Zwangsverrentung durch das Jobcenter

Arbeitslosenabbau per Zwangsverrentung durch das Jobcenter

Zwangsverrentung ist das neue Zaubermittel der Jobcenter, um die Arbeitslosenstatistik weiter schönen zu können.

In der Beratungspraxis der letzten Wochen mehren sich Fälle, in denen das Essener Jobcenter ältere Erwerbslose in eine vorzeitige Rente mit Abschlägen hinein drücken will. Hierbei wird zum Teil auf „brutalst mögliche“ Art vorgegangen. Die Leistungsberechtigten erhalten Bescheid, dass Ihnen keinerlei Leistungen mehr ausgezahlt werden bis die
Mitwirkungshandlung nachgeholt wird.

Dass diese Fälle nun gehäuft auftreten hat seinen Grund darin, dass Menschen, die vor 1950 geboren sind übergangsweise noch einen besonderen Schutz vor frühzeitiger Verrentung genossen. Jetzt kommen aber die Geburtsjahrgänge ab 1950 in das Alter einer möglichen vorzeitigen Renten (ab dem 63. Lebensjahr).

In den mir vorliegenden Fällen ging das Jobcenter schematisch vor und forderte zur Stellung des Rentenantrag auf. Andernfalls würde das Jobcenter selbst den Rentenantrag
für den Leistungsberechtigten stellen. Von daher ist der Begriff Zwangsverrentung durchaus zutreffend. Dieses Vorgehen widerspricht der Rechtsprechung mehrerer Landessozialgerichte, die verlangen, dass sich die Behörde vor einer solchen Aufforderung mit dem Einzelfall beschäftigen und hierbei Ermessen ausüben. Die Konsequenz ist also, dass die Aufforderungen des Jobcenters regelmäßig rechtswidrig sind und aufgehoben werden müssen.

Es ist für die Betroffenen wichtig, sich gegen die Aufforderung innerhalb der Widerspruchsfrist zu wehren. Denn wenn die vorzeitige Renten erst mit teilweise kräftigen
Abschlägen von 7,2 % oder mehr bewilligt sind, werden diese Abschläge dauerhaft bleiben. Wer ohne Abschläge seine Rente erhalten möchte, sollte im Fall einer solchen Aufforderung daher einen Rechtsanwalt aufsuchen oder eine Beratungsstelle
der BG45. Dieses führt mit großer Sicherheit zur Vermeidung oder wenigstens Verringerung der Rentenabschläge.

Jan Häußler, Fachanwalt für Sozialrecht

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2 Antworten zu Zwangsverrentung durch das Jobcenter

  1. @Der ARGE-Schreck sagt:

    1) Egal was das JobCenter auch macht, der Grundsatz bleib nach wie vor:

    alles Nötige zu tun um in Arbeit zu kommen

    und nicht

    alles Nötige zu tun um in Frühverrentung zu gelangen.

    2) Des weiteren soll sich das JobCenter nicht als der „gesetzliche Vertreter“ (Vormund) eines ALG II-Empfänger aufspielen. Hilfsbedürftigkeit heißt noch längst nicht Hilflosigkeit.

  2. Gast sagt:

    alles Nötige zu tun um in Arbeit zu kommen.

    Das stimmt, allerdings: Wann werden Politiker endlich dafür sorgen das es Arbeitsplätze gibt von denen die Bürger leben können ohne weiterhin von ALG II abhängig zu sein? Umschulungsangebote wären ein Anfang, jedoch nur nützlich wenn genügend Arbeitsplätze vorhanden sind.