Ombudsstelle im JobCenter Essen

Die lange geforderte Ombudsstelle für ALG II Bezieher soll nun Wirklichkeit werden

Wie in dem Konzept-Ombudsstelle zu lesen, soll vom Februar bis Oktober 2010 eine Probephase laufen. Wir dürfen gespannt sein!

Welchem Zweck wird die Ombudsstelle dienen, außer dem JobCenter selbst? Wie wird die ehrenamtlich arbeitende Person geknebelt und an Händen und Füßen gefesselt ihren Aufgaben gerecht werden können? Wie könnten zeitnah Lösungen zu Problemen mit dem JobCenter gefunden werden, wenn die Ombudsstelle dem Kundenreaktionsmanagement nachgeordnet wird?

Wir wissen aus Erfahrung, dass das Kundenreaktionsmanagement zwar immer reagiert, nach 3-4 Wochen kommt das Schreiben:

Ihre Beschwerde ist bei uns eingegangen, bitte sehen Sie von weiteren Nachfragen ab.

Die endgültige Stellungnahme ist dann auch knapp vor Halbjahresfrist bei dem Beschwerdeführer eingetroffen. Sollte der angezeigte Konflikt damit aber noch nicht aus der Welt sein, können wir dann zur Ombudsstelle. Welche selbst über keinerlei Entscheidungskompetenz verfügt.

Die BG45 hat verschiedene Personen nach ihrer Einschätzung gefragt und um eine Stellungnahme gebeten. Hier die Meinungen:

Werner Schulten (Sprecher BAG Hartz IV), nahm wie folgt Stellung:

Das ganze sieht nach einem reinen Feigenblatt aus:
Sie gibt keine Erläuterungen zu Bescheiden. Somit erhält sie keinen Zugang zum Aktenvorgang. Die Entscheidung zur Besetzung der Ombudsstelle trifft der Geschäftsführer des JobCenters im Einvernehmen mit den Vorsitzenden des Beirates.

Und Maulkorb:

Die Ombudsstelle betreibt keine eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Anfragen der Medien zur Ombudsstelle sind immer an die Pressestelle des JobCenters weiterzuleiten. Meines Erachtens völlig ungeeignet , Wirkung zu entfalten.

Rechtsanwalt Jan Häußler meint dazu:

Für die Betroffenen wäre diese Stelle weniger als der Tropfen auf den heißen Stein. Denn eine (ehrenamtlich tätige) Person alleine wird es nicht schaffen, sich auch nur in mehr als eine handvoll Einzelfälle jede Woche einzuarbeiten. Der einzige Nutzen dieser Stelle könnte darin bestehen, an die Geschäftführung und den Beirat heranzutragen, welche grundsätzlichen und immer wiederkehrenden Probleme bei der Behörde vorhanden sind. Es würde zumindest den guten Willen der Behördenleitung dokumentieren, etwas zu verbessern. Aber guter Wille reicht da bei weitem nicht aus, wo es in der Masse an Personal und Qualifikation mangelt.

Dana Savic (Fördermitglied BG45) merkt dazu an:

Das JobCenter Essen hat offensichtlich große Angst vor seiner eigenen „Courage“ – Unabhängigkeit und Transparenz sehen anders aus. Das Konzept verrät schon sprachlich die Haltung mit der es erstellt worden ist. Schon bei „Punkt1. Aufgabenfeld“, wird auf Personen verwiesen, deren Belange wegen „vermeintlich fehlenden Zugangs oder eines fehlenden Sprachrohres wenig beachtet werden.“ Vermeintlich“ halt. Die JobCenter Kunden leiden ja chronisch unter Einbildung. Weswegen der zukünftige Ombudsmann, bzw.-frau ihnen auch möglichst „unvoreingenommen“ und dennoch „respektvoll“ begegnen sollte – siehe „Punkt 4. Persönliche Anforderungen“. Schön auch, dass der Kunde zunächst das Freizeichen des „Kundenreaktionsmanagements“ abwarten muss, bevor er einen Termin beim Ombudsmann bekommen kann. Worüber soll dann der Ombudsmann Berichte erstellen? Über die Reaktionszeit des „Kundenreaktionsmanagements“? Und die Presse erfährt nur das, was sie erfahren soll. So geht’s nicht – das JobCenter kann sich diese Probezeit schenken.

UPDATE 12. Jan. 2010

Siehe auch Ombudsstelle der ARGE Essen – Die Diskussion geht weiter

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8 Antworten zu Ombudsstelle im JobCenter Essen

  1. Die Polterkatze sagt:

    Was ist das? Aprilscherz zu Weihnachten?
    Das ist ja, als ob die Schlecker-Märkte ab sofort Betriebsräte zulassen – die sich allerdings ausschließlich aus Mitgliedern der Geschäftsleitung zusammensetzen!
    Also noch mal herzlichen Dank, liebes JobCenter, für eine weitere neue Baustelle – – – aber im Vertrauen: Wenn mir nach Kosmetik zumute ist, gehe ich dann doch lieber nach Douglas..

  2. @Der-ARGE-Schreck sagt:

    Wer vor einem halben Jahr den TV-Bericht über die Arbeit eines Duisburger Vermittlers gesehen hat, der bekommt jetzt ’ne Vorahnung von dem mit was uns als Schiedsperson ohne jegliche Kompetenz erwartet. Den Duisburger zu toppen, undenkbar :(

    Dieser Ruheständler vom Rhein brachte die besten Voraussetzungen für den Job mit. Er hatte Zivilcourage, war unabhängig, hatte Durchsetzungs- und Willenskraft und war keineswegs obrigkeitshörig. Von den Eigenschaften hatte er so viel, daß die zu reinen Befehlsempfänger verkommenden Amtspersonen merkten wie sehr sie in ihrer alltäglichen Arbeit versagten und jederzeit leicht zu ersetzen gewesen wären, wenn …

    Auf jedenfall, das End‘ der Gechicht‘ war, er mußte sein honoriges Ehrenamt aufgeben. Ein Könner und Streiter für die gerechte Sache fuhr der Kommune nur Verluste ein. Die Gewinner waren demnach die Bürger. Nur die, die wollte man lieber wieder einschüchtern, ehrfürchtig, würdelos und dumm halten.

    Nur so gelangt der Amtsschimmel zu seiner alten Stärke zurück.

  3. Espresso72 sagt:

    Ich kann mich nur der Beschreibung des Herrn Werner Schulten anschließen.

    Da unterliegen die Beschwerden der Willkür des Job-Centers, und das ist nichts anderes als Zensur :-(

    Außerdem ist somit auch nicht die Möglichkeit der Anonymität gegeben, da gibt es gleich einen Aktenvermerk, wer sich alles beschwert hat, und den haben sie dann auf den Kieker :-(

  4. Der erste Eindruck von der Arbeitsweise der neuen Ombudsstelle, Herrn Brozio, ist für mich durchweg positiv. In dem zugrunde liegenden Fall erhielt eine alleinerziehende Mutter bis Januar 2010 ALG 2 (Hartz-4) und ab Februar dann ALG 1. Diese Konstellation ist zwar ungewöhnlich, aber möglich. Das Problem, was sich bei Arbeitsaufnahme aber gleich stellt, ist, dass ALG 2 monatlich im Voraus und ALG 1 am Monatsende gezahlt wird. Die Mutter hätte demnach für den ganzen Februar keine verfügbaren Mittel gehabt und hatte deswegen ein Darlehen bei dem Job Center beantragt. Diese Fälle sind gesetzlich eindeutig geregelt (§ 23 Abs. 4 SGB II). Dennoch wurde die Hilfsbedürftige vom Job Center an die Arbeitsagentur verwiesen und vom Kundenreaktionsmanagement dann wieder zur Nebenstelle und dort bekam sie keinen Termin zu Ihrem Sachbearbeiter. Das Ende der Odyssee war dann am Empfangsschalter, da der Mitarbeiter vor Ort entschied, dass es eine solche Leistung nicht gebe und deswegen auch kein Gespräch mit dem Sachbearbeiter nötig sei.

    Die Ombudsstelle hat nun zu einer Beschleunigung beigetragen. Das heißt der Mutter wurde bereits eine Leistung überwiesen. Außerdem – und das ist für mich noch wichtiger – hat der Ombudsmann auch die Geschäftsführung über diesen Ablauf des Geschehens informiert. Das heißt, es wird nun als Problem erkannt, was bis jetzt ein verborgenes aber alltägliches Verfahren ist: Eine Vielzahl zuständig-Unzuständiger hat mit dem Hilfsbedürftigen Kontakt. Keiner hat die Kompetenz oder den Ehrgeiz, eine Klärung herbeizuführen oder mit den anderen zu kommunizieren. Im Endeffekt wird dann in Kauf genommen, dass eine Mutter mit einer 3- und 5-jährigen Tochter einen Monat ohne Mittel dasteht.

  5. Nicole Latrech sagt:

    Ich bin mit dem
    Jobcenter nicht mehr zu frieden verlieren unterlagen und vergessen Miete und Strom zu bezahlen wie soll das noch weiter gehen ich bin eine alleinerziende Mama von einen 5 Wochen alten Sohn und wenn denen bescheid gibt sind die noch unhöfflich zu einen lange warte Zeiten wenn soll mann vertrauen..

  6. PJ sagt:

    Sehr geehrte Dame
    Sehr geehrter Herr

    mir wurde von der DRV eine Reha bewilligt.

    Hierfür benötige ich noch einige Sachen :
    – Schlafanzüge
    – Schwimmkleidung-&schuhe
    – Bademantel-&schuhe
    – Saunatuch
    – Sporttasche
    – Rucksack
    – Regenjacke-&hose
    – Gummistiefel

    all das besitze ich nicht.

    Da ich ein Doppelzimmer bekommen werde,muss ich nachts passende Nachtwäsche haben.

    Die oben genannten Kleidungsstücke sind aber für den Antritt meiner Reha wichtig.

    Auch habe ich Hausstaub-und Pollenallergien und bin auch noch Asthmatikerin.
    Deswegen benötige ich einen neuen Staubsauger,meiner ist seid ein ein paar Wochen defekt.

    Ich habe mit der passenden Begründung einen Antrag auf Kostenübernahme dieser Sachen gestellt.

    Obwohl das JobCenter in Steele Bescheide über meine baldige Rehamassnahme von mindestens fünf Wochen und auch ärztliche Nachweise von meinen Allergien/Asthma hat,wurden diese Anträge abgelehnt.

    Die Begründungen lauteten,dass ich Dieses von meinem Regelbedarf zahlen muss.

    Ich bekomme vom JobCenter monatlich nur 312,64 Euro.
    Das ist sehr wenig und komme auch nur sehr knapp mit diesem Geld aus.
    Da sind für oben genannten Dinge kaum Geld übrig.
    Auch ist dieses ein Ausnahmezustand,da wegen der anstehenden Reha ich Dieses aufeinmal und sofort benötige.

    Ich bitte Sie mir so schnell wie möglich zu helfen,da der Beginn nicht wie angenommen erst im Oktober,sondern höchstwahrscheinlich schon im September stattfinden wird.
    Ich weis auch nicht,wenn ich der DRV die Probleme mit dem JobCenter erkläre,Diese mir zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Reha bewilligen wird.

    Habe ich die oben genanntn Dinge nicht,bin ich dazu gezwungen,die Reha abzulehnen.

    Ich würde mich über eine baldige,positive Nachricht Ihrerseits freuen.

    Mit freundlichem Gruss
    PJ

    • BG45-Webmaster sagt:

      Sehr geehrte Frau J.,

      ich habe heute Ihren Kommentar gelesen. Leider können wir von der BG45-Redaktion keine rechtlichen Hilfen per Mail geben. Diese können Sie nur von einem Anwalt für Sozialrecht bekommen. Wie Sie unserer Seite entnehmen können, bietet unser Verein kostenlose Rechtsberatungen durch unsere Fachanwälte an. Ich kann Ihnen somit nur dringend empfehlen einen dieser Angebote zu nutzen oder direkt einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen.

      Allgemeiner Tipp: Die Kommentare werden auf unserer Seite veröffentlicht. Von daher ist es nicht ratsam, die BG-Nummer oder andere persönlichen Daten in einem Kommentar zu schreiben, anhand derer Sie z.B. zu identifizieren sind. Was einmal im Netz veröffentlicht worden ist bleibt dort, wird weiterverbreitet usw. usf.. Von daher Vorsicht bei der Herausgabe von privaten Daten. Ich habe daher ihren Kommentar weitestgehend anonymisiert.

      Mit freundlichen Grüßen
      BG45-Webmaster

  7. tobias graber sagt:

    Ich finde es eine sauerei was mein arbeitsvermittler mit mir abzieht obwohl ich schon meinen Staplerschein habe
    Will er mich in die weststadt akademie stecken dabei habe ich ihm gesagt das ich in meinen alten beruf möchte