Brutto-Kaltmiete muss angemessen sein

Laut dem Sozialgericht Duisburg ist die Summe von Grundmiete und Nebenkosten (Brutto-Kaltmiete) entscheidend

In dem Urteil vom 06.04.11 (S 41 AS 3047/10) hat das Sozialgericht Duisburg für die Stadt Essen einen anderen Berechnungsmodus für die Bedarfe der Unterkunft angewendet, als dieses vom Jobcenter selbst seit 2005 geschieht. Während das Jobcenter nur die Netto-Kaltmiete oder auch Grundmiete genannt auf ihre Angemessenheit kontrolliert, ist nach dem SG-Urteil die Summe von Grundmiete und Nebenkosten entscheidend.

Das SG stützt sich hierbei auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19.10.10 (B 14 AS 50/10 R, Rz.33ff.). Demnach gibt es im Gesetzestext nur den Begriff der Kosten der Unterkunft (neuerdings „Bedarf für Unterkunft“) und es findet anders als bei den Heizkosten keine Unterteilung in die Bestandteile Grundmiete und Nebenkosten statt.

Während das SG auf eine angemessene Grundmiete von 4,45 Euro pro qm in Essen kommt, nimmt es als angemessene kalte Nebenkosten 1,89 Euro pro qm an. Dieser Wert ist dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes für NRW als Durchschnittswert entnommen. Der Gesamt-qm-Preis von 6,34 Euro wäre demnach mit der angemessenen Grundfläche zu multiplizieren, welche für eine Person 50 qm und für jede weitere Person 15 qm beträgt. Für einen Ein-Personen-Haushalt sind 317,00 Euro die angemessene Brutto-Kaltmiete.

Grundsätzlich ist das Urteil aus meiner Sicht zu begrüßen, da die tatsächlichen Betriebskosten in den meisten Wohnungen wohl den Wert von 1,89 Euro/qm nicht erreichen dürften und somit ein größerer Spielraum für die Betroffenen verbleibt, sich nicht an die engen Grenzen der Grundmiete halten zu müssen. Unangemessene Grundmieten könnten somit durch niedrige Betriebskosten kompensiert werden. Im Detail geht das SG nicht auf die Berechnung der Grundmiete und hier insbesondere nicht auf die Ausstattungsmerkmale ein, die einen Faktor der Berechnung für die Grundmiete bilden.

Für die Betroffenen ist jetzt eine unübersichtliche Lage entstanden. Das Jobcenter hält an seinem Wert von 217,50 Euro Grundmiete (für 45 qm) fest. Ein Teil der Rechtsprechung geht für Essen von einer Grundmiete von 241,50 Euro (für 50 qm) aus, ein anderer Teil stellt auf die Brutto-Kaltmiete von 317,00 Euro (für 50 qm) ab. Da die Berufung zugelassen wurde, wird sich herausstellen, welche Auffassung bei dem Obergericht Bestand haben wird.

Rechtsanwalt Jan Häußler
Fachanwalt für Sozialrecht

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28 Antworten zu Brutto-Kaltmiete muss angemessen sein

  1. Ewald Schmidt sagt:

    Sehr geehrter Herr Häußler,

    mein Vermieter hat wohl wegen der Mietpreisbremse die Miete fristgerecht zum 1.10.2013 von 190 € kalt auf 225 € erhöht. Ich muss jetzt für 45 qm 340 € komplette Bruttomiete ohne Strom bezahlen.

    Nun soll ich laut Job-Börse bis 13.9.13 die Mieterhöhung rechtfertigen oder ich bekomme die Auflage, innerhalb 6 Monaten eine andere Wohnung zu suchen und umzuziehen. Laut Mietspiegel im Internet beträgt in Leipzig die Durchschnittmiete bei 5,86 € /qm.
    Meine Miete liegt also noch unterhalb des Durchschnittwertes 263,70 €. Wie kann ich die Mieterhöhung so rechtfertigen, daß ich nicht umziehen muss ??? Ich habe nach zwei missglückten Wirbelsäulenoperation große Schwierigkeiten, umzuziehen. Die Wohnung liegt im Parterre und ich muss keine Treppen steigen.
    Ich kann nichts tragen und ein Umzug wäre ein Horror

  2. BG45-Webmaster sagt:

    An alle Leserinnen und Leser,

    die Anzahl der Kommentare, in denen nach Rat und Hilfe gefragt wird, macht deutlich, wie groß die Not bei vielen Beziehern von Hartz IV ist. Dem Verein BG45 Hartz4-Netwerk-Essen e.V. ist das durchaus bewusst, ebenso der in ihm beheimateten Redaktion dieser Webseite. Gleichwohl können wir bei juristischen Fragen keine Hilfe leisten. Diese kann nur von Seiten unserer Anwälte kommen. Natürlich kann es sein, das sich diese zu der einen oder anderen Frage hier äußern. Nur gewährleisten können wir das nicht.

    Wenn also in einem Fall Klärungsbedarf besteht oder es gerade “brennt”, dann können wir nur eindringlich darauf hinweisen, vor Ort einen Fachanwalt für Sozialrecht zu Rate zu ziehen.

    Wir selber bieten in Essen kostenlose und offene Hartz4-Rechtsberatungen an. Dort stehen dann kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die sich im persönlichen Gespräch des Falls annehmen. Selbstverständlich kann man auch direkt mit unseren Anwälten in Kontakt treten. Die Kontaktmöglichkeiten befinden sich auf der Seite Beratung, die über die Menüpunkte Rat & Tat/Beratung erreichbar sind.

    Sollten in Ihrer Stadt keine vergleichbaren Einrichtungen bzw. Angebote bestehen, scheuen sie sich nicht, direkt einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Es geht um IHR Recht!

    Mit freundlichen Grüßen
    Euer BG45-Webmaster

  3. schwiening sagt:

    Hallo ich habe ein frage wohne in Duisburg bin Alleinerziehende mit drei mädchen 8,6,4
    aktuelle Wohnung 3 zimmer 64 qm kaltmiete 400 euro nk 165 warm also 565,00 euro
    Suche schon über ein Jahr , da aktuelle Wohnsituation einfach zu viel wird meine drei Mädels müssen sich ein Zimmer teilen was natürlich immer mal wieder und jetzt auch öfters zu streit führt , da die beiden großen mit der kleinen ein Zimmer teilen müssen. Das Kinderbett der kleinen geht kaputt aber in dem Raum ist auch kein platz mehr um ein größeres Bett unterzustellen. Selbst einen eigenen Kleiderschschrank haben die Kinder nicht da es der platz nicht zu lässt , die Kinder teilen sich mit mir einen Schrank. Mein Schlafzimmer ist das Durchgangszimmer vom flur zum Kinderzimmer und kleiner als das Kinderzimmer weshlab ich auch die Zimmer nicht tauschen kann.
    Habe jetzt nach langer suche eine Wohnung gefunden und die zusage vom Vermieter juhuuuu( nach langer suche und leider haufenweise absagen da ich hartz 4 bekomme und alleine mit 4 Kindern bin) die Wohnung ist Saniert und komplett Renoviert brauche eigentlich nur noch einziehen.
    Jetzt meine frage währe die neue Wohnung preislich ok für uns ?
    Duisburg 95 qm kaltmiete 399,00 + 198,00 ( schon inkl. heizkosten)
    Ich habe Angst das das JC mir eine Absage erteilt.
    mfg schwiening

  4. Herwig Heupel sagt:

    @schwiening

    Wie Sie schon dem vorherigen Kommentar unseres Webmasters entnehmen können, bieten wir keine E-Mail-Beratung an.

    Aber um Ihnen etwas helfen zu können, verweisen wir auf eine Seite: Harald Thomé Örtliche Richtlinien. Dort finden sich viele Richtlinien für die Kosten der Unterkunft.

    Hier der Link für die KdU-Regelungen der Stadt Duisburg:

    Harald Thome

    In diesem PDF-Dokument finden Sie die Antworten zu all ihren Fragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Herwig Heupel
    2ter Vorstandsvorsitzender
    BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V.

  5. Janina Schmitz sagt:

    Ich bin eine alleinerziehende Mutter Wohne zur zeit in Stolberg! Ich darf von der Arge auch jetzt umziehen, weil ich gerne nach Würselen oder Herzogenrat ziehen möchte. Die Arge hat mir aber gesagt an welche Richtlininen ich mich halten muss! Ich darf 65 qm aber nur eine kaltmiete von 282 Euro und Nebenkossten sollen nicht höher als 106 Euro sein! Ingesammt darf die Miete nicht Höher als 390 Euro sein? Wie kann das sein das das aufeinmal soo wenig ist!
    Meine jetzige Wohnung kosstet umso mehr! 320 Euro Kalt und 520 Euro Warm! Ich frage mich wie kann das sein das es nur nochso wenig ist! Da finde ich ja nicht mal ne Bessenkammer! Was kann ich machen? Weil ich muss Ausziehen mir gehts Gesundheiltlich auch nicht gut in meiner Wohnung!

  6. Merkur sagt:

    Frage:
    Ich bezahle im Moment in einer WG 360 all-inklusiv.
    Jetzt hat der Hauptmieter die Wohnung gekuendigt und ich muss also raus zum 1.10., habe aber noch keine Wohnung.
    Mir wurde fuer diese Stadt (Wohnstufe II) eine maximale Brutto-Kaltmiete von 365,50 angegeben.
    Ich haette eine Wohnung in Aussicht, bei der knapp 60€ selbst zu tragen waere (darueber).
    Das ist ja ok.
    Aber die wollen auch —>>> Kaution und –>> Umzug nicht bezahlen und da kann ich mir nicht vorstellen, dass da nichts zu machen ist.

    Ich habe ja nicht von mir aus gekuendigt,
    die Wohnung ist schon weiter vermietet zum naechsten 1. und es gibt in der Stadt keine Einlagerungsmoeglichkeit (das habe ich gescheckt), die bezahlbar waere.

    Ich bin voellig verzweifelt, weil mir nichts mehr einfaellt. Wenn alle Sachen auf der Strasse landen, kann ich mich auch gleich mitentfernen.

    Gibt es keine temporaeren Notloseungen und /oder Sonderregelungen fuer solche Zwangslagen?

    Mein Mitbewohner ist mein Ex, der mir staaendig droht und sicher nicht gelassen abwarten wird.

  7. Tom Liechtenberg sagt:

    Hallo und guten Tag. Ich bin Wohnungslos, nun habe ich ein Angebot erhalten für eine Wohnung von 68qm, die jedoch unterhalb des Miethöchstsatzes liegt. Kann das Amt mir dennoch die Genehmigung verweigern, obwohl die Miete nur 290,00 EUR beträgt statt 295,00 Miethöchstsatz.

  8. aintheavy sagt:

    @ Liechtenberg

    Sehr geehrter Herr Liechtenberg,

    obwohl wir Ihre Situation gut nachvollziehen können, ist es uns dennoch nicht möglich, online Ihre Frage zu beantworten. Wir möchten Sie daher bitten, sich an eine unserer offenen und kostenfreien Rechtsberatungen zu wenden. Dort wird man Ihnen kompetent weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Das Redationsteam

  9. Ramona.H sagt:

    Habe eine frage wohne in Aachen und bin schwanger wollte wissen was die angemessene kalt und warm Miete ist für 2 personen

  10. Michaela Reiner sagt:

    Hallo habe da mal eine wichtige frage Habe mich von meinen Freund getrennt wohne leider noch bei ihn und will mir eine Wohnung suchen Und zwar so schnell es geht habe einen Sohn der dann mit mir ziehen wird Meine Frage ist Wieviel qm steht mir und meinen Sohn zu und wie hoch darf die Kaltmiete sein

  11. Marc A. sagt:

    Guten Tag

    Wir wollen zusammen ziehen und habe eine tochter von 13 jahren die alle 14 tage zumir kommt .

    nun zu meiner frage wie gross darf die neue wohnung sein ?
    Wir haben eine wohnung gefunden in waldbröl , das job center teilte mir mit das 80 qm nicht angemessen sei da ich zittire wörtlich :Das vorhalten von wohnraum für besuch und aufenthalte von kindern ist grundsätzlich nicht notwendig und rechtfertigt keine bemessung zusätzlicher wohnfläche .
    Ist das richtig ? da meine tochter auch die sommerferien bei mir verbringen würde und ihr meiner meinung nach dann auch ein eiggenes zimmer zustehen würde da sie 13 jahre alt ist und einen rückzugs ort breuchte .

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