{"id":8798,"date":"2014-12-21T16:17:22","date_gmt":"2014-12-21T15:17:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg45.de\/?p=8798"},"modified":"2019-02-01T17:41:44","modified_gmt":"2019-02-01T16:41:44","slug":"stadt-essen-wer-hat-angst-vorm-boesen-wolf","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/8798\/stadt-essen-wer-hat-angst-vorm-boesen-wolf\/","title":{"rendered":"Stadt Essen &#8211; Wer hat Angst vorm b\u00f6sen Wolf?"},"content":{"rendered":"<h3><a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Stadt_Essen-134.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-8805\" src=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Stadt_Essen-134.png\" alt=\"Stadt Essen\" width=\"134\" height=\"134\" \/><\/a>Die Stadt Essen \u2013 Das arme Rotk\u00e4ppchen der Nation<\/h3>\n<p>Aus gegebenen Anlass wollen wir uns wieder einmal der Personalpolitik der ach so armen Stadt Essen in ihrem Stadtamt 56, dem JobCenter Essen widmen.<\/p>\n<p>Man k\u00f6nnte glauben, unser allseits so hei\u00df geliebter Sozialdezernent der Stadt Essen Herr Renzel befindet sich im Schlaraffenland. Denn es ist gar nicht so lange her, dass er jedem, der es nicht h\u00f6ren wollte, verk\u00fcndet hat, dass das Stadtamt 56 eine gute personelle Ausstattung hat. Und nun kommt eben der Leiter dieser &#8222;<em>Beh\u00f6rde&#8220;<\/em>, Herr Gutschmidt, daher und proklamiert in der NRZ in aller \u00d6ffentlichkeit, dass diese &#8222;<em>Beh\u00f6rde&#8220;<\/em> personelle Engp\u00e4sse hat, die dazu f\u00fchren, dass sog. Erstantr\u00e4ge nicht bearbeitet werden k\u00f6nnen. Abenteuerlich ist seine vorgeschobene Ausrede, dass es etwas damit zu tun h\u00e4tte, dass sich zum 01. Januar die Eckregels\u00e4tze erh\u00f6hen w\u00fcrden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Zur Erinnerung, es gibt da ein System, dass sich EDV, also elektronische Datenverarbeitung nennt, mit dem man nahezu vollkommen automatisiert neue Leistungsbescheide erstellen kann. Zwar ist tats\u00e4chlich davon auszugehen, dass es zu einem etwas h\u00f6herem Verwaltungsaufwand bei der Stadt Essen durch die Regelsatzerh\u00f6hung kommen wird. Aber so etwas d\u00fcrfte eigentlich nicht eine &#8222;<em>Beh\u00f6rde<\/em>&#8220; wie das JobCenter quasi lahmlegen.<\/p>\n<p>Und jetzt gelangt ausgerechnet ein Fall in die \u00d6ffentlichkeit, bei dem eine Juristin von den allseits bekannten Praktiken der Stadt Essen bei der Antragsannahme im JobCenter am Berliner Platz betroffenen ist. Nunmehr pl\u00f6tzlich sind alle Verantwortlichen bei der Stadt Essen das arme Rotk\u00e4ppchen der Nation und waschen ihre H\u00e4nde in Unschuld.<\/p>\n<p>Anscheinend begreift die \u00d6ffentlichkeit in Essen nicht, dass es sich dabei um eine gezielte und gewollte Abwehr von Leistungsanspr\u00fcchen seitens der Stadt Essen handelt. Denn man baut anscheinend darauf, dass sich m\u00f6gliche Leistungsberechtigte durch das Prozedere abschrecken lassen und keinen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beantragen.<\/p>\n<h4>Stadt Essen \u2013 Die Wahrheit wird gezielt verschwiegen<\/h4>\n<p>Was im Rahmen dieser Aff\u00e4re von allen Entscheidungstr\u00e4gern der Stadt Essen im Bereich des JobCenters verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass es bald erh\u00f6hte Zusch\u00fcsse des Bundes bei den Kosten der Unterkunft geben wird. Denn die Bundesregierung plant eine Erh\u00f6hung der Beteiligung des Bundes an diesen Kosten. Und da die Stadt Essen eine Optionskommune ist, stehen ihr somit diese k\u00fcnftig erh\u00f6hten Bundesmittel vollumf\u00e4nglich zu.<\/p>\n<p>Zitat aus Bundesfinanzministerium &#8211; <span class=\"removed_link\" title=\"http:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Downloads\/Gesetze\/2014-08-20-Entlastung-Kommunen-kinder.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2\">Gesetzentwurf der Bundesregierung<\/span> (Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von L\u00e4ndern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung):<\/p>\n<blockquote><p>Artikel 2<\/p>\n<p>\u00c4nderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch<\/p>\n<p>\u00a7 46 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch \u2013 Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende \u2013 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel\u2026 des Gesetzes vom\u2026 (BGBl. I S. \u2026) ge\u00e4ndert worden ist, wird wie folgt ge\u00e4ndert:<\/p>\n<p>1. Absatz 5 wird wie folgt gefasst:<\/p>\n<p>&#8222;(5) Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Leistungen f\u00fcr Unterkunft und Heizung nach \u00a7 22 Absatz 1. Diese Beteiligung betr\u00e4gt in den Jahren 2011 bis 2013 im Land Baden-W\u00fcrttemberg 34,4 Prozent, im Land Rheinland-Pfalz 40,4 Prozent und in den \u00fcbrigen L\u00e4ndern 30,4 Prozent der Leistungen nach Satz 1. Im Jahr 2014 sowie ab dem Jahr 2018 betr\u00e4gt diese Beteiligung im Land Baden-W\u00fcrttemberg 31,6 Prozent, im Land Rheinland-Pfalz 37,6 Prozent und in den \u00fcbrigen L\u00e4ndern 27,6 Prozent der Leistungen nach Satz\u00a01. In den Jahren 2015 bis 2017 erh\u00f6ht der Bund seine Beteiligung an den Leistungen nach Satz 1 um 3,7 Prozentpunkte auf 35,3 Prozent im Land Baden-W\u00fcrttemberg, auf 41,3 Prozent im Land Rheinland-Pfalz und auf 31,3 Prozent in den \u00fcbrigen L\u00e4ndern.&#8220;<\/p>\n<p>2. In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe &#8222;2 und 3&#8220; durch die Angabe &#8222;2 bis 4&#8220; ersetzt.<\/p><\/blockquote>\n<p>Nach diesem Gesetzentwurf bek\u00e4me die Stadt Essen dann ab 2015 31,3% der KdU-Aufwendungen zur\u00fcckerstattet anstelle der bisherigen 27,6%, mithin somit eine zweckgebundene Mehreinnahme von 3,7% f\u00fcr das JobCenter. Zweckgebunden bedeutet in diesem Fall, dass die Stadt Essen; explizit der K\u00e4mmerer Herr Renzel; diese erh\u00f6hte Einnahme dem JobCenter zukommen lassen muss.<\/p>\n<p>Aktuelle Zahlen dazu sind leider nicht verf\u00fcgbar, jedoch existiert eine <a title=\"Arbeitsmarkt in Zahlen\" href=\"http:\/\/statistik.arbeitsagentur.de\/Statistikdaten\/Detail\/201309\/iiia7\/kdu-kdu\/kdu-t34348-0-pdf.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Statistik der BA<\/a>, nach der die Stadt Essen im September 2013 Aufwendungen f\u00fcr die Kosten der Unterkunft in H\u00f6he von 18.390.537 \u20ac hatte. Geht man davon aus, dass die Situation f\u00fcr 2014 zumindest \u00e4hnlich monatlich linear war, kann man leicht die Mehreinnahmen errechnen, die nun 2015 anfallen werden. Knapp 8,4 Mio. \u20ac mehr d\u00fcrften es in der Realit\u00e4t sein.<\/p>\n<h4>Stadt Essen \u2013 Die bittere Wahrheit<\/h4>\n<p>Was durch die Riege der Verantwortlichen f\u00fcr das Stadtamt 56 gerne unterschlagen wird, ist die Tatsache, dass der Bund gem. \u00a7 46 Abs. 3 Satz 1 SGB II 84,8% der Gesamtverwaltungskosten f\u00fcr die Aufgabenwahrnehmung des JobCenters Essen \u00fcbernimmt. Und zu diesen Kosten z\u00e4hlen auch die Personalkosten.<\/p>\n<p>Rechnet man das zusammen, muss man sich fragen, wie es zu einer personellen Unterdeckung beim JobCenter der Stadt Essen kommen kann. Vermutlich wird zulasten der Essener SGB II-Leistungsberechtigten das JobCenter quasi kaputtgespart, um andere Finanzl\u00f6cher im allgemeinen Haushalt zu stopfen. Denn leider ist die Finanzierung aus Bundesmitteln nach \u00a7 46 Abs. 3 Satz 1 nicht zweckgebunden, d.h. die Stadt Essen muss \u00fcber deren Verwendung keinerlei Rechenschaft ablegen.<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Die Frage lautet nicht, ob wir gen\u00fcgend qualifizierte Leute daf\u00fcr haben. Die Frage lautet, ob sie gen\u00fcgend Glaubw\u00fcrdigkeit genie\u00dfen.&#8220;<br \/>\nBerthold Leibinger (*1930), VDMA-Pr\u00e4sident<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Stadt Essen \u2013 Das arme Rotk\u00e4ppchen der Nation Aus gegebenen Anlass wollen wir uns wieder einmal der Personalpolitik der ach so armen Stadt Essen in ihrem Stadtamt 56, dem JobCenter Essen widmen. 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