Bremer Praxis der 1 EURO Jobs überwiegend rechtswidrig!!

Der Bremer Erwerbslosenverband stellt angesichts eines erneuten Beschlusses des Verwaltungsgerichts Bremen zu den so genannten 1 EURO Jobs fest, dass die Bremer Anwendungspraxis weitgehend rechtswidrig ist.

Die BAgIS hatte einem jungen Mann (unter 25 Jahren) nach dem Abbruch eines 1 EURO Jobs die Regelleistungen (351 EURO) auf null gekürzt. Nachdem diese Kürzung zunächst wegen eines Formfehlers der BAgIS ausgesetzt wurde, wurde im zweiten Anlauf die Regelsatzkürzung angekündigt. Die gegen die Kürzung eingelegte einstweilige Anordnung hatte Erfolg. Die BAgIS wurde zur Weiterzahlung der Leistungen verpflichtet.Bremer Praxis der Ein-Euro-Jobs überwiegend rechtswidrig.

In der Entscheidung des Gerichts wurde festgestellt, dass schon die Zuweisung zu der Maßnahme rechtswidrig war. Gerügt wurde die Unbestimmtheit des Angebots. Die BAgIS hatte lediglich die Angebotsausschreibung des Trägers der Maßnahme dem jungen Mann ausgehändigt. Das Gericht stellte dazu fest: Der Bestimmtheitsgrundsatz erfordert insbesondere, dass die Art der Tätigkeit, ihr zeitlicher Umfang und die zeitliche Verteilung im Arbeitsangebot verzeichnet werden. Es genügt daher nicht, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einer Einrichtung oder einem Arbeitsgeber zuzuweisen und die Auswahl der konkreten Tätigkeit der Leitung der Einrichtung oder dem Arbeitgeber zu überlassen. Für eine Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an den Maßnahmeträger fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Weiterhin führt das Gericht aus, dass bereits in der Vergangenheit die hohe Stundenzahl von 30 bzw. 35 Stunden pro Woche gerügt worden ist und den Kriterien der bundesweiten Rechtsprechung nicht standhält. Bereits im Februar 2008 hatte eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts in einem ähnlichen Fall die Kürzungsabsichten der Leistungsträger gegen einen Hilfebedürftigen abgelehnt.

Aus diesen Entscheidungen folgt nach Auffassung des Bremer Erwerbslosenverbandes, dass damit der Bremer Zuweisungspraxis für die 1 EURO Jobs weitgehend die Rechtsgrundlage entzogen wurde. Somit dürften auch nahezu alle Kürzungen, die im Zusammenhang mit der Verweigerung von 1 EURO Jobs oder deren Abbruch erfolgt sind, rechtswidrig sein.

Deshalb erneuert der Bremer Erwerbslosenverband seine Forderung nach Abschaffung der 1 EURO Jobs in Ihrer jetzigen Form. Notwendig ist das Freiwilligkeitsprinzip, jegliche Kürzungen und Sanktionierungen müssten somit entfallen. Zudem kann sinnvolle Beschäftigung nicht über die diskriminierende Beschäftigung per Prämie erfolgen. Notwendig sind Maßnahmen, deren Teilnehmer der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen und eine Bezahlung, die die TeilnehmerInnen frei von ergänzenden BAgIS Leistungen stellt.

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