{"id":7977,"date":"2013-11-26T18:57:02","date_gmt":"2013-11-26T17:57:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg45.de\/?p=7977"},"modified":"2013-11-27T18:24:14","modified_gmt":"2013-11-27T17:24:14","slug":"bundesrechnungshof-ruegt-die-bundesagentur-fuer-arbeit","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg45.de\/index.php\/7977\/bundesrechnungshof-ruegt-die-bundesagentur-fuer-arbeit\/","title":{"rendered":"Bundesrechnungshof r\u00fcgt die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit"},"content":{"rendered":"<h3><a href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2013\/11\/blue-40635_1501.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-8005 alignleft\" title=\"Bundesrechnungshof r\u00fcgt die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit\" alt=\"Bundesrechnungshof r\u00fcgt die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit\" src=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2013\/11\/blue-40635_1501.png\" width=\"150\" height=\"128\" \/><\/a>Der Bundesrechnungshof sieht sich veranlasst, der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA) eine R\u00fcge zu erteilen.<\/h3>\n<p>Hintergrund daf\u00fcr ist die Berechnung von Einkommen aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit von Arbeitslosengeld II-Beziehern durch die JobCenter.\u00a0Es kommt immer wieder vor, das die JobCenter z.B. bei Aufstockern \u00fcberh\u00f6hte Einkommensanrechnung zugrunde legen. Trotz der Tatsache, das nachweislich geringere Einkommen erzielt werden. Weitere Fehler entstehen z.B. durch unzureichende Einbeziehung von Werbungskosten. Das Nachsehen haben die Betroffenen, die dann ihrem Geld hinterherlaufen m\u00fcssen. Diesen Missstand geht der Bundesrechnungshof in seinem Pr\u00fcfbericht nach.<\/p>\n<p>Frau Inge Hannemann hat dazu einen beachtenswerten <a title=\"Bundesrechnungshof r\u00fcgt Bundesagentur f\u00fcr Arbeit in der Einkommensberechnung bei Hartz IV\" href=\"http:\/\/altonabloggt.wordpress.com\/2013\/11\/24\/bundesrechnungshof-rugt-bundesagentur-fur-arbeit-in-der-einkommensberechnung-bei-hartz-iv\/#sdfootnote2anc\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beitrag<\/a> auf ihren <a title=\"altonabloggt\" href=\"http:\/\/altonabloggt.wordpress.com\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Blog<\/a> ver\u00f6ffentlicht. Dankenswerterweise hat sie uns ihren Beitrag f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung auf unserer Seite zur Verf\u00fcgung gestellt. Ebenso zwei Dokumente, die sie als Begleitmaterial beigef\u00fcgt hat. Bei den Dokumenten handelt es sich zu einem um den <a title=\"Bundesrechnungshof - Unterrichtung an den Vorstand der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit\" href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2013\/11\/Bundesrechnungshof-Pr\u00fcfbericht-Einkommen-SGB-II.pdf\" target=\"_blank\">Pr\u00fcfbericht des Bundesrechnungshof<\/a> und zum anderen um das <a title=\"Antwort der BA zum Pr\u00fcfbericht des Bundesrechnungshof\" href=\"http:\/\/www.bg45.de\/wp-content\/uploads\/2013\/11\/Antwordschreiben-der-BA-zum-Pr\u00fcfbericht-des-Bundesrechnungshof.pdf\" target=\"_blank\">Antwortschreiben der BA<\/a>. Doch nun lassen wir Frau Hannemann zu Wort kommen:<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<blockquote>\n<h4>Bundesrechnungshof r\u00fcgt Bundesagentur f\u00fcr Arbeit in der Einkommensberechnung bei Hartz IV<\/h4>\n<p>Stellen Sie sich folgendes vor: Tag f\u00fcr Tag marschieren Sie zur Arbeit. Der Monat geht dem Ende entgegen und Sie erhalten statt des vereinbarten Lohnes ein paar hundert Euro weniger. Monat f\u00fcr Monat. Was tun Sie? H\u00f6flich fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach den Gr\u00fcnden. Der Arbeitgeber erwidert, dass er den Durchschnittslohn aller Mitarbeiter zu Grunde legt (Vorst\u00e4nde ausgenommen), um dann einen fiktiven Lohn auszubezahlen. Selbstverst\u00e4ndlich mit einem Sicherheitspolster, damit er nicht zu viel bezahlt. Irgendwann kann ja nachbezahlt werden, sofern es der Mitarbeiter bemerkt. Was tun Sie nun? Aufbegehren? Stillschweigen und froh sein, dass Sie \u00fcberhaupt noch Lohn erhalten und einen Arbeitsplatz inne haben? Nun befinden wir uns in diversen Jobcentern \u2026<\/p>\n<h5>Die Rechtslage ist kompliziert und un\u00fcbersichtlich<\/h5>\n<p>Bereits im April r\u00fcgte der Bundesrechnungshof (BRH) die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit bei der Berechnung von Einkommen aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit von Arbeitslosengeld II-Beziehern (Jobcenter). Dabei pr\u00fcften sie im letzten Quartal 2012 341 F\u00e4lle in f\u00fcnf Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung und drei Optionskommunen. Die Anrechnung von Einkommen stellt bis heute ein gr\u00f6\u00dferes Problem in den Jobcentern dar. So ist die Rechtslage kompliziert und un\u00fcbersichtlich, das Personal und die Qualifizierung zu gering, welches intern zu Komplikationen f\u00fchrt. Betroffen davon sind haupts\u00e4chlich die Leistungsberechtigten. Sie erhalten, auch nach Pr\u00fcfung des Bundesrechnungshofs oftmals zu wenig Geld. Eine Unterdeckung, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, entsteht. Die Folgen daraus erkl\u00e4ren sich selbst, wenn zu wenig Geld im Haus ist. Rechnungen k\u00f6nnen nicht bezahlt werden, Einsparungen im t\u00e4glichen Leben werden leider zur Gewohnheit und Notwendiges wie Arzneimittel bleiben in der Apotheke.<\/p>\n<h5>H\u00f6here Ausgaben k\u00f6nnen anerkannt werden<\/h5>\n<p>Arbeitslosengeld II-Berechtigte k\u00f6nnen von ihrem Einkommen einen sogenannten Freibetrag in H\u00f6he von 100 Euro absetzen. Ist das Einkommen h\u00f6her, so k\u00f6nnen auf Nachweis h\u00f6here Kosten durch die Jobcenter anerkannt werden. Darunter fallen Versicherungsbeitr\u00e4ge, Altersvorsorge sowie Ausgaben, die mit dem Einkommen zusammenh\u00e4ngen. Dazu z\u00e4hlen Fahrtkosten oder die Kfz-Haftpflichtversicherung zur Arbeitsstelle. Der BRH bem\u00e4ngelte in 53 F\u00e4llen, dass Aufwendungen, ohne entsprechende Nachweise, angerechnet wurden. Umgekehrt unterlie\u00dfen es die Jobcenter jedoch auch, Belege anzufordern oder lie\u00dfen sie unber\u00fccksichtigt, so dass die Kosten unter den Tisch fielen. Ein gr\u00f6\u00dferes Problem scheint zu bestehen, wenn das Einkommen schwankt. Die Jobcenter haben dann die M\u00f6glichkeit Leistungen vorl\u00e4ufig zu bewilligen und ein monatliches Durchschnittseinkommen festzulegen. Diese m\u00fcssen begr\u00fcndet sein, was jedoch in 107 F\u00e4llen nur unzureichend geschah. Trotz, dass diese mehr als in 100 F\u00e4llen ein gleichbleibendes Einkommen aufwies, wurde ein schwankendes Einkommen ber\u00fccksichtigt. Die Jobcenter setzten entweder ein zu hohes Einkommen an oder eine erneute Pr\u00fcfung nach dem Bewilligungszeitraum wurde unterlassen. Gravierende Unterdeckungen waren die Folgen daraus. Der BRH erwartet, dass die Jobcenter kein Ermessen haben sollen, ob Leistungen vorl\u00e4ufig bewilligt werden.<\/p>\n<p>Der Umstand, dass in 23 von 97 F\u00e4llen die Kosten f\u00fcr die Kfz-Haftpflichtversicherung und Fahrtkosten nicht in das System eingegeben wurden, verminderte bei den Berechtigten das Arbeitslosengeld II.<\/p>\n<p>Als Freibetrag galten die festgesetzten 100 Euro, obwohl der Anspruch h\u00f6her gewesen w\u00e4re. So gab ein Erwerbsloser an, regelm\u00e4\u00dfig an f\u00fcnf Arbeitstagen je Woche eine Entfernung von 25 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zur\u00fcckzulegen. Das Jobcenter erfasste die Fahrtkosten von 95 Euro monatlich nicht.<span style=\"color: #ff0000; font-size: 0.25em; vertical-align: 20%;\"><a href=\"#eins\">1<\/a><\/span><\/p>\n<p>In mehreren F\u00e4llen wurden Aufwendungen, ohne Nachweise geltend gemacht. Die Jobcenter \u00fcberpr\u00fcften dieses nicht oder nahmen die Vorjahreswerte zur Berechnung. Zum Vorteil f\u00fcr die Berechtigten, sofern sie im Weiterbewilligungsantrag die Aufwendungen verneint hatten. Weiterhin wurden Beitr\u00e4ge zur Kaskoversicherung oder Schutzbriefe anerkannt. Oftmals fehlte die \u00dcberpr\u00fcfungen bei den Angaben \u00fcber die notwendige Zertifizierung des Anbieters bei der Altersvorsorge, tats\u00e4chliche H\u00f6he oder \u00dcberschreitung des Mindesteigenbeitrags. Wie schon bei den Fahrtkosten wurden zum Teil die Beitr\u00e4ge nicht im System erfasst, so dass eine Ber\u00fccksichtigung, zum Nachteil der Berechtigten, nicht m\u00f6glich war.<\/p>\n<p>Der BRH empfiehlt hier die strikte Anforderung von Nachweisen sowie das konsequente Eintragen dieser im System. Aufgrund der Komplexit\u00e4t der Altersvorsorge und deren Berechnung w\u00fcnschen sie sich eine Vereinfachung. Der Vorschlag des BRH lautet dahingehend, dass pauschal drei Prozent vom Bruttomonatseinkommen, mindestens aber f\u00fcnf Euro monatlich abgesetzt werden sollten. Nachweise \u00fcber die Ausgaben bleiben jedoch erforderlich.<\/p>\n<p>Vielmehr scheint dem BRH jedoch der Grundfreibetrag in H\u00f6he von 100 Euro aufzusto\u00dfen. Er entdeckte eine Bevorzugung gegen\u00fcber den Menschen mit einem h\u00f6heren Einkommen. Die \u201e100-Euro-Jobber\u201c w\u00fcrden weniger arbeiten und somit sind deren Aufwendungen nicht so hoch; die Anrechnung resp. der Freibetrag bleibt jedoch pauschaliert. Dabei stellten sie fest, dass nur rund 16 Prozent der Leistungsbezieher, mit einem Einkommen \u00fcber 400 Euro, \u00fcberhaupt \u00fcbersteigende Aufwendungen geltend machen. Sie vermuten, dass in den meisten F\u00e4llen die tats\u00e4chlichen Aufwendungen geringer als der Grundfreibetrag war oder sie den Aufwand mit der Anlage \u201eEinkommen\u201c und den entsprechenden Nachweisen scheuten.<\/p>\n<h5>Das schwankende Einkommen schwankt auch in den Jobcentern<\/h5>\n<p>Der Mix aus Allerlei und die Kreativit\u00e4t kennt kaum Grenzen. Die Jobcenter nahmen ein Durchschnittseinkommen an und rechneten jeden Monat neu ab. Anschlie\u00dfend folgte ein monatlich neuer Bescheid mit Nachzahlungen oder Anrechnung von \u00dcberzahlungen. Dabei gaben sie oftmals einem pers\u00f6nlichen Sicherheitsdenken den Vorrang und gaben ein h\u00f6heres Einkommen an, als tats\u00e4chlich vorlag. F\u00fcr die Berechtigten konnten somit von bis zu mehreren hundert Euro an Arbeitslosengeld II fehlen. Nahmen die Erwerbslosen im laufenden Monat eine T\u00e4tigkeit auf, wurde der bisherige Bescheid durch einen Vorl\u00e4ufigen ersetzt, teils auch mit Wirkung f\u00fcr die Vergangenheit.<\/p>\n<p>Ein Jobcenter erlie\u00df keine vorl\u00e4ufigen Bewilligungsbescheide, sondern bewilligte f\u00fcr den gesamten Zeitraum Vorsch\u00fcsse nach \u00a7 42 SGB I. Auch dann, wenn bereits bestandskr\u00e4ftige Bescheide vorlagen. Auch bei gleichbleibendem Lohn wurden Vorl\u00e4ufige erstellt oder Bescheide auf Grundlage \u201efiktiven\u201c Einkommen erlassen. Die Jobcenter ben\u00f6tigten bis zu acht Monate, um vorl\u00e4ufige Bescheide auf endg\u00fcltige Bewilligungen umzu\u00e4ndern. Selbst nach \u00dcberpr\u00fcfung wurden Bescheide nicht durch Endg\u00fcltige oder gegebenenfalls in Kombination mit einem Erstattungsbescheid<span style=\"color: #ff0000; font-size: 0.25em; vertical-align: 20%;\"><a href=\"#zwei\">2<\/a><\/span> ersetzt. Stattdessen flatterte ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid nach dem Individualprinzip der Berechtigten ins Haus. Es geht auch anders herum. Ein fiktives Einkommen wurde im Bewilligungsbescheid angenommen \u2013 was jedoch nicht den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen entsprach. Weder wurde der Durchschnitt genommen, noch das in den Vormonaten bezogen Festgehalt ber\u00fccksichtigt. Allerdings gibt es auch Jobcenter, die vom Durchschnittseinkommen ganz Abstand genommen haben, weil es zu kompliziert ist oder die Widerspr\u00fcche und Beschwerden durch die Leistungsberechtigten stieg.<\/p>\n<p>Keines der gepr\u00fcften Jobcenter wandte die verfahrensrechtlichen Regelungen<span style=\"color: #ff0000; font-size: 0.25em; vertical-align: 20%;\"><a href=\"#drei\">3<\/a><\/span> uneingeschr\u00e4nkt an. Lieber setzten sie oftmals ein beliebig vorl\u00e4ufiges Einkommen fest, was keinen Bezug zu den tats\u00e4chlichen Einnahmen hatte. Und das oftmals zu hoch. Auf die entsprechende existenzsichernde Nachzahlung mussten die Leistungsberechtigten mehrere Monate warten. Der BRH stellt n\u00fcchtern fest, dass eine pflichtgem\u00e4\u00dfe Ermessensaus\u00fcbung h\u00e4ufig nicht erkennbar war. Er empfiehlt, in das SGB II eine eigene Vorschrift \u00fcber die vorl\u00e4ufige Bewilligung von Leistungen in F\u00e4llen aufzunehmen, in denen die H\u00f6he des Einkommens noch nicht feststeht. Das eigene Ermessen sollte unterbunden werden, damit das Durchschnittseinkommen rechnerisch korrekt aus den einzelnen Vormonaten berechnet wird. Kundenfreundlichkeit und Transparenz erkennt der BRH derzeit nicht. Weitere Bedarfsunterdeckungen sind zu vermeiden.<\/p>\n<p>Weiterhin macht der BRH darauf aufmerksam, dass die Jobcenter in Zukunft darauf achten sollen, ob die Leistungsbezieher auf ihrer Lohnsteuerkarte die Steuerklasse f\u00fcr geringere Lohnsteuerabz\u00fcge eingetragen sind, um so ein h\u00f6heres Nettoeinkommen zu erzielen. Das wiederum kann zur Verringerung der Hilfebed\u00fcrftigkeit f\u00fchren.<\/p>\n<p>Summa sumarum ergab sich bei der Pr\u00fcfung eine Gesamtfehlerquote von 53 Prozent. Eine Gew\u00e4hrleistung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ber\u00fccksichtigung von Einkommen ist nicht gegeben und der BRH r\u00e4t zu einem dringenden Handlungsbedarf.<\/p>\n<h5>Dazu die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit:<\/h5>\n<p>Die vom BRH beanstandeten Verfahrensweisen entsprechen nicht den Weisungen der BA. Absetzungsbeitr\u00e4ge, sofern sie die H\u00f6he von 100 Euro \u00fcberschreiten und bei einem Bruttoeinkommen von \u00fcber 400 Euro, nur bei Vorlage entsprechender Nachweise ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen.<span style=\"color: #ff0000; font-size: 0.25em; vertical-align: 20%;\"><a href=\"#vier\">4<\/a><\/span> Die BA weist intern darauf hin, dass geltend gemachte Absetzungen nur auf Nachweise angerechnet werden k\u00f6nnen. Und \u00fcberhaupt weisen sie auf s\u00e4mtliche Hinweise hin sowie auf das Merkblatt Arbeitslosengeld II \/ Sozialgeld S. 41, Anlage EK.<\/p>\n<p>Den Vorschlag zur Pauschalierung der Altersvorsorge hat der BA so gut gefallen, dass dem BMAS bereits ein entsprechender Rechts\u00e4nderungsvorschlag<span style=\"color: #ff0000; font-size: 0.25em; vertical-align: 20%;\"><a href=\"#fuenf\">5<\/a><\/span> unterbreitet wurde.<\/p>\n<p>Bezugnehmend auf die vorgeschlagene Ver\u00e4nderung bei schwankenden Einkommen sieht sich die BA derzeit nicht in der Lage eine \u00c4nderung herbeizuf\u00fchren. Stattdessen verweisen sie auf das Kundenmerkblatt \u201eHinweise zur Ber\u00fccksichtigung von Durchschnittseinkommen\u201c, in welcher die Vorteile dieser Berechnung dargestellt werden. Eine interne Arbeitshilfe soll den Jobcentern jedoch zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p>Die oftmals fehlerhaften internen Ausf\u00fchrungen der Mitarbeiter in den Jobcentern sollen mit Qualifizierungen und einheitlichen Grunds\u00e4tzen vermeidet werden und die Nachwuchskr\u00e4fte der BA werden handlungsorientiert in den Sozialgesetzb\u00fccher II und III ausgebildet.<\/p>\n<p>Im Fazit nimmt die BA die Pr\u00fcfungsmitteilung zum Anlass bestehende Arbeitshilfen zu \u00fcberpr\u00fcfen und sofern erforderlich auch Neue zu erstellen. In diesem Sinne \u2013 auch alte H\u00fcte sitzen gut \u2013 allerdings auf den falschen K\u00f6pfen!<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000; font-size: 0.25em; vertical-align: 20%;\"><a id=\"eins\"><\/a>1<\/span>Bei einer 5-Tage Woche sind nach den Fachlichen Hinweisen der Bundesagentur zu \u00a7 11, Stand 20. Juni 2011, Ziffer 11.153, 19 Arbeitstage pro Monat anzuerkennen. Somit gilt: 0,20 Euro\/Entfernungskilometer x 25 Entfernungskilometer \/ Tag x 19 Tage = 95 Euro<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000; font-size: 0.25em; vertical-align: 20%;\"><a id=\"zwei\"><\/a>2<\/span>Nach \u00a7 328 Abs. 3 SGB III<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000; font-size: 0.25em; vertical-align: 20%;\"><a id=\"drei\"><\/a>3<\/span>Regelung vorl\u00e4ufige Leistungen nach \u00a7 328 Abs. 1 SGB III; \u00a7 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000; font-size: 0.25em; vertical-align: 20%;\"><a id=\"vier\"><\/a>4<\/span>Fachliche Hinweise \u00a7\u00a7 11, 11a, 11b SGB II \u2013 Randziffer 11.165<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000; font-size: 0.25em; vertical-align: 20%;\"><a id=\"fuenf\"><\/a>5<\/span>Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales<\/p><\/blockquote>\n<p>Wir danken Frau Hannemann recht herzlich f\u00fcr die Freigabe des Textes sowie der Zusendung des Begleitmaterials.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrechnungshof sieht sich veranlasst, der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA) eine R\u00fcge zu erteilen. Hintergrund daf\u00fcr ist die Berechnung von Einkommen aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit von Arbeitslosengeld II-Beziehern durch die JobCenter.\u00a0Es kommt immer wieder vor, das die JobCenter z.B. bei Aufstockern \u00fcberh\u00f6hte Einkommensanrechnung zugrunde legen. 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