{"id":9103,"date":"2015-02-13T19:17:51","date_gmt":"2015-02-13T18:17:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg45.de\/?p=9103"},"modified":"2016-01-30T10:41:46","modified_gmt":"2016-01-30T09:41:46","slug":"lsg-nrw-und-seine-selbstsicht-ueber-seine-arbeit","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/9103\/lsg-nrw-und-seine-selbstsicht-ueber-seine-arbeit\/","title":{"rendered":"LSG NRW und seine Selbstsicht \u00fcber seine Arbeit"},"content":{"rendered":"<h4><a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/LSG.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-medium wp-image-9100\" src=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/LSG-150x300.png\" alt=\"LSG\" width=\"150\" height=\"300\" srcset=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/LSG-150x300.png 150w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/LSG-75x150.png 75w, http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/LSG.png 320w\" sizes=\"auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>LSG NRW nutzt 10 Jahre SGB\u00a0II zur Selbstdarstellung<\/h4>\n<p>Anl\u00e4\u00dflich des zehnj\u00e4hrigen &#8222;Jubil\u00e4ums&#8220; der Einf\u00fchrung des SGB\u00a0II kann das LSG NRW wohl der Versuchung nicht widerstehen; humorvoll mit mildt\u00e4tiger Nachsicht betrachtet; Selbstbeweihr\u00e4ucherung zu betreiben.<\/p>\n<p>Es sah sich gen\u00f6tigt, hierzu eine Presseerkl\u00e4rung herauszugeben, die eine Selbstdarstellung bietet, die absolut nichts mit der tats\u00e4chlich ge\u00fcbten prozessualen Realit\u00e4t zu tun.<\/p>\n<p>Keinesfalls soll in Abrede gestellt werden, dass die einzelnen SozialrichterInnen in NRW eine abnorme Arbeitsbelastung haben und oftmals doch zu Gunsten von Leistungsberechtigten entscheiden. Weiterf\u00fchrend geht es ausschlie\u00dflich um eine Stellungnahme zu den Aussagen des LSG in seiner Pressemitteilung.<\/p>\n<p>Wer als Leistungsberechtigter nach dem SGB\u00a0II \u00fcber eine gesunde Portion Humor verf\u00fcgt, bzw. meint, leidensf\u00e4hig genug zu sein, kann dem Weiteren gerne folgen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h4>Das LSG NRW in seiner Selbstdarstellung<\/h4>\n<p>Damit der geneigte Leser sich einen ersten Eindruck verschaffen kann, folgt hier nun die <span class=\"removed_link\" title=\"http:\/\/www.lsg.nrw.de\/behoerde\/presse\/Aktuelle_Pressemitteilungen_des_LSG\/Zehn_Jahre_-_Hartz-IV_Verfahrensflut_ungebrochen\/index.php\">Presseerkl\u00e4rung <\/span>des LSG NRW in G\u00e4nze:<\/p>\n<blockquote><p>Zehn Jahre &#8222;Hartz IV&#8220;. Verfahrensflut ungebrochen<\/p>\n<p>Pr\u00e4sident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen: Zehn Jahre Hartz IV&#8220;. Verfahrensflut ungebrochen. Auch der Gesetzgeber tr\u00e4gt Mitverantwortung. Viele Rechtsfragen durch die Sozialgerichtsbarkeit gekl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Essen. Anl\u00e4sslich der Vorstellung des Gesch\u00e4ftsberichts f\u00fcr 2014 hat der Pr\u00e4sident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen Joachim Nieding eine Bilanz zum 10-j\u00e4hrigen Bestehen der Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende, auch als \u201eHartz IV\u201c bezeichnet, aus Sicht der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen gezogen.<\/p>\n<p>\u201eMit Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2005 ist eine vorher kaum zu erwartende Verfahrensflut auf die Gerichtsbarkeit zugekommen. Bis zum 31.12.2014 haben die Richterinnen und Richter der Sozialgerichte insgesamt 217.222 \u201eHartz\u00a0IV\u201c- Verfahren erledigt. Bei dem Landessozialgericht \u2013 der Berufungsinstanz \u2013 sind in dieser Zeit insgesamt 10.649 Verfahren aus diesem Bereich erledigt worden. Diese enorme Anzahl von Verfahren \u2013 ich scheue mich nicht von einer justizhistorisch einmaligen Herausforderung zu sprechen \u2013 konnte nur durch den herausragenden Einsatz aller Richterinnen und Richter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialgerichtsbarkeit erledigt werden. Hartz\u00a0IV wurde bew\u00e4ltigt, ohne dass in den anderen Rechtsgebieten, beispielsweise der Rentenversicherung, der Krankenversicherung oder dem Schwerbehindertenrecht, Einbu\u00dfen im Rechtsschutz auftraten. Eine deutliche Personalverst\u00e4rkung war hilfreich, konnte die Zusatzbelastung aber nicht vollst\u00e4ndig ausgleichen. Im vergangenen Jahr konnten Best\u00e4nde abgebaut werden. Viele Rechtsfragen grunds\u00e4tzlicher Bedeutung sind unter Beteiligung der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalens gekl\u00e4rt worden. Dies alles zeigt die gro\u00dfe Leistungsf\u00e4higkeit der Sozialgerichtsbarkeit unseres Bundeslandes, so Joachim Nieding.<\/p>\n<p>Kritik \u00fcbte der Gerichtspr\u00e4sident am Gesetzgeber: \u201eSeit Inkrafttreten des Gesetzes \u00fcber die Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende ist dieses zahlreichen \u00c4nderungen unterzogen worden, was die Arbeit mit diesem Gesetz erheblich erschwert. Die schwierige Handhabung des SGB\u00a0II zeigt sich in der Erfolgsquote der Kl\u00e4gerinnen und Kl\u00e4ger. Diese liegt seit Jahren konstant bei \u00fcber 40%. Die Rechtssicherheit und \u2013 klarheit bleiben auf der Strecke. Der Gesetzgeber ist ersichtlich bem\u00fcht, Einzelfallgerechtigkeit durch kleinteilige Detailregelungen zu erreichen. Diese erzeugen zus\u00e4tzlichen Kl\u00e4rungsbedarf. Ich begr\u00fc\u00dfe deshalb die Bem\u00fchungen um Rechtsvereinfachungen im SGB\u00a0II&#8220;.<\/p><\/blockquote>\n<h4>Das LSG NRW und die nackte Wahrheit<\/h4>\n<p>Man muss bedenken, dass es sich bei dem LSG NRW um ein zweitinstanzliches Sozialgericht handelt. Verfahren landen i.d.R. nur dort, wenn die Berufung durch \u00dcberschreitung der geldwerten Berufungsgrenze erreicht wurde oder ein Sozialgericht die Berufung wegen grunds\u00e4tzlicher rechtlicher Bedeutung zugelassen hat. Vor diesem Hintergrund dann auch noch unumwunden zuzugeben, dass nur rund 40% der beim LSG anh\u00e4ngigen Verfahren zu Gunsten der Kl\u00e4ger ausgehen, ist sehr vorsichtig formuliert eine Verdummung des Rechtsstaates. Und zeigt die tats\u00e4chliche innere Haltung dieses Gerichtes gegen\u00fcber Leistungsberechtigten auf.<\/p>\n<p>Mit anderen Worten, rund 60% aller Klagen werden als unbegr\u00fcndet abgeschmettert oder es wird seitens der zust\u00e4ndigen Kammern des LSG auf einen Vergleich gedr\u00e4ngt, damit ja blo\u00df kein Urteil zu Gunsten des Kl\u00e4gers gef\u00e4llt werden muss. In diesen 60% enthalten sind auch die Verfahren, in denen Kl\u00e4ger unter Androhung von Mi\u00dfbrauchgeb\u00fchren dazu gen\u00f6tigt werden, die Klage zur\u00fcckzunehmen. Wovon \u00fcbrigens insbesondere beim LSG NRW gerne als erzieherische Ma\u00dfnahme und Abstrafung vermeintlich klagew\u00fctiger Leistungsberechtigter hinl\u00e4nglich Gebrauch gemacht wird.<\/p>\n<p>Vorallendingen verdeutlicht die durch das LSG NRW gew\u00e4hlte Form der angeblichen Tatsachendarstellung, dass es versucht, die \u00d6ffentlichkeit zu manipulieren. Anders ist es n\u00e4mlich nicht zu erkl\u00e4ren, dass es verschweigt, wie sich die 60% abgewiesener Klagen aufschl\u00fcsseln. W\u00fcrde es das tun, w\u00fcrde jedem Leser sofort klar werden, was f\u00fcr eine demokratiefeindliche Handhabung der Rechtsprechung es betreibt. Zugleich wird damit signalisiert, dass rund 60% aller Klagen angeblich zu Unrecht erhoben wurden.<\/p>\n<h4>Das LSG NRW und seine Ergebenheit<\/h4>\n<p>Dass das LSG NRW, bzw. dessen Pr\u00e4sident selbstredend die geplanten Rechtsversch\u00e4rfungen verherrlicht und glorifiziert, ist nachvollziehbar. Sie passen voll in das Weltbild des LSG. Denn es nicht davon auszugehen, dass dort die\u00a0<a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/Vorschlagsliste.pdf\">Vorschlagsliste<\/a> unbekannt ist. Da es sich aber angeblich um ausgebildete Juristen handelt, m\u00fcssen diese die darin enthaltenen Versch\u00e4rfungen eindeutig erkannt haben. Dar\u00fcber hinaus ist es in einer Demokratie h\u00f6chst bedenklich, wenn sich Gerichte im Vorfeld von geplanten Gesetzes\u00e4nderungen \u00f6ffentlich dazu \u00e4u\u00dfern, egal in welchem Zusammenhang.<\/p>\n<p>Viel bedeutender ist diese Aussage aber aus einem anderen Blickwinkel. Aus ihr l\u00e4sst sich unzweifelhaft ableiten, dass das LSG NRW weiterhin nicht einmal ansatzweise daran denkt, seiner eigentlich Aufgabe; n\u00e4mlich der Kontrolle der Exekutive und Legislative; nachzukommen. Hier gibt es wieder einmal ein \u00f6ffentliches Statement der Judikative, dass deren unheilvolle Verbr\u00fcderung mit den anderen Gewalten verdeutlicht.<\/p>\n<p>Zudem wird durch diese Aussage die Marschrichtung des LSG NRW offenkundig. Leistungsberechtigte brauchen sich wohl kaum Hoffnung machen, dass es ihnen bei Rechtsmitteln gegen die dann eingef\u00fchrten Rechtsversch\u00e4rfungen dort in irgendeiner Form Gerechtigkeit widerfahren wird.<\/p>\n<h4>Das LSG NRW und seine erhobene &#8222;Kritik&#8220;<\/h4>\n<p>Die vorgeschobene Kritik am Gesetzgeber, er sei &#8222;sichtlich bem\u00fcht, eine Einzelfallgerechtigkeit durch kleinteilige Detailregelungen&#8220; zu schaffen, hat lediglich eine Alibifunktion im Hinblick auf die innere Abwehrhaltung des LSG gegen\u00fcber Leistungsberechtigten. Denn genau durch diese als kleinteilig verbr\u00e4mten Regelungen wurde tats\u00e4chlich zumindest etwas Einzelfallgerechtigkeit geschaffen. Nicht alle Lebenssituationen der Leistungsberechtigten gleichen sich. Und das dadurch mehr Klagen entstehen, ist als Berufsrisiko eines Sozialrichters zu werten. Es steht einem Landesozialgericht in einer Demokratie sicherlich zu, sich zu komplexen Gesetzen zu \u00e4u\u00dfern. Aber eben besser nicht medienwirksam verbal in einer Presseerkl\u00e4rung, sondern in der Form von harten Fakten, also Urteilen, die dem Gesetzgeber seinen rechts- und verfassungsbrecherischen Murks namens SGB II regelrecht um die Ohren hauen.<\/p>\n<p>Besonders pikant ist aber die Aussage des Herrn Nieding, dass er eine Bilanz zu 10 Jahren SGB II aus der Sicht der gesamtem NRW-Sozialgerichtsbarkeit zieht. Sie offenbart neben mangelndem Demokratieverst\u00e4ndnis auch unwiderlegbar Kader- und Absolutismusdenken. Hierzu ein sp\u00f6ttischer Vorschlag: Warum legt sich das LSG NRW nicht eine eigene Hymne zu, die bei Urteilsverk\u00fcndigungen &#8222;Im Namen des Volkes&#8220; abgespielt wird? Die passende <a title=\"Hymne - Auch das historische Vorbild, dem diese Hymne galt, war bekannt daf\u00fcr \u00f6fters mal seinen Mund zu voll zu nehmen.\" href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=4cfzFBTK9i8\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Historische<\/a> existiert.<\/p>\n<p>Herzlich Willkommen in der Demokratur (oder auch diktatorische Demokratie genannt)!<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"color: #008000;\">Renate Jaeger, fr\u00fcher Richterin am Bundesverfassungsgerichts, von 2004 bis 2009 Richterin am Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte, in Neue Justiz 1995, Seite 562f:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #008000;\">\u201eVielleicht wird man unabh\u00e4ngig, wenn man zuvor der Justiz als Rechtsanwalt ausgesetzt war. Vielleicht f\u00f6rdert es die innere Unabh\u00e4ngigkeit sogar, wenn Richter nur auf Zeit gew\u00e4hlt werden.\u201d<br \/>\n<\/span><\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>LSG NRW nutzt 10 Jahre SGB\u00a0II zur Selbstdarstellung Anl\u00e4\u00dflich des zehnj\u00e4hrigen &#8222;Jubil\u00e4ums&#8220; der Einf\u00fchrung des SGB\u00a0II kann das LSG NRW wohl der Versuchung nicht widerstehen; humorvoll mit mildt\u00e4tiger Nachsicht betrachtet; Selbstbeweihr\u00e4ucherung zu betreiben. 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