DIMR – Politposse um dessen Erhalt

DIMRDIMR – Eine abstruse Politposse

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) soll, wenn es nach der Union geht, regelrecht verkarstet werden. Hintergrund ist ein Streit um die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für das DIMR.

Sollte in der Frage des rechtlichen Fortbestands des DIMR nicht bald ein Konsens gefunden werden, droht Deutschlands weltweite Reputation als ein Land, das (zumindest offiziell) die Menschenrechte achtet, erheblich beschädigt zu werden. Für den Fall, dass sich die Union in dem Streit um das DIMR durchsetzt, würde das auch direkte Folgen für SGB II-Leistungsberechtigte (Hartz 4-Berechtigte) mit sich bringen.

DIMR – Die Ausgangssituation

Das Internetportal pnn.de (Potsdamer Neuste Nachrichten) berichtet über die delikate Politposse:

Die Zeit wird knapp. Wenn die Koalition nicht bald entscheidet, verliert Deutschlands nationale Menschenrechtsinstitution die Höchstnote der Vereinten Nationen.

Die Zukunft des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) bleibt ungewiss. Nachdem sich in der vergangenen Woche das Kanzleramt in den Streit zwischen Union und SPD eingeschaltet hatte, trafen sich am Donnerstag auch die für Menschenrechte zuständigen Fraktionschefs von Union und SPD, Arnold Vaatz und Rolf Mützenich. Beide wollten sich zum Inhalt ihres Gesprächs nicht äußern, es sei Stillschweigen vereinbart, sagten sie auf Nachfrage. Nach Informationen des Tagesspiegels setzt sich auch der Bundespräsident dafür ein, dass das Institut weiterarbeiten kann wie bisher.

CDU will weniger Blick auf Deutschland

Der Streit um das Institut schwelt seit Jahren. Die Vereinten Nationen fordern für nationale Menschenrechtsinstitutionen ein Gesetz als Grundlage oder eine Verankerung in der Verfassung eines Landes. Das DIMR wurde aber vor 15 Jahren lediglich durch einen Bundestagsbeschluss eingesetzt und arbeitet seitdem als unabhängiger eingetragener Verein. Die letzte Frist, die die UN Deutschland gesetzt haben, läuft im März aus. Wenn die gesetzliche Grundlage bis dahin nicht geschaffen ist, verliert das Institut seine Höchstnote, den A-Status, und würde unter anderem sein Rederecht im UN-Menschenrechtsrat verlieren – was aktuell besonders heikel wäre, während Deutschland in diesem Jahr erstmals den Vorsitz im Menschenrechtsrat innehat. SPD und Union hatten zwar im Koalitionsvertrag ein Gesetz zum DIMR vereinbart, streiten aber über dessen Inhalt: Die SPD will die bisherige Arbeitsweise – unabhängiger Verein und Organisation im Gesetz festschreiben, die Union will es, wie sie kürzlich in einem Positionspapier festhielt, von einem Verein in eine öffentlich-rechtliche Anstalt verwandeln und außerdem seinen Blick eher auf Menschenrechtsverletzungen im Ausland lenken. Das Institut widmet sich im Augenblick vor allem der Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland selbst, es erforscht und begutachtet etwa Mängel der Rassismusbekämpfung oder der Rechte Behinderter und informiert, berät und schult Parlamente, Behörden, Justiz, Journalisten und die Organisationen Betroffener.

„Zentraler Bestandteil unseres Einsatzes für Menschenrechte“

Am Freitag war das Institut auch Thema im Bundestagsplenum– eine Annäherung zwischen den Koalitionären war dabei nicht zu erkennen. Die Zeit wird unterdessen so knapp, dass die Beteiligten mit einem Gesetz nicht mehr rechtzeitig rechnen. Der von den UN beauftragte Ausschuss, der über den Status nationaler Menschenrechtsinstitute entscheidet, tagt ab 16. März. Der SPD-Menschenrechtspolitiker Frank Schwabe sagte dem Tagesspiegel er hoffe, dass Deutschland bis dahin zumindest einen Kabinettsbeschluss zu einem Gesetz präsentieren könne. „Damit wäre ein klares Signal gesetzt“, sagte Schwabe.

Außenminister Steinmeier wird sich zum Thema wohl auch am Dienstag vor dem Menschenrechtsrat in Genf äußern – und dabei vermutlich hart bleiben. Aus seinem Hause ist zu hören, man halte das DIMR für den „zentralen Bestandteil unseres Einsatzes für die Menschenrechte. Für eine inhaltliche oder organisatorische Neuausrichtung gibt es keine Notwendigkeit.“

DIMR – Mögliche Auswirkungen

Diese Politposse um das DIMR offenbart ein „Demokratieverständnis“ seitens der CDU/CSU, dass diese Bezeichnung wahrlich nicht mehr verdient. Autokratisch oder Absolutistisch sind Begrifflichkeiten, die wohl eher den Nagel auf den Kopf treffen. Denn mit dem eingeforderten Blick „mehr nach außen“ durch das DIMR soll nur eines erreicht werden: Die Vertuschung zigtausender Menschenrechtsverletzung in der BRD. Wäre das DIMR quasi nicht mehr für „innere Angelegenheiten“ zuständig, würde sich die Menschenrechtslage noch weiter verschlechtern, da es keine unabhängige, weltweit anerkannte inländische Kontrollinstanz mehr gäbe. Einer weiteren Verschleierung der traurigen Realität stände nichts mehr im Wege.

Zudem würde eine Änderung der Organisationsform von einem Verein hin zu einer öffentlich-rechtlich Anstalt wohl auf lange Sicht bedeuten, dass das DIMR seine Unabhängigkeit verliert. Denn öffentlich-rechtliche Anstalten sind durch die Exekutive leichter zu kontrollieren und lenken als Vereine, die rechtlich dem Bürgerlichen Gesetzbuch unterliegen. Somit würde dann auch der Einfluss der etablierten Politik auf die Arbeit und Arbeitsweise des DIMR deutlich steigen.

Und hierin liegt auch eindeutig eine Gefahr für alle (sozial) Ausgegrenzten und per Gesetz Entrechteten, wie z.B. SGB II-Leistungsberechtigte. Sie alle würden damit einen Fürsprecher verlieren, der genug medialen Einfluss hat, um wahrgenommen zu werden. Denn das DIMR ist nicht gerade zimperlich bei der Offenlegung, Benennung und öffentlichen Anprangerung von Menschenrechtsverletzungen in Deutschland. Und hat sich in dieser Richtung bisher auch nie von der Politik hereinreden oder einschüchtern lassen, was jetzt aber auf dem Spiel steht.

Wie Ernst die Lage tatsächlich ist, zeigt ein weiterer Artikel des Humanistischen Pressediensts (hpd), den wir auszugsweise anführen wollen:

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist bisher von Politik und Staat relativ unabhängig. Wenn es nach Erika Steinbach (CDU) ginge, soll damit Schluss sein.

Der Streit schwelt seit Wochen: „Die Sozialdemokraten wollen das DIMR in seiner jetzigen Form belassen und seine Unabhängigkeit schützen. Steinbach will es zu einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts machen und den Einfluss der Politik erhöhen.“ Der Imageschaden und die Unabhängigkeit des DIMR ist Frau Steinbach gleichgültig. Ihr ist wichtig, dass das Institut keine Kritik mehr an Deutschlands Menschenrechtspolitik mehr übt.

DIMR – Abschließender Kommentar

Leider ist der ganze Vorgang um das DIMR mal wieder ein typisches Beispiel für das Politikverständnis der Union. Aufgrund ihres absolutistischen Sendungsbewusstseins möchte sie alle potentiellen Kritiker ausschalten, damit sie ungestört und von jeder Rechtsstaatlichkeit abgekoppelt „regieren“ kann. Wohin so etwas „führen“ kann, ist Dank der deutschen Nationalgeschichte hinlänglich bekannt.

Ihr kennt kein Völkerrecht ohne ein Volksrecht und kein Volksrecht ohne ein Menschenrecht.
Johann Heinrich Pestalozzi (schweizerischer Pädagoge * 12.01.1746 – Zürich, Schweiz  † 17.02.1827 – Brugg, Schweiz)

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