Man kann beim Amtsgericht eine Bescheinigung beantragen, die dazu berechtigt, kostenlos durch einen Rechtsanwalt beraten und außergerichtlich vertreten zu werden. Nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, Artikel 3 Absatz 1 GG, sollen auch arme Menschen Zugang zu einer Rechtsberatung erhalten.
Bei dem Gericht muss man einen Einkommensnachweis vorlegen, also z.B. einen Hartz 4- Bescheid, um zu beweisen, dass man die Anwaltsgebühren nicht selbst tragen kann. Beratungshilfe erhält nur derjenige, der sich in seiner Situation nicht selbst helfen kann. Wenn es um Probleme mit der Behörde (JobCenter) geht, empfehle ich daher, zu dokumentieren, dass man bereits persönlich den Versuch unternommen hat, etwa schriftlich oder durch ein Beratungsgespräch bei dem JobCenter, das Problem selbst zu klären.
Das JobCenter ist gemäß § 14 SGB I verpflichtet, auf Wunsch ein persönliches Beratungsgespräch zu ermöglichen. Der Wunsch nach einer mündlichen Beratung sollte schriftlich beim Job Center eingereicht werden und der Empfang des Antrags durch die Behörde quittiert werden, damit man später beweisen kann, dass man nach einem Beratungstermin gefragt hat.
Wenn man einen Widerspruch einlegen möchte, ist die Behörde die gegnerische Partei und kann deshalb keine unabhängige Beratung gewährleisten. In diesem Fall muss man sich nicht auf die Beratungsmöglichkeit durch die Behörde verweisen lassen.
Wenn ein Beratungshilfeschein vom Gericht ausgestellt wurde, kann bei einem Rechtsanwalt telefonisch ein Termin vereinbart werden. Die Beratung und Vertretung kostet dann für den Mandanten nur zehn Euro Eigenanteil. Auch dieser Betrag kann vom Rechtsanwalt erlassen oder gestundet werden, wenn der Mandant z.B. aktuell über kein Geld verfügt.
Für Beratungshilfe in Essen ist grundsätzlich das Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52 im Gebäude des Landgerichts zuständig.
Das Amtsgericht Essen-Steele ist zuständig für die Stadtteile Burgaltendorf, Byfang, Freisenbruch, Horst, Kray, Kupferdreh, Leithe, Steele, Überruhr-Hinsel, Überruhr- Holthausen.
Das Amtsgericht Essen-Borbeck ist zuständig für die Stadtteile Bedingrade, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Dellwig, Frintrop, Gerschede, Schönebeck, Vogelheim.
Das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, Georgstraße 13 für die Stadt Mülheim.
Diese Information wurde am 15.10.08 verfasst von:
Rechtsanwalt Jan Häußler
eMail: rechtsanwalt@jan-haeussler.de
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