{"id":8899,"date":"2015-01-06T16:08:55","date_gmt":"2015-01-06T15:08:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg45.de\/?p=8899"},"modified":"2015-01-26T14:13:45","modified_gmt":"2015-01-26T13:13:45","slug":"obrigkeit-in-deutschland-sie-laesst-gruessen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/8899\/obrigkeit-in-deutschland-sie-laesst-gruessen\/","title":{"rendered":"Obrigkeit in Deutschland &#8211; Sie l\u00e4sst gr\u00fcssen!"},"content":{"rendered":"<h3><a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Obrigkeit.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-thumbnail wp-image-8900\" src=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Obrigkeit-150x150.png\" alt=\"Obrigkeit\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a>Obrigkeit &#8211; Auch ein deutsches Sozialgericht ist ihr wohl unterworfen<\/h3>\n<p>Es ist ja hinl\u00e4nglich bekannt, dass im S\u00fcden Deutschlands die Uhren etwas anders gehen. Insbesondere zu der Bedeutung des Wortes Obrigkeit und das Denken dazu. Das scheint auch die Spruchk\u00f6rper der Sozialgerichte zu betreffen. Denn heuer wollen wir mal wieder ein paar kurze Anmerkungen zu einem Beschluss aus Heilbronn, also erneut Baden-W\u00fcrttemberg, machen. Um es vorweg kurz zu fassen, die mit dem SGB II mitimplementierte Erziehungsfunktion Erwachsener im guten Deutschen Geiste schl\u00e4gt hier wieder einmal voll zu.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h4>Obrigkeit &#8211; Denkw\u00fcrder Beschluss?<\/h4>\n<p>Hier nun erst einmal der <a title=\"Pressemitteilung des SG Heilbronn\" href=\"http:\/\/www.sg-heilbronn.de\/pb\/,Lde\/Pressemitteilung+vom+26_11_2014\/?LISTPAGE=1761096\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beschluss<\/a> des SG Heilbronn:<\/p>\n<blockquote><p>Pressemitteilung vom 26.11.2014<\/p>\n<p>Datum: 26.11.2014<\/p>\n<p>Kurzbeschreibung: Befristetes Hausverbot f\u00fcr Hartz IV-Empf\u00e4ngerin im Jobcenter bereits bei erstmaliger St\u00f6rung des Hausfriedens!<\/p>\n<p>Die 30j\u00e4hrige Hartz IV-Empf\u00e4ngerin M. aus Neckarsulm sprach am 17. Oktober 2014 ohne vorherige Terminabsprache beim Jobcenter Landkreis Heilbronn vor und verlangte, ihr sofort die bereits bewilligten Sozialleistungen in bar auszuzahlen. Auf die Bitte, im Wartebereich Platz zu nehmen, wurde M. \u00e4u\u00dferst ungehalten. Zu einem hinzugerufenen Sicherheitsmann rief sie \u201eWas m\u00f6chtest du, du M\u00f6chtegernglatzkopf?\u201c Das Jobcenter erteilte M. sodann einige Tage sp\u00e4ter ein f\u00fcr knapp zwei Monate befristetes Hausverbot und ordnete dessen Sofortvollzug an. Dem widersprach M.: Der Pr\u00e4ventivcharakter des Hausverbotes verbiete es, sie f\u00fcr vorangegangenes Verhalten zu bestrafen. Zudem habe es sich bei ihr nur um eine \u201eeinmalige Taktlosigkeit\u201c gehandelt.<\/p>\n<p>Vor dem Sozialgericht Heilbronn begehrte M., die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen das Hausverbot wiederherzustellen. Ihr Eilantrag blieb erfolglos: Zwar m\u00fcsse eine Beh\u00f6rde auch mit schwierigen Besuchern zurechtkommen und diese ihr Anliegen ungehindert vortragen lassen. Vorliegend habe M. aber Dienstablauf und Hausfrieden durch ihr r\u00fccksichtsloses Verhalten nachhaltig gest\u00f6rt. Das Hausverbot habe hier eine Warnfunktion, derartiges Verhalten bereits vom ersten Vorfall an nicht zu dulden. Es sei hier auch verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, weil es auf knapp zwei Monate befristet sei und M sich weiterhin schriftlich und telefonisch an ihren Sachbearbeiter wenden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Az.: S 10 AS 3793\/14\u00a0 M. .\/. Jobcenter Landkreis Heilbronn (Beschluss vom 19. November 2014).<\/p><\/blockquote>\n<h4>Obrigkeit und unsere Gedanken zu diesem Beschluss<\/h4>\n<p>Ob das in der Pressemitteilung geschilderte Verhalten der Leistungsberechtigten wirklich schon als Hausfriedensbruch gewertet werden kann, mag dahingestellt bleiben. Denn nach dem Wortlaut der Pressemitteilung wurde ein Sicherheitsmann hinzugerufenen, der genau f\u00fcr solche F\u00e4lle da ist. Also wurde anscheinend kein Mitarbeiter des JobCenters tats\u00e4chlich erheblich in seinem Dienstablauf gest\u00f6rt. Sie hat anscheinend nur nicht der deutschen Obrigkeit in Form des JobCenters genug Respekt gezollt. Das war wohl ihr eigentliches Vergehen und damit ein Sakrileg.<\/p>\n<p>Zwar geht der Ausdruck \u201eDu M\u00f6chtegernglatzkopf\u201c in eine bestimmte Richtung, nur dieser Ausdruck d\u00fcrfte nicht ehrverletzend sein, denn schon mehrere h\u00f6herinstanzliche Gerichte haben festgestellt, dass Ausdr\u00fccke in dieser Richtung keine Beleidigung, sondern lediglich Bewertungen darstellen, die somit nicht strafbewehrt sind (vgl. hierzu auch OLG Frankfrut, Beschl. v. 20.03.2012 &#8211; <a title=\"burhoff.de - Urteil des OLG Frankfurt\" href=\"https:\/\/www.burhoff.de\/asp_weitere_beschluesse\/inhalte\/1797.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">2 Ss 329\/11<\/a>).<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus hat das BVerfG h\u00f6chstselbst festgestellt:\u00a0 <em>&#8222;Eine Meinungs\u00e4u\u00dferung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung f\u00fcr Dritte zur Schm\u00e4hung. Auch eine \u00fcberzogene und selbst eine ausf\u00e4llige Kritik macht f\u00fcr sich genommen eine \u00c4u\u00dferung noch nicht zur Schm\u00e4hung. Eine herabsetzende \u00c4u\u00dferung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schm\u00e4hung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht&#8220;<\/em> (vgl. hierzu\u00a0<a title=\"dejure. de - Urteil des BVerfG\" href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=BverfGE%2082,%20272\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BVerfG, 26.06.1990 &#8211; 1 BvR 1165\/89<\/a>).<\/p>\n<p>Hinzu kommt, dass laut der Presseerkl\u00e4rung die Leistungsberechtigte am 17. Oktober 2014 vorstellig wurde und die Barauszahlung ihrer Sozialleistung verlangte. Demnach ist davon auszugehen, dass es sich wohl um die Oktoberleistung handelte. Das alleine spricht schon B\u00e4nde. Siebzehn Tage nach F\u00e4lligkeit hat es das JobCenter Landkreis Heilbronn anscheinend nicht geschafft, ihr die bereits rechtskr\u00e4ftig bewilligten Leistungen anzuweisen.<\/p>\n<p>Das eine Leistungsberechtigte dann ungehalten war, ist mehr als verst\u00e4ndlich. Deshalb stellen wir uns die Frage, wie der Richter reagiert h\u00e4tte, wenn sein Gehalt aus dem Vormonat zu diesem Datum noch nicht da gewesen w\u00e4re? Ob auch er das unter dem Kapitel \u201eDie Obrigkeit hat immer Recht\u201c verbucht h\u00e4tte? Wir glauben wohl kaum.<\/p>\n<p>Hier werden anscheinend mal wieder durch ein Organ der deutschen Justiz Opfer und T\u00e4ter miteinander verwechselt.<\/p>\n<h4>Obrigkeit &#8211; Doch etwas Gutes an diesem Beschluss<\/h4>\n<p>Zwar best\u00e4tigt dieser Beschluss eine uns\u00e4gliche Praxis, die mittlerweile im Alltag der JobCenter eingezogen ist, n\u00e4mlich mit Kanonen auf Spatzen zu schie\u00dfen und bei der geringsten Kleinigkeit ein Hausverbot zu verh\u00e4ngen. Denn die Leistungsberechtigten m\u00fcssen ja schlie\u00dflich im Sinne der Obrigkeit erzogen werden.<\/p>\n<p>Dennoch hat die Beschlussbegr\u00fcndung etwas Gutes.:<\/p>\n<p>Die spruchf\u00e4llende Kammer attestiert ausdr\u00fccklich, dass eine Beh\u00f6rde, also ein JobCenter, seinen neudeutsch so sch\u00f6n genannten und ggfs. als schwierig zu bezeichnende \u201eKunden\u201c die Gelegenheit geben muss, ihre Anliegen vorzutragen.<\/p>\n<p>Wer also aus welchen Gr\u00fcnden auch immer in einem JobCenter abgewiesen wird, sollte h\u00f6flich auf diesen Beschluss verweisen. Um so sein Anliegen vorbringen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h4>Obrigkeit &#8211; Im Gleichschritt Marsch!<\/h4>\n<p>Unabh\u00e4ngig von der juristischen Bewertung ist an dieser Pressemitteilung wieder einmal etwas ganz anderes auff\u00e4llig:<\/p>\n<p>Wie unterschwellig und subversiv hier Leistungsberechtigte nach dem SGB II durch ein deutsches Sozialgericht in aller und f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit diskriminiert und stigmatisiert werden. Das zeigt alleine der Sprachgebrauch \u201eDie 30j\u00e4hrige Hartz IV-Empf\u00e4ngerin&#8230;..\u201c. Ein deutsches Sozialgericht und ebenso dessen Pressestelle sollte es eigentlich besser wissen. Der Bezug von Leistungen nach dem SGB II (gemeinhin Hartz 4 genannt) ist ein verfassungsgem\u00e4\u00df und gesetzlich verbriefter Rechtsanspruch. Und stellt somit demnach keine staatliche Almose dar. Was aber genau der Sprachgebrauch \u201eHartz IV-Empf\u00e4ngerin\u201c intendiert, denn in der breiten \u00d6ffentlichkeit wird damit etwas Negatives und Schmarotzerisches verbunden.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem werden unserer Einsch\u00e4tzung nach hier mal wieder selbst durch die Justiz Klischees bedient.<\/p>\n<p>Es f\u00e4ngt ja schon mit der Kurzbeschreibung an, die die Pressemitteilung einleitet: \u201e<em>Befristetes Hausverbot f\u00fcr Hartz IV-Empf\u00e4ngerin im Jobcenter bereits bei erstmaliger St\u00f6rung des Hausfriedens!<\/em>\u201c. Man setzt am Ende eines Satzes im Allgemeinen nur ein Ausrufezeichen, wenn man etwas besonders betonen und die Wirkung des zuvor Niedergeschriebenen verdeutlichen m\u00f6chte. Die staatliche Suffleuse l\u00e4sst gr\u00fcssen!<\/p>\n<p>Dazu kommt die Betonung auf \u201e<em>sprach ohne vorherige Terminabsprache vor<\/em>\u201c, ja, wof\u00fcr ist denn dann der Empfang eines JobCenters da? Eigentlich genau f\u00fcr solche Angelegenheiten.<\/p>\n<p>Im Sinne des Neutralit\u00e4tsgebotes, dem auch ein Sozialgericht unterliegt, h\u00e4tte man die gesamte Presseerkl\u00e4rung anders formulieren m\u00fcssen.<\/p>\n<blockquote><p>\u201eEine besonders l\u00e4cherliche Impertinenz solcher anonymer Kritiker ist, da\u00df sie wie die K\u00f6nige per Wir sprechen, w\u00e4hrend sie nicht nur im Singular, sondern im Diminutiv, ja im Humilitiv reden sollten: Meine erb\u00e4rmliche Wenigkeit, meine feige Verschmitztheit, meine verkappte Inkompetenz, meine geringe Lumpazit\u00e4t.\u201c<\/p>\n<p>&#8211; Arthur Schopenhauer &#8211; deutscher Philosoph 1788 &#8211; 1860<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Obrigkeit &#8211; Auch ein deutsches Sozialgericht ist ihr wohl unterworfen Es ist ja hinl\u00e4nglich bekannt, dass im S\u00fcden Deutschlands die Uhren etwas anders gehen. 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