Dienstanweisung, in der Observationen (langfristige heimliche Überwachungen) ebenso ermöglicht werden wie die Übergabe der gesamten Datenbestände zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung an nichtöffentliche Stellen.
Die bisherige standardisierte Rechtsfolgebelehrung SGB II hatte vor den Sozialgerichten keinen Bestand. Klagen der Bewerber wurden häufig statt gegeben bzw. Widersprüche sind pauschal abgelehnt worden.
Die Sozialgerichte haben daher ihre Individualisierung gefordert, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen. Diese Individualisierung betrifft alle Dokumente im Bereich Markt & Integration, bei denen eine Rechtsfolgebelehrung SGB II erstellt werden kann:
Deswegen müssen alle Daten einer evtl. vorliegenden Sanktion in dieser hinterlegt werden. Bei der Erstellung von Einladungen, Vermittlungsvorschlägen und Eingliederungsvereinbarungen ist immer auf die richtige Auswahl der Rechtsfolgebelehrung für den etwaigen Eintritt von Sanktionen zu achten.
Düsseldorf. Staatlich subventionierte Kombi-Löhne sollen bis 2011 etwa 20 000 Stellen für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose in Nordrhein-Westfalen bringen. Das kündigte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann an, der sich im Juni über weniger Arbeitslose in NRW freuen kann.