Erstattung von Renovierungskosten

Die Renovierungskosten werden von der ARGE erstattet.

Die Notwendigkeit der Wohnungsrenovierung besteht bei mietvertraglicher Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und bei dem Bezug einer Wohnung, um die Bewohnbarkeit der Wohnung herzustellen. Die Kosten, die dem Alg2-Empfänger hierbei entstehen, muss die Arge tragen. Denn diese Kosten gehören zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.08, B 4 AS 49/07 R). Zu übernehmen sind die Kosten, soweit sie tatsächlich entstanden und angemessen sind.

Die Angemessenheit ist als unbestimmter Rechtsbegriff auslegungsfähig. Das BSG (a.a.O.) sieht Renovierungen als angemessen an, die zur Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnungssegment erforderlich sind. Wie der örtliche Standard ist und welche Kosten hierfür aufgewendet werden müssen, ist eine Tatsachenfrage, die von dem Gericht zweckmäßiger Weise durch ein Sachverständigengutachten zu klären ist.

Hierbei bietet es die Prozessordnung an, ein bereits existierendes Sachverständigengutachten aus einem anderen Verfahren zu diesem Sachverhalt in dem aktuellen Verfahren zu verwerten (§§ 118 SGG, 411a ZPO). Ein solches gerichtliches Gutachten des von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Maler- und Lackiererhandwerk Michael Huschens vom 04.12.09 soll hier besprochen werden. Es wurde durch das Sozialgericht Duisburg in dem Verfahren S 27 AS 502/08 eingeholt.

Zu beantworten war die Beweisfrage, welche Kosten bei einer Renovierung bzw. Schönheitsreparatur entstehen, die in Selbsthilfe von dem Bewohner durchgeführt wird. Abgedeckt werden sollten typische Leistungen: Tapeten oder Farben für Wand- und Deckenfläche einschließlich erforderlichen Zusatzmaterials z.B. Farbrollen, Pinsel, Kleister, Schutzabdeckung und Lacke für Heizkörper- und Türanstrich.

Der Gutachter hat aus dem Durchschnittspreis der von ihm als notwendig erachteten Mittel bei Baumärkten (Bauhaus, Obi, Toom) eine Matrix erstellt, die für variable Flächengrößen bzw. Anzahl von Türen und Heizkörpern jeweils angemessene Kosten errechnet:

Für jede Renovierung entstehen Grundkosten zum Transport des Materials von 8,00 Euro. Je nach der Art des Gewerkes entstehen für Tapezierarbeiten
(38,29 Euro), Streicharbeiten (29,20 Euro) und/oder Lackierarbeiten (17,98 Euro) Kosten für Werkzeug und Hilfsmittel, die unabhängig von der zu renovierenden Fläche sind.

Letztlich kommen Materialkosten hinzu, die flächen- bzw. stückzahlabhängig sind.
1. Deckanstrich bis 30 qm (6,99 Euro) + 0,15 Euro pro zusätzlichem qm
2. Wandanstrich bis 30 qm (13,98 Euro) + 0,60 Euro pro zusätzlichem qm
3. Raufasertapete m. Kleister und Anstreichmittel bis 30 qm (107,15 Euro) + 3,37 Euro pro zusätzlichem qm
4. Dekortapete mit Kleister bis 30 qm (75,31 Euro) + 2,43 Euro pro zusätzlichem qm
5. Türanstrich für die ersten 3 Türen (15,31 Euro) + 7,66 Euro pro weiterer Tür
6. Heizkörperanstrich für die ersten 3 Heizkörper (14,98 Euro) + 7,49 Euro pro weiterem Heizkörper
7. Abdeckarbeiten bis 30 qm (10,53 Euro) + 0,65 Euro pro zusätzlichem qm

Die Materialkosten für 2., 3. und 4. erhöhen sich dabei bei Raumhöhen ab 2,71 m um 12,5%, ab 2,91 m um 22% und ab 3,21 m um 30%. Von dem Vorhandensein von Tapeziertisch und Leiter, Zangen, Hammer, Schraubendreher ist der Sachverständige ausgegangen.

Nach meiner Einschätzung ist das Gutachten transparent und neutral erstattet. Es ist allen mir bekannten kommunalen Richtlinien durch Genauigkeit und Vollständigkeit überlegen. Einschränkend ist nur zu bemerken, dass auch nur die Beweisfrage des Gerichts beantwortet wurde – wie es auch die Aufgabe des Sachverständigen ist – und keine abschließende Betrachtung von Renovierungsarbeiten jeder Art gegeben wurde. Das betrifft insbesondere die Kosten, die durch notwendige Anschaffung und Verlegung von Bodenbelag und Fußleisten entstehen, welche nicht unerheblich ins Gewicht fallen. Dieses Kosten müssen zusätzlich berücksichtigt werden. Für Personen, die wegen Alters oder Behinderung nicht in der Lage sind, die Arbeiten selbst durchzuführen, können zusätzliche Leistungen für Helfer anfallen.

Hierzu kann eine Kalkulationsvorlage heruntergeladen werden: Excel-Format oder Staroffice-Format

Rechtsanwalt Jan Häußler, Essen

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48 Antworten zu Erstattung von Renovierungskosten

  1. Julia sagt:

    Hallo ich bin 15!
    Meine Mutter bekommt jetzt immer anfang des monats weniger geld,weil mein Bruder jetzt Arbeiten geht. Wir wollen gerne die wohnung renovieren,mein bruder und ich teilen uns ein zimmer das klein ist mein anderer bruder schläft im wohnzimmer mit meiner mutter wir haben noch ein zimmer aber da ist alles voll gestellt und dafür brauchen wir renovierungs geld. Meine mutter hat nach gefragt aber die meinen das sie sowas nicht machen können und das sie renovierungskosten bekomme von den „235“ € am anfang des monats. Also wie lange soll sie bitte sparen bis wir renovieren können? Meine mama muss meine zahnspange bezahlen andere kosten. Was kann man machen????

    • Volker Kunick sagt:

      Leider bin ich kein Anwalt. Aber ausgehend von dem hier veröffentlichten Beitrag, würde ich wie folgt verfahren:

      Ich würde einen formlosen Antrag beim zuständigen JobCenter stellen. In diesem würde ich auflisten, welche Kosten mir entstehen (also für Tapeten, Farbe, Kleister usw.).

      In dem Schreiben würde ich auf den, im Beitrag angegebenen, § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II verweisen sowie auf das Urteil vom Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 16.12.08, B 4 AS 49/07 R).
      Des Weiteren würde ich auf die Kostenberechnung des Sachverständigen Michael Huschens verweisen, die vom Sozialgericht Duisburg in dem Verfahren S 27 AS 502/08 eingeholt worden sind.

      Diesen Antrag würde ich als Einschreiben mit Rückschein an das JobCenter schicken. Sollte ihm nicht stattgegeben werden, wäre der Gang zu einem Anwalt, der sich mit Sozialrecht auskennt, ein möglicher nächster Schritt.

  2. Waltraut Steuer sagt:

    Hallo Julia,
    bitte Deine Mutter dringlichst, eine Hartz4-Rechtsberatung aufzusuchen.

  3. Oliver sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe letzte Woche mein Wohnzimmer renoviert und leider erst dann erfahren, dass ich für die Kosten einen Antrag auf Übernahme stellen kann.
    Nun meine Frage kann ich das im nachhinein noch machen???
    Kassenbeleg habe ich noch.
    Gruß
    Olli

    • Die Leistungen, die gesondert zu beantragen sind, sind in § 37 Abs. 1 SGB II abschließend aufgeführt. D.h. Sie können auch jetzt noch dem Jobcenter Ihre Kosten mitteilen. Diese Kosten gehören dann zu den Unterkunftskosten im November 2012. Der Bescheid muss entsprechend geändert werden.
      Ein Problem könnten Sie jedoch damit haben, dass die (frühere) Notwendigkeit der Renovierung jetzt kaum noch zu überprüfen sein wird.

  4. Baumann Christine sagt:

    Hallo ich habe heute meine ablänung bekommen wegen eine Renovieren da ich am 28.08 die tapeten gekauft hatte, und den betrag wurde abgelänt wieso? der betrag befindet 222.30.-und würde abgelänt, gut ich habe vergessen den antrag vorher zu beantragen..

    Baumann Chr.

  5. bunjamjin sagt:

    Hallo brauchte dringend hilfe habe 2 kinder, werde umziehen von DG in die EG wohnung mwar beim amt und wurde mir gesagt das die bodenbeleg zajhlen nur wenn ich vom vermieter bescheinigen soll das kein belege auf dem boden sin und reno ierungs bedurfnis ist habe es bescheinigt aber mein problem ist das die mir 3,50euro pro quadratmeter rechnen wegen bodenbelag fur 90 quadratmeter und tapeten farbe kleister 395 euro. Hatt jemand rat wegen bodenbeleg da wir keibe gunstigen finden konnen ob das auch stimm das arge nicht uber 3,50 rechnet da uns das geld nicht fur renovierung und bodenbele nicht ausreicht bin arbeitslos.

  6. Jacelyne Venn sagt:

    guten morgen zusammen.
    ich bin alleinerziehende mutter von einem 1 1/2 jahren alten sohn.
    meinen umzug haben das JC bestätigt, so auch die neue Wohnung.
    für eine Erstausstattung meines sohnes wollten die mir nur 7 euro geben, er hat nur ein Bettchen, so wie seine spielzeugkisten.
    damals bin ich denn zur deakonie gegangen, weil mein sohn noch einen Kinderwagen und Klamotten brauchte, wo das Geld auch alles drauf gegangen ist.
    nun ja, ich habe ein wenig sorge dass das JC mir nicht die renovierungskosten erstattet.
    die Vormieterin ist einfach so aus der Wohnung ausgezogen, laut vermieter.
    diese hat die Wohnung wie sau ausschauen lassen. alle tapeten sind verschmiert, bekleckert oder würden nach einem neuen anstrich von der wand abfallen, da schon solche wellen in der tapete sind, die jeden augenblick runter fallen würden. teils hat die vormeiterin auch keine dübel benutzt, so das riesen löcher in den wänden sind und ich diese erst verputzen muss, bevor da eine tapete drauf kommt.
    von einem anstrich brauche ich erst garnicht zu berichten.
    ich habe noch genügend zeit in die Wohnung ein zu ziehen und die vermiterin erlaubt mir jetzt schon in die Wohnung zu gehen um zu renovieren.
    wie kann ich am besten beim JC am besten vorgehen?
    worauf habe ich Anspruch?
    was wird auf mich zukommen?

    liebe grüße
    Jacelyne Venn

    • Jacelyne Venn sagt:

      Guten tag,
      ich habe vor zwei jahren beim jc einen Antrag auf Renovierungskosten getellt.
      immer wieder hab ich dort an gerufen und bin auch persönlich zum jc gegangen. Jedesmal wurde mir gesagt dass keine Papiere von dem Antrag bei denen vor liegen, ich habe meinen Antrag dort schon so oft ab gegeben dass die Schrift schon schlecht lesbar war und mir dann gesagt wurde dann man diesen Antrag nicht mehr lesen kann und somit auch nicht gültig ist.

      bis heute habe ich nichts mehr von dem jc gehört, keiner hat angerufen oder auch einen Brief an mich gesandt.

      Meine Wohnung ist immer noch nicht renoviert und an den stellen wo riesen Löscher sind, versuche ich es mit fotos oder sonstigen ab zu decken, aber die Tapete die im Wohnzimmer fast komplett ab ist, kann ich leider nicht ab decken.

      nun ja, demnächst werde ich wieder arbeiten gehen und es selbst in die Hand nehmen.

  7. BG45-Webmaster sagt:

    An alle Leserinnen und Leser,

    die Anzahl der Kommentare, in denen nach Rat und Hilfe gefragt wird, macht deutlich, wie groß die Not bei vielen Beziehern von Hartz IV ist. Dem Verein BG45 Hartz4-Netwerk-Essen e.V. ist das durchaus bewusst, ebenso der in ihm beheimateten Redaktion dieser Webseite. Gleichwohl können wir bei juristischen Fragen keine Hilfe leisten. Diese kann nur von Seiten unserer Anwälte kommen. Natürlich kann es sein, das sich diese zu der einen oder anderen Frage hier äußern. Nur gewährleisten können wir das nicht.

    Wenn also in einem Fall Klärungsbedarf besteht oder es gerade “brennt”, dann können wir nur eindringlich darauf hinweisen, vor Ort einen Fachanwalt für Sozialrecht zu Rate zu ziehen.

    Wir selber bieten in Essen kostenlose und offene Hartz4-Rechtsberatungen an. Dort stehen dann kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die sich im persönlichen Gespräch des Falls annehmen. Selbstverständlich kann man auch direkt mit unseren Anwälten in Kontakt treten. Die Kontaktmöglichkeiten befinden sich auf der Seite Beratung, die über die Menüpunkte Rat & Tat/Beratung erreichbar sind.

    Sollten in Ihrer Stadt keine vergleichbaren Einrichtungen bzw. Angebote bestehen, scheuen sie sich nicht, direkt einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Es geht um IHR Recht!

    Mit freundlichen Grüßen
    Euer BG45-Webmaster

  8. Peter sagt:

    Habe einen Antrag auf Übernahme gemacht und von meiner SB genehmigt bekommen nur leider berechnen die , habe 55qm , 55 mal 2Euro= 110Euro ,ich streiche doch nicht den Boden sondern die Wände und gegebenfalls die Decken ( habe eine Dachgeschosswohnung ohne richtige Decken alles zur Spitze zu) habe nachgefragt und gesagt dass die Berechnung falsch sei , Nein so wird es bei denen berechnet , ok , bin ja froh dass es übernommen wurde, ganz schnell und ohne Probleme meine SB kann schon Ihre nette Seite zeigen, aber da sieht man wieder welche Vorgaben die von Oben bekommen Gruss Peter.

  9. Karin Gebhardt sagt:

    Hallo Herr RA Heußler, wir müssen umziehen weil die jetzige Wohnung zu teuer ist. Ein Umzugsunternehmen ist genehmigt vom Jobcenter. Aber einen Maler wollen sie nicht bezahlen. Aussage von der Mittarbeiterin: Maler werden nie vom Jobcenter bezahlt. Ich 58Jahre bin 60% schwerbeschädigt und mein Mann kann soetwas nicht. Im privaten Bereich haben wir niemanden da wir erst 2 Jahre hier wohnen. In 4 Wochen müssen wir hier raus sein, und die neue Wohnung ist vollkommen runtergewohnt (Messiewohnung). Was können wir da machen. Wir sind schon ganz krank vor Sorge. Mfg Karin

    • Peter sagt:

      Hallo Karin , habe mal gehört dass in solchen Fällen die Essener Arbeit sowas macht einfach mal nachfragen schließlich kann nicht jeder sowas machen und in diesem Alter auch nicht fragen kostet nichts und die haben Leute die rausfahren und Malerarbeiten machen habe es selber da gesehen war mal für einen 1Euro Job 9 Monate da liebe Grüsse und viel Glück Peter

  10. Kadir Civ sagt:

    Hallo ich habe eine frage es geht darum bin seit 4 jahren verheiratet und hatte mit meinefrau fast 3 jahre mit oma gewohnt und mein oma ist gestorben die mobel und die wander sind richtig alt wir wohnen aber immer noch bei meine oma ist auch miete steht mir auch renovierungskosten zu ?

  11. Peter Wnendt sagt:

    Ich bin nun schon seit 10 Jahren Harz4 Empfänger und habe bisher noch nie einen Renovierungskosten Antrag gestellt , da mir nicht bekannt war das man solche Kosten durch einen Antrag teilweise erstattet werden . Meine Frage lautet kann ich solch einen Antrag auch stellen ohne das ich umziehe ? Wenn ja welchen Betrag kann ich anrechnen lassen .
    mit Freundlichen Grüßen
    Peter Wnendt

  12. Lilly1980 sagt:

    Hallo, ich muss umziehen wegen mieterhöhung laut Arbeitsamt. Neue Wohnung wurde genehmigt und die haben bereits die neue Wohnung angeguckt da ich antrag auf Renovierung gestellt habe. Gesagt wurde mir das ich das bezahlt bekomme aber ich soll auf schriftliche Bestätigung warten und das Geld. Jetzt warte ich seit über einer Woche darauf. In zwei Wochen ziehe ich um und muss als Alleinerziehende Mütter alles allein renovieren und auch bodenbeläge selbst legen. Die Zeit rennt und wenn ich nicht bald anfange dann schaffe ich es nicht. Wie lange können die sich Zeit lassen bis das ok kommt . Ich könnte schon seit einer Woche anfangen.