{"id":9768,"date":"2015-03-19T11:33:53","date_gmt":"2015-03-19T10:33:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg45.de\/?p=9768"},"modified":"2015-03-19T11:33:53","modified_gmt":"2015-03-19T10:33:53","slug":"beratungshilfe-antragsformular-und-unterlagen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/9768\/beratungshilfe-antragsformular-und-unterlagen\/","title":{"rendered":"Beratungshilfe &#8211; Antragsformular und Unterlagen"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Beratung.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-medium wp-image-9772\" src=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Beratung-300x212.jpg\" alt=\"Beratung\" width=\"300\" height=\"212\" srcset=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Beratung-300x212.jpg 300w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Beratung-1024x724.jpg 1024w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Beratung-212x150.jpg 212w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Beratung-150x106.jpg 150w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Beratung.jpg 1280w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Beratungshilfe ist ein konflikttr\u00e4chtiges Kapitel. Das erleben wir im Rahmen unserer Beratungst\u00e4tigkeit nahezu tagt\u00e4glich. Besonders negativ f\u00e4llt dabei hier in Essen immer wieder das Amtsgericht Steele auf. Dort wird Hilfesuchenden \u00f6fters mit fadenscheinigen Argumenten die Beratungshilfe\u00a0 verweigert. Aber nicht nur das AG Steele ist davon betroffen. Eigentlich wird diese Praxis so von allen drei Essener Amtsgerichten gehandhabt.<\/p>\n<p>Den Brief des zu Recht entnervten Rechtsanwalts aus unserem vorherigen Artikel nehmen wir zum Anlass, etwas weiter vertiefend auf das stolpersteingespickte Thema Beratungshilfe einzugehen.<\/p>\n<p>Wie umst\u00e4ndlich es seit 2014 f\u00fcr Ratsuchende tats\u00e4chlich ist, Beratungshilfe zu erlangen, verdeutlicht ein Leitfaden der <a title=\"Startseite Sozialberatung Kiel\" href=\"http:\/\/sozialberatung-kiel.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sozialberatung&nbsp;Kiel<\/a>, den wir im Folgenden \u00fcbernommen haben.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h4>Beratungshilfe &#8211; Anleitung und Erkl\u00e4rung<\/h4>\n<p>Wie angek\u00fcndigt, hier nun der Ratgeber:<\/p>\n<blockquote><p>Am 19.12.2013 hat der Bundesrat die \u201cVerordnung zur Verwendung von Formularen im Bereich der Beratungshilfe\u201d (BerHFV) mit einigen \u00c4nderungen versehen verabschiedet. Die BerHFV ist am 09.01.2014 im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet worden und damit in Kraft getreten. Ab dem 09.01.2014 muss daher das neue Formular verwendet werden. Im Rahmen des Entwurfs f\u00fcr das Beratungshilfeformular hat die Bundesrechtsanwaltskammer eine Reihe von Verbesserungsvorschl\u00e4gen gemacht (Stellungnahme Nr.&nbsp;21\/2013), von denen das Bundesjustizministerium einige aufgegriffen hat. So wird etwa \u2013 wie bisher \u2013 nur nach dem Beruf und der Erwerbst\u00e4tigkeit und nicht auch nach dem Bildungsabschluss des rechtsuchenden Antragstellers gefragt. Die f\u00fcr die Praxis wichtigsten Neuerungen sollen hier kurz dargestellt werden.<\/p>\n<p>Andere M\u00f6glichkeiten kostenloser Beratung<\/p>\n<p>Unter B ist f\u00fcr eine positive Beratungshilfeentscheidung an zweiter Stelle zu erkl\u00e4ren: \u201cIn dieser Angelegenheit besteht f\u00fcr mich nach meiner Kenntnis keine andere M\u00f6glichkeit, kostenlose Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehme.\u201d Entfallen ist die bisherige beispielhafte Aufz\u00e4hlung \u201c(z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation)\u201d, welche sich jetzt nur noch in dem \u201cHinweisblatt zum Antrag auf Beratungshilfe\u201d befindet.<\/p>\n<p>M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine kostenlose Beratung sind:<\/p>\n<p>Bei Mitgliedschaft in einem Mieterverein (etwa dem Kieler Mieterverein) der Mieterverein f\u00fcr das Rechtsgebiet Mietrecht.<\/p>\n<p>Bei Mitgliedschaft in einem Sozialverband (etwa dem SoVD oder dem VDK) der entsprechende Verband f\u00fcr das Rechtsgebiet Sozialrecht.<\/p>\n<p>Bei Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft (etwa Verdi) die Gewerkschaft f\u00fcr die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und ggf. Sozialrecht.<\/p>\n<p>Keine andere M\u00f6glichkeit f\u00fcr eine kostenlose Beratung sind demgegen\u00fcber:<\/p>\n<p>Die \u00f6ffentliche Rechtsberatung im Kieler Rathaus, denn hier wird im Regelfall eine einkommensabh\u00e4ngige Verwaltungsgeb\u00fchr erhoben. Diese liegt zwischen 5&nbsp;\u20ac und 26&nbsp;\u20ac. Ausnahme: Sozialleistungsempf\u00e4ngerinnen und Sozialleistungsempf\u00e4nger erhalten Geb\u00fchrenbefreiung bei Beratungen im Arbeits-, Miet-, Erb- und Familienrecht sowie in Pf\u00e4ndungssachen. Allerdings wird hier nur Beratung gew\u00e4hrt, so das bei Vertretungsbedarf im Arbeits-, Miet-, Erb- und Familienrecht sowie in Pf\u00e4ndungssachen auch f\u00fcr diese Rechtsgebiete die \u00f6ffentliche Rechtsberatung keine \u201candere M\u00f6glichkeit\u201d im Sinne von \u00a7&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;Nr.&nbsp;2 &nbsp;erHiG ist.<\/p>\n<p>Das B\u00fcro der B\u00fcrgerbeauftragten, denn B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger f\u00fchren eine Petition (vgl. \u00a7\u00a7&nbsp;2&nbsp;und&nbsp;3&nbsp;B\u00fcrgerbeauftragtengesetz), wenn sie sich an die B\u00fcrgerbeauftragte wenden. Das in der Verfassung verankerte Petitionsrecht beruht ausnahmslos auf Freiwilligkeit. Aus diesem Grund kann das F\u00fchren einer Petition nicht Voraussetzung f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Beratungshilfe sein (mehr hier, eine Stellungnahme der B\u00fcrgerbeauftragten zum Thema findet sich hier).<\/p>\n<p>Die M\u00f6glichkeit, sich durch einen Rechtsanwalt unentgeltlich oder gegen Vereinbarung eines Erfolgshonorars beraten oder vertreten zu lassen, ist ebenfalls keine andere M\u00f6glichkeit der Hilfe im Sinne des von \u00a7&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;Nr.&nbsp;2&nbsp;BerHiG, vgl.&nbsp;\u00a7&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;2&nbsp;Satz&nbsp;2&nbsp;BerHiG.<\/p>\n<p>Da das Formular ausdr\u00fccklich auf die Kenntnis des Rechtsuchenden abstellt, kann m.E. auch eine objektiv falsche Erkl\u00e4rung (etwa wenn der Antragsteller nicht wei\u00df, dass seine Gewerkschaft auch im Sozialrecht Beratung und Vertretung anbietet) nicht zum nachtr\u00e4glichen Widerruf der Bewilligung f\u00fchren. Hier ist es Aufgabe der Rechtspfleger bzw. Rechtsanw\u00e4lte, konkret nachzufragen \u2013 und Aufgabe des Rechtsuchenden, gegebenenfalls Erkundigungen einzuholen, soweit er sich auf Nachfrage nicht sicher ist, welche kostenlosen Beratungs- und Vertretungsm\u00f6glichkeiten er hat.<\/p>\n<p>Vollst\u00e4ndige Angaben bei ALG&nbsp;II-Bezug<\/p>\n<p>W\u00e4hrend Bezieher von Leistungen nach dem SGB&nbsp;XII bei Vorlage eines g\u00fctigen Bewilligungsbescheides nach wie vor keine weiteren Angaben zu ihrem Einkommen und Verm\u00f6gen machen m\u00fcssen soweit das Gericht nicht etwas anderes anordnet, m\u00fcssen Bezieher von Leistungen nach dem SGB&nbsp;II (ALG&nbsp;II) ab 01.01.2014 das Beratungshilfeformular vollst\u00e4ndig ausf\u00fcllen. Die Angaben m\u00fcssen gegebenenfalls (etwa durch Vorlage von Kontoausz\u00fcgen) glaubhaft gemacht werden, wenn das Gericht dies verlangt. Aus diesem Grunde sollten Bezieher von Leistungen nach dem SGB&nbsp;II zur Beantragung eines Berechtigungsscheins bei dem f\u00fcr sie zust\u00e4ndigen Amtsgericht bzw. \u2013 wenn sie sich direkt an den Rechtsanwalt wenden \u2013 zum ersten Beratungstermin bei ihrem Rechtsanwalt Nachweise zu allen Angaben ihres Einkommens oder Verm\u00f6gens mitbringen, die sich nicht bereits aus dem ALG&nbsp;II-Bescheid ergeben (vor allem einen aktuellen Kontoauszug, ggf. das Sparbuch usw.).<\/p>\n<p>Angaben zum Verm\u00f6gen<\/p>\n<p>Unter F wird von den meisten Beziehern von Leistungen nach dem SGB&nbsp;II nur das Girokonto anzugeben sein, weil anderes \u201cVerm\u00f6gen\u201d nicht vorhanden ist. Hier ist der aktuelle Kontostand im Zeitpunkt der Beratung anzugeben und sinnvoller Weise durch einen Kontoauszug nachzuweisen. Auch dann, wenn sich das Konto im Minus befindet, sollte das Konto immer angegeben werden. Wer Barverm\u00f6gen von mehr 2.600&nbsp;\u20ac (+ 256&nbsp;\u20ac f\u00fcr jede Person, der Unterhalt gew\u00e4hrt wird) hat, erh\u00e4lt keine Beratungshilfe. Angegeben werden muss nun unter F auch, ob Eigentum an einem Kfz besteht. Eigent\u00fcmer ist derjenige, der das Fahrzeug gekauft hat und an den dieses zivilrechtlich \u00fcbereignet worden ist, nicht also notwendig der Fahrzeughalter. Ein vom Antragsteller oder einem Familienmitglied selbst genutztes angemessenes Fahrzeug ist dann nicht als Verm\u00f6genswert zu ber\u00fccksichtigen, wenn dieses zur Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage dient. Zur Beurteilung der \u201cAngemessenheit\u201d kann m.E. auf die Rechtsprechung des BSG zu \u00a7&nbsp;12&nbsp;Abs.&nbsp;3&nbsp;Satz&nbsp;1&nbsp;Nr.&nbsp;2&nbsp;SGB&nbsp;II zur\u00fcckgegriffen werden, wonach eine Kraftfahrzeug bis zu einem Verkehrswert von 7.500,00&nbsp;\u20ac grunds\u00e4tzlich als \u201cangemessen\u201d zu gelten hat (BSG, Urteil&nbsp;vom&nbsp;06.09.2007, B&nbsp;14\/7b&nbsp;AS&nbsp;66\/06&nbsp;R). Zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards soll ein in diesem Sinne angemessenes Kraftfahrzeug nach den \u201cAusf\u00fcllhinweisen\u201d nur dienen, wenn das Fahrzeug \u201cf\u00fcr die Berufsausbildung oder Berufsaus\u00fcbung ben\u00f6tigt wird\u201d. Bei ALG&nbsp;II-Beziehern folgt der Schutz demgegen\u00fcber aus der Erwerbsobliegenheit und dem hieraus folgenden Flexibilit\u00e4tserfordernis, welches Grund f\u00fcr den Verm\u00f6gensschutz in \u00a7&nbsp;12&nbsp;Abs.&nbsp;3&nbsp;Satz&nbsp;1&nbsp;Nr.&nbsp;2&nbsp;SGB&nbsp;II ist. Bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB&nbsp;XII sind Angaben zum Verm\u00f6gen regelm\u00e4\u00dfig nicht erforderlich, so dass sich Fragen zum Verm\u00f6gensschutz eines Pkw nicht stellen, solange das Amtsgericht nicht nachfragt. Im SGB&nbsp;XII ist das selbstgenutzte \u201cangemessene\u201d Kraftfahrzeug (dazu SG&nbsp;Augsburg, Urteil vom 15.09.2011, S&nbsp;15&nbsp;SO&nbsp;73\/11: 7.500&nbsp;\u20ac + nicht ausgesch\u00f6pfter Verm\u00f6gensfreibetrag) im \u00dcbrigen nur gesch\u00fctzt, wenn der Antragsteller oder ein Familienmitglied etwa aufgrund einer Gehbehinderung auf das Fahrzeug angewiesenen ist. In Kiel wird eine Verwertung von Kraftfahrzeugen im Regelungsbereich SGB&nbsp;XII zudem grunds\u00e4tzlich nicht verlangt, wenn der Verkehrswert nicht mehr als 2.600&nbsp;\u20ac betr\u00e4gt (auch wenn zus\u00e4tzlich Barverm\u00f6gen in H\u00f6he von 2.600&nbsp;\u20ac vorhanden ist). Wie in diesen F\u00e4llen bei der Gew\u00e4hrung von Beratungshilfe zuk\u00fcnftig entschieden werden wird, bleibt abzuwarten.<\/p>\n<p>Zahlungsverpflichtungen und sonstige Belastungen<\/p>\n<p>Neu und zugleich hauptverantwortlich daf\u00fcr, dass das neue Beratungshilfeformular nun drei anstatt wie bisher zwei Seiten lang ist, sind die Angaben zu \u201cZahlungsverpflichtungen und sonstigen Belastungen\u201d. Die erste Frage (\u201cHaben Sie &#8230; Zahlungsverpflichtungen?\u201d) ist unsinnig, weil jeder Antragsteller irgendwelche Zahlungsverpflichtungen hat. Bei ALG II-Bezug kommt es in der Regel nicht darauf an, etwa Kreditraten, die bei der Beratungshilfegew\u00e4hrung (nach mir nicht verst\u00e4ndlicher Wertung des Gesetzgebers) einkommensmindernd zu ber\u00fccksichtigen sind, anzugeben. Im Regelfall sollte daher die Frage \u201cHaben Sie &#8230; Zahlungsverpflichtungen?\u201d mit ja beantwortet werden und der Satz angef\u00fcgt werden: \u201cDie \u00fcblichen, wie Mietzahlung, Telefon etc.\u201d Angaben in der Tabelle d\u00fcrften regelm\u00e4\u00dfig entbehrlich sein (eine Ausnahme gilt m\u00f6glicherweise bei sog. Aufstockern, die ALG II nur noch in ganz geringer H\u00f6he beziehen). Mir ist indes kein Fall bekannt, in dem bei einem ALG II-Bezieher die Voraussetzungen der Beratungshilfe aufgrund der Einkommensverh\u00e4ltnisse nicht vorlagen (a.A. ein Rechtspfleger am AG Kiel).<\/p>\n<p>4-Wochen-Frist zur Antragstellung<\/p>\n<p>Wird der Anwalt unmittelbar aufgesucht (also nicht zuvor ein Berechtigungsschein beim \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Amtsgericht beantragt), muss der Antrag zuk\u00fcnftig zwingend innerhalb von 4 Wochen ab Beginn der Beratung\/Vertretung gestellt werden, \u00a7&nbsp;6&nbsp;Abs.&nbsp;2&nbsp;BerHiG.<\/p>\n<p>Hinweise f\u00fcr die Praxis<\/p>\n<p>Aufgrund der neuen deutlich umst\u00e4ndlicheren Beratungshilfepraxis sollten Rechtsuchende vor einer anwaltlichen Beratung grunds\u00e4tzlich einen Berechtigungsschein bei dem f\u00fcr sie zust\u00e4ndigen Amtsgericht beantragen. So haben sie die Sicherheit, dass ihnen tats\u00e4chlich Beratungshilfe gew\u00e4hrt wird und der Rechtsanwalt ist von der ggf. zeitraubenden Pr\u00fcfung des Vorliegens und Nachweises der Beratungshilfevoraussetzungen befreit. Eine Ausnahme gilt f\u00fcr alte, kranke oder gehbehinderte Rechtssuchende bzw. solche, die einen weiten Weg zum zust\u00e4ndigen Amtsgericht auf sich nehmen m\u00fcssten oder auch in besonders eiligen F\u00e4llen. Zur Beantragung eines Berechtigungsscheins bei dem f\u00fcr sie zust\u00e4ndigen Amtsgericht sollten Rechtsuchende unbedingt mitnehmen:<\/p>\n<p>&#8211; Ihren Personalausweis.<br \/>\n&#8211; Ihren Bewilligungsbescheid (ALG &nbsp;I\/Grundsicherung), Wohngeldbescheid\u00a0und\/oder Einkommensnachweis.<br \/>\n&#8211; L\u00fcckenlose Kontoausz\u00fcge der letzten 4 Wochen bis aktuell und ggf. Nachweise \u00fcber sonstige Konten\/Sparb\u00fccher etc.<\/p>\n<p>Soweit keine Grundsicherungsleistungen nach dem SGB &nbsp;II oder SGB&nbsp;XII bezogen werden oder zwar Grundsicherungsleistungen bezogen werden, aber die tats\u00e4chliche Miete \u00fcber der im Bescheid anerkannten Miete liegt und \u00fcber zus\u00e4tzliches Einkommen verf\u00fcgt wird: Sicherheitshalber den aktuellen Mietvertrag oder eine Mietbescheinigung (wenn der Mietvertrag schon \u00e4lter und nicht mehr aktuell ist).<\/p>\n<p>Im Einzelfall und soweit erforderlich Nachweise zu sonstigen Belastungen (kostenaufwendige Ern\u00e4hrung, Zahlungsverpflichtungen etc.).<\/p>\n<p>Weiterf\u00fchrende Infos (Links dort):<\/p>\n<p>Haufe Online Redaktion, Neues Prozesskosten- und Beratungshilferecht<br \/>\njuris.de: Reform der Prozesskostenhilfe zum 01.01.2014<br \/>\nreno-heute.de: Reform der Prozesskostenhilfe tritt zum 1.1.2014 in Kraft<br \/>\nChristina Hofmann, BRAK-Mitteilungen 6\/2013, S. 269 f. (in der pdf-Datei ab S. 29) Mitteilung der BRAK vom 23. Dezember 2013, Neue PKH- und BerH-Formulare (mit Links auf alle BR-Drucks.)<\/p>\n<p>Assessorin Sabine Reckin, Wann der Staat jetzt noch Rechtsrat finanziert \u2013 und was Anw\u00e4lte wissen sollten, Anwaltsblatt 12\/2013, Seite 889 \u2013 893.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt Helge Hildebrandt, Holtenauer Stra\u00dfe 154, 24105 Kiel, Tel. 0431 \/ 88 88 58 7<\/p><\/blockquote>\n<h4>Beratungshilfe &#8211; Wer hat Anspruch und wie errechnet sich dieser?<\/h4>\n<p>Einen Anspruch hat man gem. <a title=\"gesetze-im-internet \/ \u00a7 1 BerHG\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/berathig\/__1.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7&nbsp;1&nbsp;BerHG<\/a>, wenn einem im Falle eines Prozesses nach den Vorgaben der <a title=\"Startseite zpo.de\" href=\"http:\/\/www.zivilprozessordnung-zpo.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ZPO<\/a> (Zivilprozessordnung) ratenfrei Prozesskostenhilfe zu bewilligen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Bei Alleinstehenden sieht die Rechnung nach dem Stand 01. Januar 2015 wie folgt aus:<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst einmal werden von den Eink\u00fcnften zu entrichtende Steuern, Warmmiete, sog. Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beitr\u00e4ge f\u00fcr die gesetzliche Rentenversicherung; Beitr\u00e4ge zum Aufbau einer eigenen, kapitaldeckenden Altersvorsorge; andere Versicherungsbeitr\u00e4ge, soweit angemessen), Schuldenlasten und Werbungskosten [Begriff des Einkommensteuerrechts f\u00fcr Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (<a title=\"gesetze-im-internet \/ \u00a7 9 I EStG\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__9.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 9&nbsp;I&nbsp;EStG<\/a>)] abgezogen. Ein Arbeitsentgelt als Eink\u00fcnfte wird jedoch bereits im Vorfeld um einen Pauschbetrag in H\u00f6he von 260,&#8211;&nbsp;\u20ac gemindert. Danach d\u00fcrfen einem Alleinstehenden nicht mehr als 462,&#8211;&nbsp;\u20ac zur freien Verf\u00fcgung bleiben. F\u00fcr Verheiratete verdoppelt sich dieser Betrag auf 924,&#8211;&nbsp;\u20ac.<\/p>\n<p>F\u00fcr jede weitere unterhaltsberechtigte Person (auch bei Alleinerziehenden) erh\u00f6ht sich dieser Betrag jeweils nach der folgenden Staffelung:<\/p>\n<ul>\n<li>Erwachsene (Kinder) <strong>370,&#8211;&nbsp;\u20ac<\/strong><\/li>\n<li>Kinder von 15 &#8211; 18 Jahren <strong>349,&#8211;&nbsp;\u20ac<\/strong><\/li>\n<li>Kinder von 7 &#8211; 14 Jahren <strong>306,&#8211;&nbsp;\u20ac<\/strong><\/li>\n<li>Kinder von 0 &#8211; 6 Jahren <strong>268,&#8211;&nbsp;\u20ac<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein m\u00f6gliches Einkommen (z.B. Kindergeld, ggfs. Unterhaltsanspr\u00fcche oder UVG) dieser Personen wird jeweils angerechnet.<\/p>\n<p>Einen ersten \u00dcberblick, ob ihm ggfs. Beratungshilfe zusteht, kann sich jeder Interessierte bei einem <a title=\"Startseite pkh-rechner. de\" href=\"http:\/\/www.pkh-rechner.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Online-PKH-Rechner<\/a> verschaffen.<\/p>\n<p>Bei Leistungsberechtigten nach dem SGB&nbsp;II&nbsp;oder&nbsp;XII ist regelm\u00e4\u00dfig davon auszugehen, dass die Anspruchsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<h4>Beratungshilfe &#8211; Keine anderen Beratungsm\u00f6glichkeiten hier in Essen<\/h4>\n<p>Wie im zweiten Absatz des Leitfadens f\u00fcr Kiel dargestellt, gibt es hier auch in Essen &#8222;andere M\u00f6glichkeiten&#8220; auf die keinesfalls seitens der Rechtspfleger\/innen in den Amtsgerichten als Ablehnungsbegr\u00fcndung verwiesen werden kann.<\/p>\n<p>Zuerst ist da der &#8222;Ombudsmann&#8220; des JobCenters Essen zu nennen. Dieser Ombudsmann ist eine &#8222;Pseudoschlichtungsstelle&#8220; des JobCenters, die von JobCenter durch eine Aufwandsentsch\u00e4digung f\u00fcr ehrenamtliche T\u00e4tigkeit &#8222;finanziert&#8220; wird und daher keineswegs als unabh\u00e4ngig und neutral zu bezeichnen ist. Zudem wurde der dort t\u00e4tige Herr regelrecht seitens der Stadt Essen auf diesen &#8222;Posten&#8220; abgeschoben, da man ansonsten keine weitere, andere administrative Verwendung f\u00fcr ihn hatte. Was das \u00fcber die Kompetenzen aussagt, lassen wir im Raum stehen. Dar\u00fcber hinaus ist diese angebliche Schlichtungsstelle ein zahnloser Tiger, denn laut Konzept darf der Ombudsmann der Verwaltung keinerlei Anweisungen geben. Hierzu verweisen wir auf unseren Artikel aus dem Jahr 2010 &#8222;<a title=\"Ombudsstelle im JobCenter Essen\" href=\"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/986\/ombudsstelle-im-jobcenter-essen\/\" target=\"_blank\">Ombudsstelle&nbsp;im&nbsp;JobCenter&nbsp;Essen<\/a>&#8222;.<\/p>\n<p>Desweiteren kann seitens der Beratungshilfestellen der Amtsgerichte auch nicht auf kostenlose Beratungsangebote von Organisationen, karitativen Tr\u00e4gern oder Selbsthilfegruppen; wie unsere Rechtsberatungen es darstellen; verwiesen werden.<\/p>\n<h4>Beratungshilfe &#8211; Sonderfall \u00dcberpr\u00fcfungsantr\u00e4ge<\/h4>\n<p>F\u00fcr \u00dcberpr\u00fcfungsantr\u00e4ge besteht aufgrund einer vom Amtsgericht Steele entwickelten und nicht anzuzweifelnden Rechtsauslegung heuer keinerlei Aussicht mehr auf die Bewilligung von Beratungshilfe. Hier k\u00f6nnen wir nur an unsere Rechtsberatungen verweisen.<\/p>\n<h4>Beratungshilfestellen &#8211; Ihr Auftreten<\/h4>\n<p>Wenn Sie eine Beratungshilfestelle des Amtsgerichtes aufsuchen, haben Sie keine Angst vor den dortigen Rechtspfleger\/innen. Es sind auch nur Menschen. Treten Sie h\u00f6flich, aber selbstsicher auf. Schildern Sie ihr Anliegen in ruhigen Worten. Bedenken Sie, dass Sie aller Wahrscheinlichkeit nach einen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Beratungshilfe haben. Es handelt sich n\u00e4mlich nicht um eine &#8222;staatliche Almose&#8220;, die Ihnen der\/die zust\u00e4ndige Sachbearbeiter\/in aus &#8222;eigenen Mitteln&#8220; gew\u00e4hren muss. Sondern um einen Leistungsanspruch aufgrund eines gesetzlich verankerten Rechtes, der Ihnen nicht verwehrt werden kann. Sollte es, wie zu erwarten, Schwierigkeiten mit den &#8222;Sachbearbeitern&#8220; geben, verweisen Sie diese unter Wahrung der Etikette auf Ihren Rechtsanspruch und benennen das Urteil des BVerfG\u00a0vom 11.05.2009 \u2013 <a title=\"BVerfG - Beschluss\" href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2009\/05\/rk20090511_1bvr151708.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az.&nbsp;1&nbsp;BvR&nbsp;1517\/08<\/a>.<\/p>\n<p>Sollten Sie selber nicht weiterkommen, bleibt Ihnen nur der Gang zu einer ortsans\u00e4ssigen, kostenfreien Rechtsberatung.<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"color: #ff00ff;\">Wenn die Begriffe nicht klargestellt sind, dann treffen die Worte nicht das Richtige. Wenn die Worte nicht das Richtige treffen, dann kann man in seinen Aufgaben keinen Erfolg haben, dann k\u00f6nnen Ordnung und Harmonie nicht bl\u00fchen. Wenn Ordnung und Harmonie nicht bl\u00fchen k\u00f6nnen, dann sind die Strafen nicht gerecht. Wenn die Strafen nicht gerecht sind, dann wei\u00df das Volk nicht mehr aus noch ein.<\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Konfuzius (551 &#8211; 479 v. Chr.)<\/span><\/span><\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beratungshilfe ist ein konflikttr\u00e4chtiges Kapitel. Das erleben wir im Rahmen unserer Beratungst\u00e4tigkeit nahezu tagt\u00e4glich. Besonders negativ f\u00e4llt dabei hier in Essen immer wieder das Amtsgericht Steele auf. Dort wird Hilfesuchenden \u00f6fters mit fadenscheinigen Argumenten die Beratungshilfe\u00a0 verweigert. Aber nicht nur das AG Steele ist davon betroffen. Eigentlich wird diese Praxis&#8230; <a class=\"continue-reading-link\" href=\"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/9768\/beratungshilfe-antragsformular-und-unterlagen\/\"> Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr; <\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[167,25,98,170,35,85,82,83,160],"class_list":["post-9768","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-juristisches","tag-beratungspflicht","tag-jobcenter","tag-klage","tag-leistungsberechtigte","tag-rechtsberatung","tag-sgb-ii","tag-sgb-xii","tag-soziales","tag-sozialgericht"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9768","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9768"}],"version-history":[{"count":16,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9768\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9790,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9768\/revisions\/9790"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9768"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=9768"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=9768"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}