Einmaliges oder laufendes Einkommen?
Die gesetzlich ab dem 01.07.2014 eingeführte Mütterrente erhalten auch die Leistungsberechtigten nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt). Durch eine verzögerte Bearbeitung der Berechnungen und Auszahlungen kommt und kam es deswegen zu erheblichen Nachzahlungen an die Betroffenen. Es kann hierbei einen wesentlichen Unterschied machen, ob die Nachzahlung als einmaliges oder laufendes Einkommen vom Amt für Grundsicherung angerechnet wird.
Die Stadt Essen hat im Rahmen der Optionskommune die Arge Jobcenter beerbt und hierbei eine Vielzahl dubioser und ungeklärter Rückforderungen gegen Leistungsberechtigte übernommen, die Arbeitslosengeld 2 erhalten hatten. Auf die hierzu ergangene Anfrage nach dem Umgang mit dem Einzug dieser Forderungen im Rat der Stadt Essen reagierte die Verwaltung nach dem Motto: Augen zu und durch.