Arbeitslosengeld I – Wie sieht die Realität aus?

ArbeitslosengeldArbeitslosengeld I – Die tatsächlichen Leistungsbeträge

Es ist nach einer Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen traurige Realität, dass Arbeitslosengeld I-Leistungsberechtigte oftmals eine Regelleistung erhalten, die unter dem ALG II-Satz liegt. Insbesondere Frauen sind von diesem geringen Leistungssatz betroffen. Hierfür hat das IAQ mehrere Ursachen ausgemacht.

Das IAQ hat zudem eine Pressemitteilung zu dieser Studie herausgegeben, die die nackte Wahrheit verdeutlicht.

Arbeitslosengeld I – Die erschreckend niedrigen Leistungsbeträge

Hierzu wollen wir aus der Pressemitteilung zitieren, denn sie bedarf keinerlei weiterer Kommentierung:

Das Arbeitslosengeld (ALG I) reicht oft nicht zum Leben. Jeder fünfte Mann und sogar rund 45 Prozent der Frauen mussten Ende 2011 mit weniger als 600 Euro im Monat auskommen. Sie liegen damit unter Hartz IV (Grundsicherung einschließlich Wohn- und Heizkosten: 671 Euro) und hätten Anspruch auf Aufstockung. Lediglich jeder zehnte kurzzeitig Erwerbslose hat jedoch 2012 davon Gebrauch gemacht.

Die Zahlungen fallen insgesamt bescheiden aus: Durchschnittlich 924 Euro  Arbeitslosengeld bekamen Männer im Jahr 2012 pro Monat. Frauen erhielten noch ein Viertel weniger – 697 Euro. „Da sich die Höhe des Arbeitslosengeldes aus dem Nettoverdienst ableitet, spiegelt sich hier wider, dass Frauen im Schnitt weniger verdienen und häufiger in Teilzeit arbeiten“, rechnet Prof. Dr. Gerhard Bäcker. Auch die Steuerklasse V mit hohen steuerlichen Belastungen und einem entsprechend geringen Nettoentgelt führt zu niedrigen Zahlungen. Insbesondere Frauen überschreiten so nur knapp Hartz IV, in Regionen und Städten mit hohen Mieten liegt das durchschnittlich gezahlte Arbeitslosengeld unterhalb dieses Bedarfsniveaus.

Arbeitslosengeld I – Das Nichtwissen über das Recht des ergänzenden Bezugs von ALG II

Wie wir schon mehrfach berichtet haben, wissen etliche Arbeitslosengeld I-Berechtigte immer noch nicht, dass sie einen Rechtsanspruch haben, einen zu niedrigen Arbeitslosengeld I-Satz durch ALG II-Leistungen aufzustocken.

Zwar gibt es dafür einige Ausschlusskriterien, wie das Leben in einer Partnerschaft, wenn der Partner voll erwerbstätig ist und Einkünfte erzielt. Diese Einkünfte werden dem Arbeitslosengeld I-Berechtigten angerechnet und führen in der Regel dazu, dass kein Anspruch auf aufstockende Leistungen besteht. Auch wenn Ersparnisse vorhanden sind, müssen diese erst aufgebraucht werden, bevor ein ergänzender Leistungsanspruch besteht.

Ebenso kritisiert die Pressemitteilung indirekt diesen Missstand, der auf mangelnde Aufklärung der Arbeitslosengeld I-Leistungsberechtigten durch die Bundesagentur für Arbeit zurückzuführen ist:

„Angesichts der niedrigen Arbeitslosengeldzahlungen ist zu vermuten, dass viele Betroffene die Möglichkeit der Aufstockung nicht kennen oder nicht beantragen“, so Professor Bäcker.

Wie viele Arbeitslosengeld I-Berechtigte tatsächlich aufstocken, ist nicht wirklich beweisbar. Es existiert hierzu lediglich ein Bericht der Frankfurter Rundschau, nach welchem zuletzt 95.500 ALG I-Berechtige aufstockende ALG II-Leistungen erhielten. Die Frankfurter Rundschau beruft sich dabei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Die allerdings so nicht als öffentlich zugänglich Statistik vorliegen. Auch den Autoren der Studie sind diese Zahlen nicht bekannt.

Das Arbeitslosengeld I und seine geringe Bedeutung

Die Zahlen zum Arbeitslosengeld I, die sich aus der Studie ergeben, bringen eine Wahrheit ans Licht, die eine Schattenseite des momentanen deutschen Wirtschaftsmodell ist. Zitat aus der Pressemitteilung:

Das ALG I hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung verloren. Nur noch etwa 30 Prozent aller Arbeitslosen werden durch die Arbeitslosenversicherung erfasst. Knapp 70 Prozent sind dem Rechtskreis des SGB II und den JobCentern zugeordnet – oft weil die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld nicht erfüllt werden oder die Leistungsdauer überschritten worden ist.

Man muss sich diese Zahlen einmal bewusst vor die Augen führen. Mehr als 2/3 aller Erwerbslosen fallen unter Hartz 4. Und sind somit langzeitarbeitslos und abgestempelt.

Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher. Bertolt Brecht

Tagged , , , , .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.