{"id":8856,"date":"2014-12-31T13:33:26","date_gmt":"2014-12-31T12:33:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg45.de\/?p=8856"},"modified":"2015-03-19T11:56:21","modified_gmt":"2015-03-19T10:56:21","slug":"niederschmetternd-ein-beschluss-des-sg-konstanz","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/8856\/niederschmetternd-ein-beschluss-des-sg-konstanz\/","title":{"rendered":"Niederschmetternd \u2013 Ein Beschluss des SG Konstanz"},"content":{"rendered":"<h3><a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Niederschmetternd-134.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-8869\" src=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Niederschmetternd-134.jpg\" alt=\"Niederschmetternd - Die blinde Justitia\" width=\"134\" height=\"101\" \/><\/a>Kurz vor Jahresende erreicht uns der Bericht \u00fcber einen Beschluss des SG Konstanz, den man nur als niederschmetternd bezeichnen kann<\/h3>\n<p>Am 29.12.2014 wurde auf dem Internet-Portal <em>kostenlose-urteile.de<\/em> ein f\u00fcr SGB II-Leistungsberechtigte unter dem <a title=\"Hartz IV: Termin beim Jobcenter wahrnehmen ohne Reden reicht nicht aus\" href=\"http:\/\/www.kostenlose-urteile.de\/Sozialgericht-Konstanz_S-9-AS-111113_Hartz-IV-Termim-beim-Jobcenter-wahrnehmen-ohne-Reden-reicht-nicht-aus.news20406.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">AZ &#8211; S 9 AS 1111\/13<\/a> niederschmetternder Beschluss des Sozialgerichtes Konstanz aus dem letzten Jahr einer breiteren \u00d6ffentlichkeit endlich publik gemacht. Er bezieht auf die Weigerung eines einbestellten SGB II-Leistungsberechtigten im Rahmen einer Meldeaufforderung beim zust\u00e4ndigen &#8222;pers\u00f6nlichen Ansprechpartner (PAP)&#8220; mit diesem zu reden.<\/p>\n<p>Das Gericht wertete das als Nichterscheinen und best\u00e4tigte damit eine Sanktion. Dies ist unserer Ansicht nach niederschmetternd und stellt eine Verletzung der Grundrechte dar.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h4>Niederschmetternd \u2013 War Justitia mal wieder blind?<\/h4>\n<p>Da der Beschluss in den frei zug\u00e4nglichen juristischen Datenbanken nicht verf\u00fcgbar ist, m\u00fcssen wir leider auf die <a title=\"F\u00e4lle aus der Rechtsprechung des Sozialgerichts Konstanz des Jahres 2013\" href=\"http:\/\/www.sg-konstanz.de\/pb\/,Lde\/Rechtsprechung+2013?QUERYSTRING=+S+9+AS+111113\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pressemitteilung<\/a> des Sozialgerichtes Konstanz zur\u00fcckgreifen:<\/p>\n<blockquote><p>Melden ohne Reden reicht nicht aus<\/p>\n<p>Der 1955 geborene wohnsitzlose Antragsteller lebt in einem Kfz, das er auf wechselnden \u00f6ffentlichen Stellpl\u00e4tzen im Landkreis Bodenseekreis abstellt. Das zust\u00e4ndige Jobcenter lud den Antragsteller zu einem Gespr\u00e4ch \u00fcber die Planung der weiteren Vorgehensweise und die Vorbereitung aktiver Arbeitsf\u00f6rderungsleistungen ein. Es wies zugleich auf eine drohende Absenkung der Leistungen hin, sofern der Termin ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen werde.<\/p>\n<p>Der Antragsteller erschien zwar p\u00fcnktlich zu dem Termin, blieb allerdings an der T\u00fcre seines pers\u00f6nlichen Ansprechpartners stehen und weigerte sich, mit diesem ein Gespr\u00e4ch zu f\u00fchren. Daraufhin senkte das Jobcenter das Arbeitslosengeld II des Antragstellers f\u00fcr 3 Monate um 10% der ma\u00dfgebenden Regelleistung (monatlich 38,20 \u20ac) ab. In dem anschlie\u00dfenden Eilverfahren vor dem Sozialgericht machte der Antragsteller geltend, dass er seiner Meldepflicht nachgekommen sei, jedoch Gespr\u00e4che im Hinblick auf eine etwaige Arbeitsvermittlung nichts bringen w\u00fcrden.<\/p>\n<h5>Begr\u00fcndung des SG Konstanz<\/h5>\n<p>Das sah das Gericht anders: Die Meldung beim Sachbearbeiter verbunden mit der Weigerung, mit diesem zu kommunizieren, erf\u00fcllt den Zweck der Meldeaufforderung nicht, ist wie ein Nichterscheinen zu werten und stellt mithin eine Meldepflichtverletzung dar (Az. S 9 AS 1111\/13 ER).<\/p><\/blockquote>\n<p>Niederschmetternd \u2013 Der Beschluss und seine Konsequenzen der mal wieder blinden Justitia<\/p>\n<p>Auch wenn der Beschluss mit einiger Verz\u00f6gerung an die \u00d6ffentlichkeit gelangt ist, so steht doch zu bef\u00fcrchten, dass die JobCenter diesen dahingehend auslegen, bzw. als Begr\u00fcndung daf\u00fcr missbrauchen werden, dass auch ein Gespr\u00e4chsabbruch ggf. zu einer Sanktion f\u00fchren k\u00f6nnte. Zumindest wird es aber vermutlich dazu f\u00fchren, dass PAP (<em>Fallmanager<\/em>) noch verst\u00e4rkter als bisher ohnehin \u00fcblich sich gegen\u00fcber Leistungsberechtigten im Ton vergreifen und zudem ungerechtfertigte Drohkulissen aufbauen werden. Dem kann man nur entgegenwirken, indem man einen Beistand zu einem Termin mitnimmt. Nach diesem Beschluss ist das um so bedeutender!<\/p>\n<p>Leider liegt uns nicht der genaue Wortlaut der Beschlussfindungsgr\u00fcnde zwecks besserer Einsch\u00e4tzung vor, dennoch gehen wir davon aus, dass ein evtl. Gespr\u00e4chsabbruch formaljuristisch nicht als globale Gespr\u00e4chsverweigerung angesehen werden kann.<\/p>\n<p>Selbiges betrifft die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes Kommunikation. Ironisch und zynisch kann man dazu anf\u00fchren, dass bereits das Kennen der Tageszeit in Form der Verwendung von H\u00f6flichkeitsfloskeln wie &#8222;<em>Guten Tag<\/em>&#8220; und ein sich anschlie\u00dfendes &#8222;<em>Auf (Nimmer)Wiedersehen<\/em>&#8220; eine Kommunikation darstellen. Denn der Duden als amtliches Rechtsschreibungsnachschlagewerk definiert <a title=\"Duden zu Kommunikation\" href=\"http:\/\/www.duden.de\/rechtschreibung\/Kommunikation\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kommunikation<\/a> wie folgt: &#8222;<em>Verst\u00e4ndigung untereinander; zwischenmenschlicher Verkehr besonders mithilfe von Sprache, Zeichen<\/em>&#8222;. Somit hat durch das gegenseitige Austauschen von H\u00f6flichkeitsfloskeln bereits eine Verst\u00e4ndigung mit Hilfe der Sprache stattgefunden.<\/p>\n<p>Hier verbirgt sich f\u00fcr die Zukunft noch so einiges an juristischem Sprengstoff, es werden wohl demn\u00e4chst Urteile und Beschl\u00fcsse zu erwarten sein, die sich mit einer weiteren Auslegung des Begriffes der Kommunikation und ihrer Grenzen im Rahmen einer Meldeaufforderung auseinandersetzen werden. Einfach nur makaber. Aber bekannterma\u00dfen stirbt ja die Hoffnung zuletzt. Einfach mal abwarten, wie h\u00f6here Gerichtsinstanzen die Rechtslage bewerten.<\/p>\n<h4>Unser Kommentar: Adieu Grundrechte!<\/h4>\n<p>Dieser Beschluss ist nicht nur niederschmetternd, sondern mal wieder ein Paradebeispiel daf\u00fcr, wie sehr mittlerweile auch durch die Sozialgerichtsbarkeit verbriefte Grundrechte missachtet werden. Denn es widerspricht eindeutig den verfassungsgem\u00e4\u00df garantierten Rechten auf Meinungsfreiheit, respektive Redefreiheit und die freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit zu einem Gespr\u00e4ch mit einem PAP gezwungen zu werden. Insbesondere in der Regel dann, wenn man genau wei\u00df, dass es zu rein gar nichts f\u00fchren wird.<\/p>\n<p>Zwar wird man seitens der Sozialgerichtsbarkeit wohl anf\u00fchren, dass so ein Gespr\u00e4ch als ein zentrales Element des Fordern und F\u00f6rdern anzusehen ist. Und das ggf. gebetsm\u00fchlenartig als Begr\u00fcndung f\u00fcr weitere Einschr\u00e4nkungen von Grundrechten missbrauchen.<\/p>\n<blockquote><p>Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand!<br \/>\nVolksweisheit unbekannten Ursprungs<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kurz vor Jahresende erreicht uns der Bericht \u00fcber einen Beschluss des SG Konstanz, den man nur als niederschmetternd bezeichnen kann Am 29.12.2014 wurde auf dem Internet-Portal kostenlose-urteile.de ein f\u00fcr SGB II-Leistungsberechtigte unter dem AZ &#8211; S 9 AS 1111\/13 niederschmetternder Beschluss des Sozialgerichtes Konstanz aus dem letzten Jahr einer breiteren&#8230; <a class=\"continue-reading-link\" href=\"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/8856\/niederschmetternd-ein-beschluss-des-sg-konstanz\/\"> Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr; <\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[182],"tags":[167,118,25,170,35,49,85,160],"class_list":["post-8856","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-beachtenswerte-gerichtsurteile","tag-beratungspflicht","tag-diskriminierung","tag-jobcenter","tag-leistungsberechtigte","tag-rechtsberatung","tag-sanktionen","tag-sgb-ii","tag-sozialgericht"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8856","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8856"}],"version-history":[{"count":16,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8856\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9795,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8856\/revisions\/9795"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8856"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8856"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8856"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}