{"id":9873,"date":"2015-03-24T18:17:06","date_gmt":"2015-03-24T17:17:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg45.de\/?p=9873"},"modified":"2015-03-24T18:17:06","modified_gmt":"2015-03-24T17:17:06","slug":"schufa-androhung-beim-forderungseinzug-urteil","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/9873\/schufa-androhung-beim-forderungseinzug-urteil\/","title":{"rendered":"SCHUFA-Androhung beim Forderungseinzug &#8211; Urteil"},"content":{"rendered":"<h3><a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Schufa.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-medium wp-image-9874\" src=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Schufa-234x300.png\" alt=\"Schufa\" width=\"234\" height=\"300\" srcset=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Schufa-234x300.png 234w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Schufa-798x1024.png 798w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Schufa-117x150.png 117w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Schufa.png 998w\" sizes=\"auto, (max-width: 234px) 100vw, 234px\" \/><\/a>SCHUFA-Androhung &#8211; Wichtiges BGH-Urteil<\/h3>\n<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum Thema SCHUFA-Androhung beim Forderungseinzug ein wegweisendes Urteil gef\u00e4llt.<\/p>\n<p>Firmen und insbesondere Inkassob\u00fcros drohen beim &#8222;Eintreiben&#8220; von Forderungen gerne mit Eintr\u00e4gen bei der <a title=\"Wikipedia zu SCHUFA\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Schufa\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">SCHUFA<\/a>. Dem schiebt der Bundesgerichtshof nun endg\u00fcltig einen Riegel vor. Erw\u00e4hnen Mahnschreiben die SCHUFA, muss dem Kunden k\u00fcnftig auch immer deutlich gesagt werden, dass er die Forderung lediglich bestreiten muss und danach keine Meldung mehr an die Schufa ergehen darf.<\/p>\n<p>Die Firma Vodafone hatte es sich nicht nehmen lassen, die Sache bis vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Vodafone hatte seine Mahnschreiben mit folgender Formulierung aufgepeppt: &#8222;Die Vodafone&nbsp;D2&nbsp;GmbH ist verpflichtet, die unbestrittene Forderung der Schufa mitzuteilen (\u2026). Ein SCHUFA-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten erheblich behindern.&#8220;<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h4>SCHUFA &#8211; Die Kurzzusammenfassung des Urteils<\/h4>\n<p>Schon die Vorinstanzen hielten die Schreiben f\u00fcr rechtswidrig.\u00a0 Dem Kunde werde Angst gemacht, dass seine Daten im Fall der Nichtzahlung der Schufa gemeldet werden. Dabei untersagt das Bundesdatenschutzgesetz normalerweise eine Information der SCHUFA, sofern der Kunde der Forderung widersprochen hat.<\/p>\n<p>Auch der Bundesgerichtshof sieht in dem Fall eine unzul\u00e4ssige Irref\u00fchrung. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg (Aktenzeichen I&nbsp;ZR&nbsp;157\/13).<\/p>\n<h4>SCHUFA &#8211; Die Pressemitteilung des BGH<\/h4>\n<p>Hier nun die ausf\u00fchrliche <a title=\"BGH - Pressemitteilung\" href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2015&amp;Sort=3&amp;nr=70531&amp;pos=0&amp;anz=40\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Presseerkl\u00e4rung<\/a> des Bundesgerichtshofs:<\/p>\n<blockquote><p>Bundesgerichtshof<br \/>\nMitteilung der Pressestelle<\/p>\n<p>Nr. 40\/2015<\/p>\n<p>Bundesgerichtshof zum Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben<\/p>\n<p>Der unter anderem f\u00fcr das Wettbewerbsrecht zust\u00e4ndige I.&nbsp;Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute dar\u00fcber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Hinweis von Unternehmen in Mahnschreiben an ihre Kunden auf eine bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA unzul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin ist die Verbraucherzentrale Hamburg&nbsp;e.V. Die Beklagte ist ein Mobilfunkunternehmen. Zum Einzug von nicht fristgerecht bezahlten Entgeltforderungen bedient sie sich eines Inkassoinstituts. Das Inkassoinstitut \u00fcbersandte an Kunden der Beklagten Mahnschreiben, in denen es unter anderem hie\u00df:<\/p>\n<p><strong>&#8222;Als Partner der Schutzgemeinschaft f\u00fcr allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ist die V. GmbH verpflichtet, die unbestrittene Forderung der SCHUFA mitzuteilen, sofern nicht eine noch durchzuf\u00fchrende Interessenabw\u00e4gung in Ihrem Fall etwas anderes ergibt. Ein SCHUFA-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten, z.B. der Aufnahme eines Kredits, erheblich behindern. Auch Dienstleistungen anderer Unternehmen k\u00f6nnen Sie dann unter Umst\u00e4nden nicht mehr oder nur noch eingeschr\u00e4nkt in Anspruch nehmen.&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin hat den Hinweis auf die Pflicht zur Meldung der Forderung an die SCHUFA als unangemessene Beeintr\u00e4chtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher (\u00a7&nbsp;4&nbsp;Nr.&nbsp;1&nbsp;UWG)* beanstandet. Sie hat die Beklagte auf Unterlassung und auf Erstattung von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Anspruch genommen.<\/p>\n<p>Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die Beklagte auf die Berufung der Kl\u00e4gerin antragsgem\u00e4\u00df verurteilt. Es hat einen Versto\u00df gegen \u00a7&nbsp;4&nbsp;Nr.&nbsp;1&nbsp;UWG bejaht. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zur\u00fcckgewiesen. Das Oberlandesgericht hat zutreffend angenommen, dass das beanstandete Mahnschreiben beim Adressaten den Eindruck erweckt, er m\u00fcsse mit einer \u00dcbermittlung seiner Daten an die SCHUFA rechnen, wenn er die geltend gemachte Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist befriedige. Wegen der einschneidenden Folgen eines SCHUFA-Eintrags besteht die Gefahr, dass Verbraucher dem Zahlungsverlangen der Beklagten auch dann nachkommen werden, wenn sie die Rechnung wegen tats\u00e4chlicher oder vermeintlicher Einwendungen eigentlich nicht bezahlen wollten. Damit besteht die konkrete Gefahr einer nicht informationsgeleiteten Entscheidung der Verbraucher, die die Zahlung nur aus Furcht vor der SCHUFA-Eintragung vornehmen. Die beanstandete Ank\u00fcndigung der \u00dcbermittlung der Daten an die SCHUFA ist auch nicht durch die gesetzliche Hinweispflicht nach \u00a7&nbsp;28a&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;Nr.&nbsp;4&nbsp;Buchst.&nbsp;c&nbsp;Bundesdatenschutzgesetz** gedeckt. Zu den Voraussetzungen der \u00dcbermittlung personenbezogener Daten nach dieser Vorschrift geh\u00f6rt, dass der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat. Ein Hinweis auf die bevorstehende Daten\u00fcbermittlung steht nur dann im Einklang mit der Bestimmung, wenn nicht verschleiert wird, dass ein Bestreiten der Forderung durch den Schuldner selbst ausreicht, um eine \u00dcbermittlung der Schuldnerdaten an die SCHUFA zu verhindern. Diesen Anforderungen wird der beanstandete Hinweis der Beklagten nicht gerecht.<\/p>\n<p>Urteil vom 19. M\u00e4rz 2015 &#8211; I&nbsp;ZR&nbsp;157\/13 &#8211; Schufa-Hinweis<\/p>\n<p>LG&nbsp;D\u00fcsseldorf \u2013 Urteil vom 27. April 2012 \u2013 38&nbsp;O&nbsp;134\/11<\/p>\n<p>OLG&nbsp;D\u00fcsseldorf \u2013 Urteil vom 9. Juli 2013 \u2013 I-20&nbsp;U&nbsp;102\/12<\/p>\n<p>Karlsruhe, den 19. M\u00e4rz 2015<\/p>\n<p>* \u00a7&nbsp;4 Beispiele unlauterer gesch\u00e4ftlicher Handlungen<\/p>\n<p>Unlauter handelt insbesondere, wer<\/p>\n<p>1. gesch\u00e4ftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Aus\u00fcbung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeintr\u00e4chtigen; &#8230;<\/p>\n<p>** \u00a7&nbsp;28a Daten\u00fcbermittlung an Auskunfteien<\/p>\n<p>(1) Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten \u00fcber eine Forderung an Auskunfteien ist nur zul\u00e4ssig, soweit die geschuldete Leistung trotz F\u00e4lligkeit nicht erbracht worden ist, die \u00dcbermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und<\/p>\n<p>\u2026<\/p>\n<p>4. a) der Betroffene nach Eintritt der F\u00e4lligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,<\/p>\n<p>b) zwischen der ersten Mahnung und der \u00dcbermittlung mindestens vier Wochen liegen,<\/p>\n<p>c) die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der \u00dcbermittlung der Angaben, jedoch fr\u00fchestens bei der ersten Mahnung \u00fcber die bevorstehende \u00dcbermittlung unterrichtet hat und<\/p>\n<p>d) der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat .<\/p>\n<p>Pressestelle des Bundesgerichtshofs<br \/>\n76125 Karlsruhe<br \/>\nTelefon (0721)&nbsp;159-5013<br \/>\nTelefax (0721)&nbsp;159-5501<\/p><\/blockquote>\n<p>Also endlich einmal etwas mehr ernsthafter Verbraucherschutz.<\/p>\n<blockquote><p>Verbraucherschutz: den gibt es nur, wenn die Verbraucher nichts verbrauchen!<\/p>\n<p>\u00a9 J\u00fcrgen K\u00f6ditz<\/p>\n<p>(*1939), Aphoristiker und Schriftsteller<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SCHUFA-Androhung &#8211; Wichtiges BGH-Urteil Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum Thema SCHUFA-Androhung beim Forderungseinzug ein wegweisendes Urteil gef\u00e4llt. 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