LSG: ALG II erst ab Antragstellung

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen hatte über den Fall einer Klägerin zu entscheiden, die auf Zahlung von Leistungen des Arbeitslosengeldes II für den Zeitraum zwischen Auslaufen der Bewilligung und Stellung des Verlängerungsantrags klagte.

Die Klägerin bezog bis Ende Januar Arbeitslosengeld II, stellte den Folgeantrag jedoch erst Ende Februar rückwirkend zum 1. Februar. Die zuständige ARGE argumentierte, dass der Antragstellerin Leistungen erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zustünden. Diese seien auch bewilligt und geleistet worden.

Ebenfalls erfolglos blieb der Einwand der Klägerin, sie hätte den Folgeantrag bereite zum Ende des Vorjahres auf dem Postweg an die ARGE gesandt. Das Gericht stellte fest, dass dies im Streitfall vom Antragsteller zu beweisen sei. Er habe sorge dafür zu tragen, dass der Antrag die zuständigen Stellen tatsächlich erreiche.

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NRW will Zahl der Ein-Euro-Jobs halbieren

Düsseldorf. Staatlich subventionierte Kombi-Löhne sollen bis 2011 etwa 20 000 Stellen für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose in Nordrhein-Westfalen bringen. Das kündigte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann an, der sich im Juni über weniger Arbeitslose in NRW freuen kann.

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