{"id":8878,"date":"2015-01-05T16:06:05","date_gmt":"2015-01-05T15:06:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg45.de\/?p=8878"},"modified":"2015-02-02T12:28:27","modified_gmt":"2015-02-02T11:28:27","slug":"kritisch-zu-betrachtender-sg-beschluss-aus-konstanz","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/8878\/kritisch-zu-betrachtender-sg-beschluss-aus-konstanz\/","title":{"rendered":"Kritisch zu betrachtender SG-Beschluss aus Konstanz"},"content":{"rendered":"<h4><a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/kritisch.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-8879\" src=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/kritisch-150x150.jpg\" alt=\"kritisch\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a>Wieder einmal muss ein Beschluss vom SG Konstanz kritisch beurteilt werden<\/h4>\n<p>Das SG Konstanz scheint sich in der letzten Zeit als ein Sozialgericht herauszukristallisieren, dass es Leistungsberechtigten im wahrsten Sinne des Wortes sehr schwer zu machen scheint. Aus diesem Anla\u00df wollen wir uns erneut mit einem Beschluss dieses Gerichts kritisch besch\u00e4ftigen. Leider ist dieser Beschluss wieder auch einmal nicht in den frei zug\u00e4nglichen juristischen Datenbanken zu finden, weshalb wir auf die <a title=\"Presseerkl\u00e4rung SG Konstanz 2014\" href=\"http:\/\/sg-konstanz.de\/pb\/,Lde\/Rechtsprechung+2013\/?LISTPAGE=1788932\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Presseerkl\u00e4rung<\/a> des SG Konstanz dazu zur\u00fcckgreifen m\u00fcssen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h4>Hier nun die kritische Pressemitteilung<\/h4>\n<blockquote><p>Keine Heizger\u00e4te bei warmen F\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>\u201eDie Antragstellerin lebt in Konstanz und bezieht Arbeitslosengeld II. Mitte Oktober 2013 beantragte sie die Gew\u00e4hrung eines Darlehens zur Anschaffung zweier Infrarotheizger\u00e4te, da die vorhandenen Heizquellen zum Beheizen der ganzen Wohnung nicht ausreichen w\u00fcrden. Nachdem das Jobcenter Konstanz den Antrag abgelehnt hatte, verfolgte die Antragstellerin ihr Anliegen beim Sozialgericht Konstanz mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz weiter. Das Jobcenter Konstanz veranlasste daraufhin entsprechende Ermittlungen durch seinen Au\u00dfendienst. Dieser stellte bei seinem Hausbesuch Ende November 2013 fest, dass die Wohnung gut temperiert war und die Antragstellerin dementsprechend auch barfu\u00df in der Wohnung herumlief und nur d\u00fcnne Bekleidung trug &#8211; und das sogar, obwohl die vorhandenen Heizquellen noch nicht mal in Betrieb waren. Im Hinblick auf dieses Ermittlungsergebnis lehnte das Sozialgericht Konstanz den Eilantrag schlie\u00dflich ab (Az. S 5 AS 2939\/13 ER).\u201c<\/p><\/blockquote>\n<h4>Unsere kritischen Anmerkungen<\/h4>\n<p>Wir haben uns mal ein paar kritische Gedanken zu diesem Beschluss gemacht, denn f\u00fcr uns befinden sich so einige Ungereimtheiten in dieser Pressemitteilung.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst einmal ist anzuf\u00fchren, da\u00df es laut \u00a7 103 SGG den Richtern alleine zusteht, \u00fcber die konkrete Aus\u00fcbung des Untersuchungsgrundsatzes zu entscheiden. Dar\u00fcber hinaus sind Richter an Sozialgerichten aber gem. \u00a7 106 SGG an den Beweisermittlungsgrundsatz gebunden. Wie wichtig dieser tats\u00e4chlich wollen durch die Zitierung des entsprechenden Paragraphen des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) verdeutlichen:<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"JUSTIFY\">\u00a7 106 SGG<\/p>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"JUSTIFY\">Der Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, da\u00df Formfehler beseitigt, unklare Antr\u00e4ge erl\u00e4utert, sachdienliche Antr\u00e4ge gestellt, ungen\u00fcgende Angaben tats\u00e4chlicher Art erg\u00e4nzt sowie alle f\u00fcr die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erkl\u00e4rungen abgegeben werden.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>\n<p align=\"JUSTIFY\">Der Vorsitzende hat bereits vor der m\u00fcndlichen Verhandlung alle Ma\u00dfnahmen zu treffen, die notwendig sind, um den Rechtsstreit m\u00f6glichst in einer m\u00fcndlichen Verhandlung zu erledigen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"JUSTIFY\">Zu diesem Zweck kann er insbesondere<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"JUSTIFY\">1. um Mitteilung von Urkunden sowie um \u00dcbermittlung elektronischer Dokumente ersuchen,<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">2. Krankenpapiere, Aufzeichnungen, Krankengeschichten, Sektions- und Untersuchungsbefunde sowie R\u00f6ntgenbilder beiziehen,<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">3. Ausk\u00fcnfte jeder Art einholen,<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">4. Zeugen und Sachverst\u00e4ndige in geeigneten F\u00e4llen vernehmen oder, auch eidlich, durch den ersuchten Richter vernehmen lassen,<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">5. die Einnahme des Augenscheins sowie die Begutachtung durch Sachverst\u00e4ndige anordnen und ausf\u00fchren,<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">6. andere beiladen,<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">7. einen Termin anberaumen, das pers\u00f6nliche Erscheinen der Beteiligten hierzu anordnen und den Sachverhalt mit diesen er\u00f6rtern.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>\n<p align=\"JUSTIFY\">F\u00fcr die Beweisaufnahme gelten die \u00a7\u00a7 116, 118 und 119 entsprechend<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/blockquote>\n<h4 align=\"JUSTIFY\">Nun unsere kritische Betrachtung:<\/h4>\n<p align=\"JUSTIFY\"><b>So wie sich dieser Fall aber anhand der Pressemitteilung darstellt, wurde hier anscheinend mal wieder der Bock zum G\u00e4rtner gemacht!<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Es ist zuerst anzumerken, dass es sich um ein sog. ER-Verfahren; also im allgemeinen Sprachgebrauch um ein Eilverfahren; gehandelt hat, bei dem sich in der Praxis etwas andere Formularien und Regularien in der Beweisaufnahme etabliert haben. Dennoch ist es unsere \u00dcberzeugung, dass anscheinend keine wirklich zweifelsfrei Beweiserhebung stattgefunden haben kann.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Denn der Au\u00dfendienst des JobCenter, das zudem in diesem Verfahren der Antragsgegner war, wurde dem Wortlaut dieser Presseerkl\u00e4rung nach quasi zum Gerichtsgutachter bestellt. Somit hatte dieser Au\u00dfendienst durchaus mehr als ein berechtigtes Interesse daran, dass das Verfahren zu Gunsten des JobCenters ausgeht. Damit k\u00f6nnte unserer Auffassung nach die Kammer des SG, die sich f\u00fcr diesen Beschluss verantwortlich zeichnet, das Gebot der richterlichen Neutralit\u00e4t, das sich aus Art. 97 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Menschenrechtskonvention ergibt, m\u00f6glicherweise missachtet haben.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Hinzu kommt, dass es laut unserem Grundgesetz eine sog. Gewaltenteilung gibt. Die besagt, dass es die Aufgabe der Judikative (Gerichtsbarkeit) ist, die Legislative (Gesetzgeber) und die Exekutive (ausf\u00fchrende Gewalt = Verwaltung) zu kontrollieren. Folgt ein deutsches Sozialgericht dem \u201eGutachten\u201c einer beklagten Beh\u00f6rde, ohne erkennbar eigene Ermittlungen zu veranlassen und macht dieses zweifelhafte Gutachten auch noch zu seiner Entscheidungsgrundlage, kann das unserer Ansicht nach als eine Verletzung der Gewaltenteilung gewertet werden.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Dar\u00fcber hinaus muss man weiterhin sehr kritisch anmerken, dass das subjektive Empfinden der Mitarbeiter eines JobCenters keinesfalls die Anforderungen an antizipierte Sachverst\u00e4ndigengutachten erf\u00fcllen, die von den Gerichten in norm\u00e4hnlicher Weise angewandt werden k\u00f6nnten (vgl. hierzu BSG Urteil vom 22.11.2011 \u2013 B 4 AS 138\/10 R \u2013 SozR 4-4200 \u00a7 21 Nr. 14 und BSG Urteil vom 14.02.2013 &#8211; AZ B 14 AS 48\/12 R \u2013 Rn. 16). Auch kann hier unser Rechtsauffassung nach ebenso nicht ein proze\u00df\u00f6konomisches Interesse durchdringen. Denn es wurde ein vermeintlicher Augenscheinbeweis eindeutig abh\u00e4ngiger Dritter und nicht ein unwiderlegbarer Tatsachenbeweis unabh\u00e4ngiger Dritter zur Entscheidungsgrundlage gemacht. Dazu stellt sich uns die Frage, ob die Antragstellerin \u00fcber dieses Procedere in Kenntnis gesetzt und damit einverstanden war. Dazu verlautet rein gar nichts aus der Presseerkl\u00e4rung.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Ebenso ist es dabei formaljuristisch eigentlich vollkommen tatsachenunerheblich, ob die Antragsstellerin wie es in der Pressemitteilung so sch\u00f6n hei\u00dft \u201enur d\u00fcnn bekleidet, barfu\u00df und ohne eingeschaltete Heizquellen in der Wohnung angetroffen wurde\u201c, denn es finden sich in der Pressemitteilung keinerlei Hinweise dazu, ob an jenen Tag zu der Uhrzeit des Besuchs z.B. die Sonne schien, wie hoch die tats\u00e4chliche Au\u00dfentemperatur war und ob die Wohnung m\u00f6glicherweise mit gro\u00dfz\u00fcgigen Fensterfl\u00e4chen ausgestattet ist, die bekanntlicherma\u00dfen eine Wohnung bei Sonnenschein deutlich aufheizen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Kritisch ist auch zu beurteilen, dass in der Pressemitteilung des SG nichts \u00fcber die Ermittlungen des JobCenter-Au\u00dfendienstes mitgeteilt wird, was die Fakten in dieser Wohnung bei deutlich tieferen Temperaturen und z.B. wolkenverhangenem Himmel betrifft. Denn Internetrecherchen unserseits haben ergeben, dass in Konstanz Ende November 2013 Tagesh\u00f6chsttemperaturen zwischen 6 und 8\u00ba C herrschten. Daher h\u00e4tte nur ein ausgewiesener Fachmann die Verh\u00e4ltnisse beurteilen k\u00f6nnen und genau daf\u00fcr finden sich keine Hinweise. Vorallendingen vermissen wir im Hinblick auf die als eindeutig unterschwellig diskriminierend formulierte \u00dcberschrift der Presseerkl\u00e4rung \u201eKeine Heizger\u00e4te bei warmen F\u00fc\u00dfen\u201c einen Hinweis auf die Geschosslage der Wohnung der Antragstellerin. Denn jedem kritisch und normal denkendem Menschen ist klar, dass eine Wohnung im ersten oder zweiten Stock durchaus derart durch die jeweils unter ihr liegende Wohnung mit beheizt wird, das deswegen ein halbwegs warmer Fu\u00dfboden vorhanden sein kann. Physikalisch gesehen steigt warme Luft nach oben.<\/p>\n<h4 align=\"JUSTIFY\">Kritischer Hausbesuch<\/h4>\n<p align=\"JUSTIFY\">Weiterhin ist f\u00fcr uns auch auff\u00e4llig, dass sich in der Pressemitteilung keine Angaben dazu wiederfinden, ob der angef\u00fchrte und als Rechtfertigung dienende Hausbesuch durch den Au\u00dfendienst des JobCenters rechtlich korrekt war. Hier k\u00f6nnten durchaus Zweifel angebracht sein, denn die Formulierung &#8222;traf die &#8230; barf\u00fc\u00dfig und leicht bekleidet an&#8220; spricht zumindest daf\u00fcr, dass dieser &#8222;Hausbesuch&#8220; wohl nicht angek\u00fcndigt war. Schlie\u00dflich ist es hinl\u00e4nglich bekannt, dass viele JobCenter die verfassungsgem\u00e4\u00df verankerte Unverletzlichkeit der Wohnung nicht zu kennen scheinen. Vorallendingen wird in den seltensten F\u00e4llen darauf hingewiesen, dass man ein Recht hat, das Betreten der Wohnung durch Au\u00dfendienstmitarbeiter eines JobCenters zu verweigern. So wie die Pressemitteilung abgefasst ist, k\u00f6nnen wir uns nicht des Eindrucks erwehren, dass sich ein deutsches Sozialgericht zum willigen Erf\u00fcllungsgehilfen eines JobCenters gemacht haben k\u00f6nnte.<\/p>\n<h4 align=\"JUSTIFY\">Kritisches Resumee:<\/h4>\n<p align=\"JUSTIFY\">Von daher ist diese Pressemitteilung aus unserer kritischen Blickweise betrachtet mehr als fragw\u00fcrdig. In ihrer Darstellung befinden sich dubiose Antragsabweisungsbegr\u00fcndungen, die dazu angetan sind, hier gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit eine Leistungsberechtigte fast abwertend darzustellen. Es wird von der Formulierungswahl her der Anschein erweckt, eine Leistungsberechtigte habe Leistungsmi\u00dfbrauch betreiben wollen. Und das ohne dass man gegenteilige Tatsachenbeweise durch das SG bei der Verbreitung in der \u00d6ffentlichkeit anf\u00fchrt. <b>Das sollte ein deutsches Sozialgericht eigentlich besser und vorallendingen deutlich wertneutraler im Sinne des Neutralit\u00e4tsgebotes k\u00f6nnen.<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><b>Und bedauerlicherweise verlinken bundesweit viele Fachanw\u00e4lte f\u00fcr Sozialrecht diesen Beschlu\u00df unkommentiert und nicht hinterfragt. Das ist der eigentliche Skandal.<\/b><\/p>\n<blockquote><p><strong>Die Sammlung der Fehlurteile bundesdeutscher Gerichte spiegelt eine Gedankenf\u00fchrung bei Richtern wider, die mit demokratischem Verst\u00e4ndnis nichts gemein hat; gleichwohl setzt keine Partei eine \u00c4nderung des Zustandes der dritten Gewalt in die erste Reihe ihrer Forderungen.&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>Ulrich Wickert \u2013 Tagesschausprecher<\/strong><\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wieder einmal muss ein Beschluss vom SG Konstanz kritisch beurteilt werden Das SG Konstanz scheint sich in der letzten Zeit als ein Sozialgericht herauszukristallisieren, dass es Leistungsberechtigten im wahrsten Sinne des Wortes sehr schwer zu machen scheint. 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