Stromkosten bei SGB II-Leistungen

StromkostenStromkostenunterdeckung – Chronisch bei SGB II-Leistungen

Das Vergleichsportal check24.de hat heute eine neue Studie veröffentlicht, nach der die Unterdeckung im Bereich Stromkosten für SGB II-Leistungsberechtigte im Bundesdurchschnitt bei monatlich rund 10,– € liegt. Somit haben wir wieder einmal mehr einen schlagkräftigen Beweis dafür, wie sehr der sog. Gesetzgeber bei der Berechnung der Eckregelsätze die Leistungsberechtigten bewusst vorgeführt hat. Und trotz Ermahnung des Bundesverfassungsgerichtes nicht im Geringsten daran denkt, Abhilfe zu schaffen.

Stromkosten – Nähere Informationen

Zu den im vorherigen Absatz gemachten Angaben hat das Vergleichsportal check24. de eine ausführliche Presseerklärung herausgegeben, die wir nun teilweise zitieren:

München (ots) – Tatsächliche Stromkosten durchschnittlich 29 Prozent höher als ALG-II-Regelsatz / Rheinland-Pfälzer mit größter Kostenlücke von 138 Euro jährlich / Hohe Stromkosten und viele ALG-II-Empfänger in Ostdeutschland

Hartz-IV-Empfänger zahlen im Jahr 116 Euro mehr für Strom 1) als der ALG-II-Regelsatz 2) abdeckt. Gleichzeitig ist es für Empfänger von Arbeitslosengeld II aufgrund ihrer geringen Bonität schwierig von der Stromgrundversorgung zu einem günstigeren Alternativanbieter zu wechseln, um so im Schnitt knapp 90 Euro pro Jahr zu sparen.

Das ergibt eine Analyse von CHECK24.de. Besonders betroffen sind Verbraucher aus den östlichen Bundesländern. Dort beziehen zehn Prozent der Bevölkerung Hartz IV, in Westdeutschland sind es nur 6,4 Prozent.3) Außerdem ist der Strompreis in Ostdeutschland durchschnittlich um 3,8 Prozent höher als in Westdeutschland.

Stromkosten durchschnittlich 29 Prozent höher als Hartz-IV-Satz für Energie

Eine alleinstehende Person zahlt im Bundesdurchschnitt 43,02 Euro monatlich für Strom in der Grundversorgung. Im ALG-II-Regelsatz ist jedoch für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung lediglich ein Betrag von 33,36 Euro vorgesehen. Somit müssen Bezieher von ALG II 9,66 Euro pro Monat (29 Prozent bzw. 116 Euro p. a.) in anderen Bereichen wie Nahrungsmittel und Kleidung einsparen.

Größte Differenz zwischen Regelsatz und Stromkosten in Rheinland-Pfalz

Hartz-IV-Empfänger aus Rheinland-Pfalz haben bundesweit die größte Kostenlücke: Die Stromkosten sind dort pro Monat um 11,54 Euro (35 Prozent) höher als die Bemessung für Energiekosten bei Hartz IV – dadurch entsteht eine Kostenlücke von 138 Euro im Jahr.

Hartz-IV-Empfänger aus Bremen müssen die vergleichsweise geringste Kostenlücke überbrücken: Dort liegt die Differenz zwischen Regelsatz und durchschnittlichem Strompreis monatlich bei 4,55 Euro (14 Prozent). Tatsächlich reicht in keinem deutschen Bundesland die Bemessungsgrundlage für Energie im ALG II, um die Stromkosten zu decken.

Kostenlücke im Osten größer als im Westen

Besonders betroffen sind Verbraucher aus den östlichen Bundesländern: Dort beziehen zehn Prozent der Bevölkerung Hartz IV, in Westdeutschland liegt der Anteil nur bei 6,4 Prozent. Gleichzeitig ist der Strom im Schnitt 3,8 Prozent teurer als in Westdeutschland. Durchschnittlich bezahlen ostdeutsche Haushalte 43,85 Euro im Monat für Strom, das sind 10,49 Euro (31 Prozent) mehr als im ALG-II-Regelsatz für Energiekosten vorgesehen sind. In Westdeutschland liegt die Differenz nur bei 8,89 Euro (27 Prozent). Dort kostet der Strom monatlich im Schnitt 42,25 Euro.

Stromanbieterwechsel für Verbraucher mit geringer Bonität kaum möglich

Durch einen Wechsel aus der Grundversorgung zu einem Alternativanbieter sparen Single-Haushalte in Deutschland im Jahr durchschnittlich 88,56 Euro bei den Stromkosten ein (427,68 Euro statt 516,24 Euro). Haushalte mit einem Verbrauch von 1.500 kWh, die im vergangenen Jahr über CHECK24.de ihren Stromanbieter gewechselt haben, sparten im Schnitt sogar 141,38 Euro.4)

Der Wechsel vom Grundversorgungstarif zu einem günstigeren Anbieter ist für Verbraucher mit geringer Bonität (zum Beispiel ALG-II-Bezieher, Arbeitslose) jedoch kaum möglich. „Für Hartz-IV-Empfänger lohnt sich ein Wechsel zu einem Alternativversorger besonders, um die Kostenlücke zwischen Regelsatz und tatsächlichen Kosten zu verringern“, sagt Isabel Wendorff vom Vergleichsportal CHECK24.de. „Allerdings werden sie in den meisten Fällen nach der Bonitätsprüfung vom Anbieter abgelehnt und müssen im teureren Grundversorgungstarif bleiben.“

Für einkommensschwache Haushalte ist es daher nicht einfach den Energieanbieter zu wechseln: Meist werden den Verbrauchern nur Vorauskasse-Tarife angeboten – viele können es sich jedoch nicht leisten, Strom für ein Jahr im Voraus zu bezahlen.

1)Durchschnittlicher Jahresverbrauch eines Ein-Personen-Haushalts: 1.500 kWh, Preise ausgehend vom Grundversorgungstarif. Tabellen verfügbar unter http://ots.de/GYnxH
2)Quelle: Hartz-IV-Regelsatz für Wohnen (ohne Miete), Energie und Wohninstandhaltung beträgt 8,36 Prozent der Regelleistung; Regelleistung für volljährige Alleinstehende beträgt monatlich 399 Euro (8,36 Prozent von 399 Euro = 33,36 Euro); Quelle: http://www.hartziv.org/regelbedarf.html, aufgerufen am 12. Februar 2015
3)Statista, Stand September 2014; Quelle: http://ots.de/QA1Bv; aufgerufen am 11.02.2015
4)Gilt für Tarife mit Bonus

Stromkosten – Kaum ein Anbieterwechsel möglich

Zum Glück schreibt das Vergleichsportal auch einmal über die traurige Realität der fehlenden Möglichkeiten SGB II-Leistungsberechtigter durch einen Anbieterwechsel die Stromkosten zu senken. Denn hierauf wird bei sog. Regelsatzklagen seitens der Sozialgerichtsbarkeit nur zu gerne verwiesen. Mit der von check24.de medial wirksam getroffenen Aussage haben klagende Leistungsberechtigte nun ein Argument, diese Scheinlogik der Sozialgerichtsbarkeit zu entkräften.

Stromkosten – Eine Tabelle für Interessierte

Das Vergleichsportal hat seine Arbeit gründlich gemacht und eine Tabelle veröffentlicht, wie unterschiedlich sich die durchschnittlichen Stromkosten in der Republik verteilen. Laut dieser Tabelle beträgt der Anteil der SGB II-Leistungsberechtigten an der Gesamtbevölkerung in NRW 9,2%. Diese Zahl ist ja schon länger gemeinhin bekannt und braucht nicht weiter kommentiert werden. Interessant sind die durchschnittlichen Stromkosten in NRW, sie betragen monatlich 42,55 €, womit sich eine Differenz zu den im Eckregelsatz einkalkulierten Stromkosten in Höhe von 9,19 € ergibt, mithin 27,6%.

Ich sehe nichts Großes darin, wegzulaufen wie einer, der sein Geld im Spiele verlor. Es gehört ein viel größerer Mut dazu, unverschuldetes Unglück zu überleben.
Napoleon I. Bonaparte

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Eine Antwort zu Stromkosten bei SGB II-Leistungen

  1. F. Kellersmann sagt:

    Man musss den Energieanbieter nicht wechseln, um den günstigsten Tarif zu bekommen. Jeder hat das Recht bei seinem Anbieter vom Grundtarif in den preiswerteren Tarif zu weckhseln. Dies wird gern verschwiegen, weil die Portale nur beim Wechsel Geld verdienen.