{"id":9665,"date":"2015-03-13T15:30:50","date_gmt":"2015-03-13T14:30:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg45.de\/?p=9665"},"modified":"2015-03-13T18:58:04","modified_gmt":"2015-03-13T17:58:04","slug":"hausverkauf-verwertung-der-erloese","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/9665\/hausverkauf-verwertung-der-erloese\/","title":{"rendered":"Hausverkauf &#8211; Verwendung der Erl\u00f6se"},"content":{"rendered":"<h4><a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Hausverkauf.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-medium wp-image-9666\" src=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Hausverkauf-300x225.jpg\" alt=\"Hausverkauf\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Hausverkauf-300x225.jpg 300w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Hausverkauf-1024x768.jpg 1024w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Hausverkauf-200x150.jpg 200w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Hausverkauf-150x113.jpg 150w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Hausverkauf.jpg 1280w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Hausverkauf &#8211; Was von den Erl\u00f6sen ist Schonverm\u00f6gen?<\/h4>\n<p>Ertr\u00e4ge aus einem Hausverkauf. Damit hatte sich sachlich n\u00fcchtern formuliert das LSG Niedersachsen-Bremen in Celle in einem kuriosen Fall zu besch\u00e4ftigen. Ein Antragsteller hatte nach einem Hausverkauf von dem Erl\u00f6s einen PKW angeschafft, Schulden zur\u00fcckgef\u00fchrt, sein Girokonto ausgeglichen und auf den Philippinen geheiratet und anschlie\u00dfend die Flitterwochen dort in einem <a title=\"Erkl\u00e4rung Resort - Wikipedia\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Resort\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Resort-Hotel<\/a> verbracht. Danach stellte er dann erneut einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB&nbsp;II (Hartz&nbsp;IV). Dieser wurde jedoch vom zust\u00e4ndigen JobCenter unter dem Verweis auf sozialwidriges Verhalten abgelehnt. Dagegen wehrte sich der Mann vor dem LSG im Rahmen der einstweiligen Anordnung und verlor.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h4>Hausverkauf &#8211; Der Beschluss des LSG<\/h4>\n<p>Zu diesem kritischen Verhalten des Mannes nach dem Hausverkauf hat das <a title=\"LSG Niedersachsen-Bremen \/ Presseerkl\u00e4rung\" href=\"http:\/\/www.landessozialgericht.niedersachsen.de\/portal\/live.php?navigation_id=16880&amp;article_id=131932&amp;_psmand=100\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LSG<\/a> eine ungew\u00f6hnlich lange\u00a0<a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/03\/Pressemitteilung.pdf\">Pressemitteilung<\/a> ver\u00f6ffentlicht, die zeigt, dass man dem Mann vermutlich zu Recht auch seitens des Gerichtes sozialwidriges Verhalten unterstellt:<\/p>\n<blockquote><p><strong>Betroffener muss Hilfebed\u00fcrftigkeit bei SGB &nbsp;II-Bezug nach einem Hausverkauf <\/strong><strong>l\u00fcckenlos offenlegen<\/strong><\/p>\n<p>Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat die Gew\u00e4hrung von vorl\u00e4ufigen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch &#8211; Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende &#8211; (SGB&nbsp;II) abgelehnt, weil sich das Gericht wegen unzureichender Angaben des Betroffenen kein hinreichend klares Bild \u00fcber seine Einkommens- und Verm\u00f6genssituation verschaffen konnte.<\/p>\n<p>Der Antragsteller ist selbst\u00e4ndig t\u00e4tig und gibt an, in seinem Unternehmen (Verkauf von Tennisartikeln und Besaiten von Tennisschl\u00e4gern) keinen Gewinn zu erzielen. Erstmals hatte der Antragsteller im August 2013 die Gew\u00e4hrung von Grundsicherungsleistungen beantragt.<\/p>\n<p>Da er zu diesem Zeitpunkt noch Eigent\u00fcmer eines als Verm\u00f6gen anzurechnenden Einfamilienhauses war, wurde dieser Antrag abgelehnt. In der Folgezeit verkaufte der Antragsteller das Einfamilienhaus, lie\u00df sich jedoch ein lebenslanges Wohnrecht an der in der ersten Etage gelegenen Zweizimmerwohnung einr\u00e4umen. Den Kaufpreis in H\u00f6he von 45.500,00 Euro erhielt er in drei Raten im Zeitraum von Dezember 2013 bis Februar 2014.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 2014 beantragte der Antragsteller erneut die Gew\u00e4hrung von Grundsicherungsleistungen. Er gab u.a. an, er habe sich aus dem Erl\u00f6s des Hausverkaufs ein Auto gekauft, sein Girokonto ausgeglichen und Schulden bezahlt und die Kosten eines Urlaubsaufenthaltes auf den Philippinen bestritten. Er habe auf den Philippinen geheiratet und die Hochzeit sowie die anschlie\u00dfende Hochzeitsreise finanziert. Inzwischen habe er wieder Schulden und st\u00fcnde mit drei Monatsmieten im R\u00fcckstand. Das Jobcenter hat auch den erneuten Leistungsantrag mit der Begr\u00fcndung abgelehnt, dass der Antragsteller nicht hilfebed\u00fcrftig sei.<\/p>\n<p>Der 11. Senat des LSG hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes diese Entscheidung sowie die Entscheidung des Sozialgerichts best\u00e4tigt und ausgef\u00fchrt, dass der Antragsteller die Vortrags- und Beweislast daf\u00fcr tr\u00e4gt, dass ihm ein einmal zugeflossener Verm\u00f6genswert nicht mehr zur Verf\u00fcgung<br \/>\nst\u00fcnde. Der Antragsteller habe bez\u00fcglich des Hausverkaufs sowie zum Erhalt und Verbrauch des Kaufpreises irref\u00fchrende sowie unvollst\u00e4ndige und widerspr\u00fcchliche Angaben gemacht, und daher eine Hilfebed\u00fcrftigkeit nicht plausibel bzw. glaubhaft gemacht. Dementsprechend sei das Jobcenter nicht verpflichtet, dem Antragsteller vorl\u00e4ufig (d.h. f\u00fcr die Zeit des laufenden Verwaltungs- bzw. Klageverfahrens &#8211; sog. Hauptsacheverfahren) Leistungen zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Der Senat hat au\u00dferdem darauf hingewiesen, dass im Hauptsacheverfahren eine f\u00fcr den Antragsteller positive Entscheidung nur bei hinreichender Mitwirkung seinerseits im Sinne einer l\u00fcckenlosen Offenlegung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse in Betracht komme. Sollte sich hieraus eine Hilfebed\u00fcrftigkeit ergeben, so sei zu pr\u00fcfen, ob der Antragsteller diese Hilfebed\u00fcrftigkeit durch sozialwidriges Verhalten (hier: Verwendung des Hauserl\u00f6ses f\u00fcr zwei Asienreisen innerhalb weniger Monate; Finanzierung der Flitterwochen in einem Holiday-Resort auf den Philippinen) herbeigef\u00fchrt und deshalb zum Ersatz der zu gew\u00e4hrenden Leistungen verpflichtet sei.<\/p>\n<p>Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Beschluss vom 12.&nbsp;Januar&nbsp;2015 &#8211; L&nbsp;11&nbsp;AS&nbsp;1310\/14&nbsp;B&nbsp;ER; ver\u00f6ffentlicht in: www.sozialgerichtsbarkeit.de<\/p><\/blockquote>\n<h4>Hausverkauf &#8211; Das fragw\u00fcrdige Verhalten<\/h4>\n<p>Zun\u00e4chst einmal scheint es unverst\u00e4ndlich, dass der Mann beim ersten Antrag nicht gegen den Ablehnungsbescheid vorgegangen ist. Und stattdessen den Hausverkauf betrieben hat. Es gibt auch beim selbstgenutzten Wohneigentum wertm\u00e4\u00dfige Freigrenzen im Bereich des sog. Schonverm\u00f6gens. Da dieses aber abstrakt nach Wohnfl\u00e4che des Wohneigentums bemessen werden, gibt es regelm\u00e4\u00dfig gerichtliche Auseinandersetzung \u00fcber die Verwertung von Immobilieneigentum, wie dem angef\u00fchrten Hausverkauf.<\/p>\n<p>Was der Mann dann aber allem Anschein nach veranstaltet hat, riecht verd\u00e4chtig nach sozialwidrigem Verhalten, bzw. vors\u00e4tzlicher Herbeif\u00fchrung der sog. Hilfebed\u00fcrftigkeit. Mit solchen Aktionen schaden Einzelne der Solidargemeinschaft der SGB&nbsp;II-Leistungsberechtigten. Die dadurch ganz schnell alle \u00fcber einen Kamm geschert werden. Au\u00dferdem geben solche an sich unsinnigen gerichtlichen Auseinandersetzung um einen Hausverkauf im Grundsicherungsbereich; die an die \u00d6ffentlichkeit gelangen; immer wieder all Denjenigen die passende Steilvorlage, die in Leistungsberechtigten ohnehin nur asozialen Abschaum sehen, ihre hetzerischen und stigmatisierenden Kampagnen fortzusetzen.<\/p>\n<p>Das beste Beispiel daf\u00fcr bietet die aktuelle, mediale Berichterstattung \u00fcber diesen Fall, kaum ein etabliertes Pressemedium stellt den Fall sachlich neutral und unter Ausschlu\u00df einer unterschwellig die \u00d6ffentlichkeit manipulierende Bewertung dar. Zudem ist davon auszugehen, dass das LSG nicht ohne Hintergedanken die Pressemitteilung zu diesem Fall mit Bezug zu einem Hausverkauf und der daraus resultierenden Verwendung der Ertr\u00e4ge ver\u00f6ffentlicht hat. Das war mal wieder ein erhobener Finger(zeig) in Richtung der breiten \u00d6ffentlichkeit, dass das LSG Leistungsberechtigte durchaus in &#8222;die Schranken verweist, die sie vermeintlich verdienen&#8220;. Denn \u00e4hnliche F\u00e4lle, in denen sich Leistungsberechtigte rechtskonform verhalten, bzw. gerichtlich obsiegt haben, sind nur mit viel Gl\u00fcck in frei zug\u00e4nglichen juristischen Datenbanken zu finden. Und gelangen so gut wie nie in die Mainstreampresse, um der \u00d6ffentlichkeit pr\u00e4sentiert zu werden. Denn dann m\u00fcsste der Mainstream damit ja auch zugeben, dass Leistungsberechtigte oftmals im Recht sind.<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"color: #333399;\"><span style=\"color: #000080;\">Wir alle haben unsere Sparren, doch sagen tun es nur die Narren.<br \/>\nDer Weise schweigt.<\/p>\n<p>Wilhelm Busch (1832 &#8211; 1908)<\/span><\/span><\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hausverkauf &#8211; Was von den Erl\u00f6sen ist Schonverm\u00f6gen? Ertr\u00e4ge aus einem Hausverkauf. Damit hatte sich sachlich n\u00fcchtern formuliert das LSG Niedersachsen-Bremen in Celle in einem kuriosen Fall zu besch\u00e4ftigen. 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