Versammlungsfreiheit durch OVG Rheinland-Pfalz erneut gestärkt
Auch wenn die Versammlungsfreiheit nicht direkt in unseren hauptsächlichen Themenbereich SGB II fällt, so ist sie jedoch ein wichtiges Gut in einer Demokratie. Und da uns Demokratie, Bürgerrechte und Gerechtigkeit am Herzen liegen, wollen wir auf ein kürzlich gefälltes Urteil des OVG Rheinland-Pfalz hinweisen, dass wieder einmal die Versammlungsfreiheit als demokratisches Grundrecht stärkt. Denn wie wir schon oft berichtet haben, befindet sich unser Land auf dem besten Weg in einen Polizei- und Überwachungsstaat. Dieses Urteil bremst diese Tendenz wenigstens etwas. Solche Urteile geben auch SGB II-Leistungsberechtigten Mut, sich durch Kundgebungen zu solidarisieren. Ohne Angst haben zu müssen, in die Fänge der staatspolizeilichen Unterdrückungsmaschinerie zu geraten.