Arbeitsschutz in Deutschland – Fehlanzeige?

ArbeitsschutzArbeitsschutz – Eine politische Realsatire

Beim Arbeitsschutz in Deutschland scheinen wieder einmal zwei Welten aufeinander zu prallen. Denn in Berlin läuft zur Zeit erneut ein politisches Schmierentheater unglaublichen Ausmaßes. Gespielt wird „Die neue Arbeitsstättenverordnung“. Offizielle Akteure sind Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und der Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU). Theaterregisseur ist die Lobby der deutschen Wirtschaft.

Arbeitsschutz – Der Hintergrund

Eigentlich hatte die GroKo in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Arbeitsstättenverordnung zu reformieren um den Arbeitschutz zu verbessern. Wie sich nun abzeichnet, wurde hier wieder einmal Wasser gepredigt, dann jedoch Wein gesoffen. Mit anderen Worten, ein ansich wirklich gutes Vorhaben wird aufgrund des Drucks der hochheiligen deutschen Wirtschaftsverbände und -vereinigungen nun anscheinend endgültig begraben.

Zum Sachverhalt führen wir einen Artikel des Spiegel-Online an, der für interessierte Leser eine weitere Verlinkung zur Vertiefung der Themen Arbeitsschutz und Arbeitsstättenverordnung enthält. Wir empfehlen, dieser Verlinkungen zu folgen, denn sie zeigt nur allzu deutlich, wer Deutschland wirklich regiert:

Bundesarbeitsministerin Nahles: Ausgebremst

Sie wollte abschließbare Spinde am Arbeitsplatz und Tageslicht in Pausenräumen, doch daraus wird offenbar nichts. Ministerin Nahles ist laut einem Pressebericht mit ihrer Arbeitsstättenverordnung gescheitert – auf Druck des Kanzleramts.

Berlin – Offiziell hat der Koalitionsausschuss die neue Arbeitsstättenverordnung von Andrea Nahles vertagt. Doch laut einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ ist die Bundesarbeitsministerin mit ihrer neuen Arbeitsstättenverordnung vorerst gescheitert. Die Zeitung zitiert hochrangige Koalitionskreise, in denen es heiße: „Das Ding ist tot.“

Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) habe schwere Einwände formuliert. Der bisherige Entwurf werde demnach nach einer Intervention des Kanzleramts gestoppt und solle komplett neu erarbeitet werden.

Mit dem Mindestlohn und der Rente mit 63 konnte die Arbeitsministerin zwei SPD-Vorhaben in der Großen Koalition durchsetzen, nun holpert die Umsetzung ihrer Pläne zu den Arbeitsplätzen: Am Dienstagabend hatte die Koalitionsrunde vereinbart, dass die geplante Arbeitsstättenverordnung etwa zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern vorerst nicht vom Kabinett verabschiedet werden solle.

Die Regelung solle noch einmal geprüft werden, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD im Bundestag, Christine Lambrecht. Ursprünglich sollten die Neuregelungen zum Arbeitsschutz Anfang Februar im Kabinett beraten werden und bis Anfang März in Kraft treten.

Vorschrift zu Tageslicht in Pausenräumen

Die Kritik der Wirtschaft an dem bisherigen Entwurf war hart: Die Arbeitgeber beschwerten sich über bestimmte Vorgaben, etwa eine Vorschrift zu Tageslicht in Pausenräumen, und warnten vor zu viel Bürokratie.

Die CDU hatte sich die Kritik der Wirtschaft zu eigen gemacht und erklärt, sie werde nichts mittragen, was zu zusätzlicher Bürokratie für die Unternehmen führe. Viel zitiert ist eine Änderung, wonach es für jeden Beschäftigten eine Kleiderablage geben sollte, die abschließbar sein muss.

Diese Vorschrift war allerdings nicht vom Arbeitsministerium, sondern am 19. Dezember per Bundesratsbeschluss in den Entwurf aufgenommen worden – auf Betreiben des CDU-regierten Sachsens. Nahles hatte zuletzt einen Kompromiss unterbreitet und vorgeschlagen, zunächst die Verordnung zu beschließen und sie dann im Anschluss per Änderungsverordnung anzupassen.

vek/dpa/AFP/Reuters

Arbeitsschutz in Deutschland

Was sich hier erneut abzeichnet, ist mittlerweile typisch für die deutschen Verhältnisse. Wichtige und sinnvolle Verbesserungen beim Arbeitsschutz werden wie in Deutschland gewohnt auf dem Altar des Profits geopfert. Das Thema Arbeitsschutz betrifft auch viele unserer Leser, denn dadurch dass die Verbesserungen nicht umgesetzt werden, sind sie nachwievor beim Arbeitsschutz dann auf das „Wohlwollen“ ihrer Arbeitgeber anwiesen. Arbeitgeber erfüllen nämlich typischerweise nur die gesetzlichen Anforderungen und gehen selten über diese hinaus.

Keiner sollte vergessen, dass der Arbeitsschutz ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsbedingungen ist.

Die Arbeit statt durch Lohn durch Zwang regulieren heißt, die Gesellschaft in ein Arbeitshaus verwandeln und die nationale Arbeit auf die der Hand einschränken; denn nur die Hand, nicht der Geist läßt sich zwingen.

Zitat von Rudolf von Ihering – deutscher Rechtslehrer (* 1818, † 1892)

Tagged , , , .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.